headhoncho hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...stalking isses immer nur wenn es sich um das verfolgen EINER person handelt
und ned bei beliebigen personen,,s
Deswegen kann diese EINE Person, deren Lebensqualität beeinträchtigt wurde, eine Anzeige einbringen: "Er erzählt das jetzt seiner jetzigen Frau und die sagt ganz "g´schamig", dass sie genau deshalb auch nicht mehr schwimmen wollte, weil er da auch Fotos gemacht hat."gewo hat geschrieben:....
damit bleibt ueber:
"fragwuerdiges fotografieren minderjaehriger"
das ist fuerchte ich ned strafbar...
Kaum. Nicht pornographisch und aus seinem Fenster raus. Egal. Anzeige erstatten. Hausverwaltung einschalten.gewo hat geschrieben:.....der geschilderte vorfall mit dem maedl erscheint mir auch lohnender als die fotos
Sehr schwierig, da niemand weiss, wer das war. Auch egal. Anzeigen.
Es gibt 2 Möglichkeiten: nix tun "weils nix bringt" oder richtig lästig werden.
Oh bitte, bitte, zeig mich an, dass ein verheultes, möglicherweise minderjähriges Maedl aus meiner Wohnung rausmarschiert ist.
Wenn die Anzeige nicht schon auf der Polizeistation im Papierkorb landet, dann hätte mein RA deinen Namen und deine Adresse und würde dich juristisch ans Scheunentor nageln...

Anzeigen kannst du Verbrechen, aber wehe, du beschuldigst jemand ohne Beweis, der Schuss kann sehr nach hinten losgehen.
Zum Fotografieren vom Fenster: jemand steht am Fenster und sieht durch seine Cam beim Fenster raus.
Was hat er fotografiert?
Die Vöglein auf dem Fensterbrett, seine Gardenien, die Architektur des Hinterhofs oder die Bikinititten badender Mädchen?

Sogar wenn er sich nachher beim Betrachten der Fotos heimlich die Nudel abwichst, wie wollt ihr da einen strafbaren Tatbestand konstruieren...?
