
Und @Ben: Das klingt so, als würdest du mir Vorwerfen, dass ich Waffenfeindlich bin. Und finde es nur unverantwortlich, dass ein 60+ jähriger 58 Waffen in einer Wiener Wohnung haben darf, wenn diese möglicherweise nicht zumindest etwas besser verwahrt sind. Es ist natürlich genauso schlimm wenn jemanden 8 Pistolen geklaut werden, aber potenziell 58 ist schon ein Hammer.
Ich finde es einfach scheisse, dass sich die meisten Bemühen den Behörden ja alles recht zu machen, was gerade in Wien nicht leicht ist. Und dann hat ein Pensionist 58 WBK-Plätze und lässt sich 21 Pistolen klauen (das illegale Zeug mal abgesehen). Man kann sich den Pensionist ja nicht mal "schön reden", wenn man sagt, dass es eh illegale waren - denn da er 58 WBK-Plätze hatte, muss man davon ausgehen, dass die gestohlenen 21 Pistolen legal waren.
Deshalb war ja auch meine Frage: Gibt es im österreichischen Waffengesetz eine Menge an Kat B Waffen, ab denen verschärfte Sicherheitskontrollen durchgeführt und Verwahrungsrichtlinien gelten oder tritt das erst bei ausnahmebewilligten Kategorie A Waffen in Kraft?