Waffenverbot (Kat A+B) ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bud Spencer

Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 10. Sep 2012, 15:44

woolf hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Die deutsche Jagdprüfung wird in AT anerkannt.

Das sind ja beste Voraussetzungen für den Thredstarter. Da würde ich an seiner Stelle sofort eine Jagdkarte lösen, die WBK beantragen (dank der Jagdkarte fällt ja der Psychotest weg und damit ein großteil der Kosten) und dann auch gleich einen WP. :)


Für an WP-Antrag braucht er aber einen Ausgangsschein, bestätigte Schalenwildabschüsse und einen Wisch vom LJV.
So schnell geht des dann leider doch net- ;)

Varminter

Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Varminter » Mo 10. Sep 2012, 15:53

Bud Spencer hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Die deutsche Jagdprüfung wird in AT anerkannt.

Das sind ja beste Voraussetzungen für den Thredstarter. Da würde ich an seiner Stelle sofort eine Jagdkarte lösen, die WBK beantragen (dank der Jagdkarte fällt ja der Psychotest weg und damit ein großteil der Kosten) und dann auch gleich einen WP. :)


Für an WP-Antrag braucht er aber einen Ausgangsschein, bestätigte Schalenwildabschüsse und einen Wisch vom LJV.So schnell geht des dann leider doch net- ;)



Auch DAS soll sich wieder geändert haben, sofern meine Informationen stimmen.

Bud Spencer

Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 10. Sep 2012, 17:39

Varminter hat geschrieben:Auch DAS soll sich wieder geändert haben, sofern meine Informationen stimmen.


Seit dem 14. Juni 2012?

Des glaub I weniger! ;)
http://www.iwoe.at/img/Waffenpass_14.06.2012.pdf

3. Ständiger Jagdgast, Abschussnehmer, (oft sogenannter „Ausgeher“, „stiller
Teilhaber“)
Jedenfalls vorzulegen ist: schriftlicher Jagderlaubnisschein oder schriftlicher
Abschussvertrag oder schriftliche Abschussvereinbarung und dazu jedenfalls Abschussliste
(Abschussbestätigung) des betreffenden Reviers. Aus der vorgelegten Abschussliste
(Abschussbestätigung) muss zumindest ein Abschuss von Schalenwild durch den
Antragsteller ersichtlich sein: Schwarzwild oder anderes Schalenwild wie Rehwild, Rotwild,
Gamswild, Muffelwild, Damwild, Sikawild bzw. Steinwild.
Aus der Bestätigung des jeweiligen Landesjagdverbandes, wonach der Antragsteller die
Schusswaffen der Kategorie B aufgrund ihrer Vorteile für eine zweckmäßige Ausübung der
Jagd benötigt, ist ersichtlich, aufgrund welcher tatsächlichen Voraussetzungen ein Bedarf
durch den Landesjagdverband angenommen wurde. Die Landesjagdverbände stellen die
ihrer Entscheidung zugrunde gelegten und in der Bestätigung angeführten Unterlagen auf
Verlangen (auch) der Waffenbehörde zur Verfügung.
Nach ho. Rechtsansicht wird im Regelfall bei Vorliegen einer entsprechenden Bestätigung
des Landesjagdverbandes
ein Bedarf angenommen werden können.

Noldi
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Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Noldi » Mi 12. Sep 2012, 12:07

@Bud Spencer: Das zuständige Ministerium hat nun auf Druck des Oberösterrichischen, Niederösterrichischen Landesjagdverbandes und der Verband klargestellt dass Jäger (Voraussetzung ist lediglich dass die Jagd tatsächlich ausgeübt wird in einem Revier in dem es Schalenwild gibt und eine Bestätigung des Landesjagdverbandes) einen Anspruch auf einen WP haben.

Ein Beamter aus OÖ (mittlerweile angeblich verstorben) hat versucht für Jäger den WP abzudrehen. Kurzfristig ist ihm das auch gelungen, aber nicht auf Dauer.

Jäger brauchen einen WP. Und deswegen ist der auch auszustellen. Wo kommen wir denn da hin wenn wir jetzt sogar schon bei Jägern Waffen in Zweifel ziehen?!?

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Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Floody » Mi 12. Sep 2012, 12:29

Gleiches Recht für alle!

Bud Spencer

Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Bud Spencer » Mi 12. Sep 2012, 13:01

@ Noldi
Hab kein Problem damit. Im Gegenteil! ich freu mich :D :D :D

@ Floody
Ich finde auch, dass jeder mündige und dafür geieignete Bürger die Möglichkeit bekommen sollte, eine Waffe bei sich tragen zu können. In der Realität spielt sich das aber nicht. Wir haben leider kein "Right to keep and bear arms" in der Verfassung, also musst du den Gesetztgeber triftige Gründe aufzeigen. Und Faustfeuerwaffen sind im Jagdalltag einfach hilfreich und nützlich manchmal sogar lebensrettend. Auch "in zivil" etwa wenn ein Jäger zu einem Wildunfall kommt und es muss ein Fangschuss abgegeben werden ist es sehr sinnvoll eine FFW bei sich zu tragen.

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Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Floody » Mi 12. Sep 2012, 13:49

Bud Spencer hat geschrieben:also musst du den Gesetztgeber triftige Gründe aufzeigen.

Wenn dieser Punkt nicht ständig missbraucht werden würde, nämlich von Leuten mit Connections und anderen Günstlingen, wäre diese Gesetzgebung ja schon fast legitim. Aber es wundert ja kaum das viele nicht sagen warum sie einen WP oder Ausnahmegenehmigungen haben.

Aber das man einen WP eh gar nicht braucht sagen meist die, die einen haben. Oft genug erlebt.

So, schluss mit dem Offtopic.

Varminter

Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Varminter » Mi 12. Sep 2012, 14:52

Noldi hat geschrieben:@Bud Spencer:

Das zuständige Ministerium hat nun auf Druck des Oberösterrichischen, Niederösterrichischen Landesjagdverbandes und der Verband klargestellt dass Jäger (Voraussetzung ist lediglich dass die Jagd tatsächlich ausgeübt wird in einem Revier in dem es Schalenwild gibt und eine Bestätigung des Landesjagdverbandes) einen Anspruch auf einen WP haben.

Ein Beamter aus OÖ (mittlerweile angeblich verstorben) hat versucht für Jäger den WP abzudrehen. Kurzfristig ist ihm das auch gelungen, aber nicht auf Dauer.

Jäger brauchen einen WP. Und deswegen ist der auch auszustellen. Wo kommen wir denn da hin wenn wir jetzt sogar schon bei Jägern Waffen in Zweifel ziehen?!?



+ 1


Danke, das meinte ich in meinem Vorpostung an Bud Spencer.

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Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von BigBen » Mi 12. Sep 2012, 14:53

Nachdem das vom Ministerium klargestellt wurde, gilt diese Regelung/Handhabung österreichweit, inkl. Wien, korrekt?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Varminter

Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von Varminter » Mi 12. Sep 2012, 14:54

BigBen hat geschrieben:Nachdem das vom Ministerium klargestellt wurde, gilt diese Regelung/Handhabung österreichweit, inkl. Wien, korrekt?


Ja... auch wenn es den Wienern nicht passen sollte... :mrgreen:

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Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?

Beitrag von BigBen » Mi 12. Sep 2012, 14:55

Ob das denen passt oder nicht ist mir wurscht, die Regelung ist vernünftig :-)
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