gunwitch hat geschrieben:
ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang
Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .
gunwitch hat geschrieben:
ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang
headhoncho hat geschrieben:gunwitch hat geschrieben:
ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang
Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .
Jokerface hat geschrieben:...Woher willst du wissen dass NUR er das Foto hat?
auf verdacht mal Anzeigen.
...
headhoncho hat geschrieben:gunwitch hat geschrieben:
ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang
Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .
Darüberhinaus habe sie diesen Mieter dabei beobachtet, dass er ein extrem junges Mädel sturzbetrunken und heulend aus seiner Wohnung geschoben hat.
therion hat geschrieben:die Polizei rückt auch mit Beweisen von Dir nur aus, wenn sie einen Straftatbestand beweisen. Soferne Du einen solchen nicht findest, wird das ohnehin nichts.
therion hat geschrieben:Du kannst auch Nasenbohren anzeigen. Solange kein konkreter Straftatbestand erfüllt wird, ist diese "Anzeige" ein weiteres verschwendetes Papier.
Die österreichischen Gerichte waren bisher bei der Anwendung der beharrlichen Verfolgung sehr zurückhaltend, daher kann ich Dir sagen, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt sein wird.
Irwin J. Finster hat geschrieben:Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?
Irwin J. Finster hat geschrieben:Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?
gewo hat geschrieben:...stalking isses immer nur wenn es sich um das verfolgen EINER person handelt
und ned bei beliebigen personen,,s
gewo hat geschrieben:....
damit bleibt ueber:
"fragwuerdiges fotografieren minderjaehriger"
das ist fuerchte ich ned strafbar...
gewo hat geschrieben:.....der geschilderte vorfall mit dem maedl erscheint mir auch lohnender als die fotos