Ein Bekannter möchte sich noch gerne vor der Registrierungspflicht eine Doppelflinte kaufen.
Leider hat er dank vollem Terminkalender erst am Samstag (29.09.2012) Zeit dafür.
Er hat keine WBK oder Sonstiges und damit gilt für ihn die 3 Tage Wartefrist.
Die Flinte dürfte vom Händler also erst im Oktober an ihn ausgehändigt werden.
Aber wenn er den Kauf am 29.09.12 tätigt und die Waffe auch gleich bar bezahlt kann es doch zu keinen Problemen bezüglich Registrierungswahn (01.10.12) kommen, oder?
Kat. D Kauf vor der Registrierungspflicht
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Re: Kat. D Kauf vor der Registrierungspflicht
Wenn Du eine WBK hast, kauf die Waffe und gibt sie ihm.
Re: Kat. D Kauf vor der Registrierungspflicht
Hi!
Ich hab's so gemacht, dass ich dem Waffenhändler einen Ausweis zwecks Abfrage auf Waffenverbot gefaxt hab. Hingehen und gleich mitnehmen war dann kein Problem. (mit der dreitägigen Frist zwischen Fax und Kauf natürlich).
Am besten ruft er dort an und fragt, ob die das auch so machen.
hth
Ich hab's so gemacht, dass ich dem Waffenhändler einen Ausweis zwecks Abfrage auf Waffenverbot gefaxt hab. Hingehen und gleich mitnehmen war dann kein Problem. (mit der dreitägigen Frist zwischen Fax und Kauf natürlich).
Am besten ruft er dort an und fragt, ob die das auch so machen.
hth
Re: Kat. D Kauf vor der Registrierungspflicht
er kann auch privat eine Gebrauchte kaufen, dann fällt alles andere weg - Rest hängt vom Verkäufer ab. 

"der Gerät hat immer Schuld"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
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Re: Kat. D Kauf vor der Registrierungspflicht
Danke für die Antworten. Es hat sich mittlerweile erledigt. Er findet doch noch die Zeit sich die Flinte früher zu holen.