Hallo allerseits,
ein Kollege von mir hat nach dem Tod seines Großvaters in dessen Haus ein paar alte Jagdgewehre gefunden - allerdings ohne Papiere, Meldungen oder sonstiges.
Kann er die Repetierer jetzt einfach nach §30 beim Büchsenmacher melden obwohl er nicht weiss ob und wo sie vorher gemeldet waren?
Mfg Michael
Alte Jagdgewehre melden
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- doc steel
- MUSCLEGUNNER
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Re: Alte Jagdgewehre melden
offiziell nimmt er die spragern, geht damit zum büxer seines geringsten misstrauens und sagt:
"alter horch zu, i hätt da a paar gwehrln, komm sei so kniewaach und tu mas melden!"
derweil interessierts no kan vo wo und wieso und warum. reicht wanna sagt: vo mein opa gerbt.
inoffiziell.... kennst des sprichwort: wos i ned waas, mocht...?
"alter horch zu, i hätt da a paar gwehrln, komm sei so kniewaach und tu mas melden!"
derweil interessierts no kan vo wo und wieso und warum. reicht wanna sagt: vo mein opa gerbt.
inoffiziell.... kennst des sprichwort: wos i ned waas, mocht...?
Re: Alte Jagdgewehre melden
Artabanos hat geschrieben:Kann er die Repetierer jetzt einfach nach §30 beim Büchsenmacher melden obwohl er nicht weiss ob und wo sie vorher gemeldet waren?
hi
er kann sie melden
das nicht angeben wo denn die letzte meldung erfolgt ist ist ein theoretischer verstoss gegen das waffenrecht
der
1.) vom vorbesitzer begangen wurde und nicht vom aktuellen inhaber und der
2.) nicht geahndet wird
von daher keien problem
meldung ins ZWR, logisch
papierzettelmeldungen gibts nimmer ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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