Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhabung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4509
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhabung?

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 18. Okt 2012, 19:18

Mal eine Frage, mit dem Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle belegen Vorderlader B Waffen ja keinen Platz mehr auf der WBK, sondern sind wie z.B. Wechselläufe einfach nur aufgelistet. Wenn ich jetzt schon einen Vorderladerrevolver habe, den ich vor Inkrafttreten auf meiner WBK eingetragen hatte ist der Platz nun automatisch wider frei oder muss man da bei der BH was beantragen?
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Benutzeravatar
martin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 422
Registriert: So 9. Mai 2010, 18:37

Re: Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhab

Beitrag von martin » Do 18. Okt 2012, 23:54

Irwin J. Finster hat geschrieben:Wenn ich jetzt schon einen Vorderladerrevolver habe, den ich vor Inkrafttreten auf meiner WBK eingetragen hatte ist der Platz nun automatisch wider frei oder muss man da bei der BH was beantragen?


Lt. BMI ist der WBK Platz automatisch frei.

Varminter

Re: Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhab

Beitrag von Varminter » Do 18. Okt 2012, 23:56

martin hat geschrieben:
Irwin J. Finster hat geschrieben:Wenn ich jetzt schon einen Vorderladerrevolver habe, den ich vor Inkrafttreten auf meiner WBK eingetragen hatte ist der Platz nun automatisch wider frei oder muss man da bei der BH was beantragen?


Lt. BMI ist der WBK Platz automatisch frei.



Da wird jemand in Tirol Freudentänzchen machen über die nun vielen freien Plätze auf seiner WBK... 8-)

Benutzeravatar
Charles
Supporter Mr. Blackpowder
Supporter Mr. Blackpowder
Beiträge: 6786
Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
Wohnort: Hoch droben in den Bergen

Re: Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhab

Beitrag von Charles » Fr 19. Okt 2012, 00:53

Bin schon längst müde vom Tanzen :mrgreen:

Man muß aber der BH (im Voraus) erklären sowie auch angeben, welche Plätze Schwarzpulverpüster sind.

Sonst bekommt man kurze Zeit nach dem Kauf der neuesten FFW(n) ein Brief von der BH, dessen Inhalt Sätze der Entrüstung beeinhaltet, warum man die Stückzahl unverschämt überzogen habe... :shifty: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Benutzeravatar
Counterstriker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 706
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
Wohnort: Donauföld

Re: Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhab

Beitrag von Counterstriker » Fr 19. Okt 2012, 01:40

Ich hab in den letzten 14 Tagen fünf dieser Ofenrohre gekauft (bei voller WBK). Am Sonntag kommt Nr.6 dazu. Bin gespannt, ob sich die bei mir rühren.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

Benutzeravatar
Sidekix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1328
Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
Wohnort: östlich von Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhab

Beitrag von Sidekix » Fr 19. Okt 2012, 01:49

hab der BH die letzten Meldungen (*ähm* ganzer Stapel?) persöhnlich gebracht
einfach eingetragen, fertig ;)
auch Zubehör wie zB Wechseltrommel, ohne das diese in der WBK vermerkt wird
Es is wie´s is.....

Benutzeravatar
Capulus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5216
Registriert: Sa 9. Jul 2011, 02:21
Wohnort: Lale

Re: Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhab

Beitrag von Capulus » Fr 19. Okt 2012, 01:53

weil der Irwin schreibt "werden eingetragen wie Wechselläufe" würd mich schon auch interessieren, ob das tatsächlich ein Eintrag auf dem Papierwisch wird, weil dies ist ja mit Kosten verbunden (die Pumpe und die Wechselläufe stehen ja auch dezidiert auf der Rückseite)

oder
es ist sozusagen amtlich bekannt, was alles gemeldet ist.
(nicht, dass schon wieder eine neue Karte ausgestellt werden muss, weil ein paar Einträge fällig sind)
dann wart ich nämlich auf einen Sammeleintrag, bis ich alle Vorderlader beinander hab.
"der Gerät hat immer Schuld"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht

Benutzeravatar
Sidekix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1328
Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
Wohnort: östlich von Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat B Vorderlade WBK Platz & Waffenrechtsnovelle Handhab

Beitrag von Sidekix » Fr 19. Okt 2012, 02:41

Nein, kein weiterer Eintrag auf der WBK

die werden einfach wie eine Kat.B Waffe gemeldet und ins System eingetragen
eben mit dem Vermerk Vorderlader / Stückzahlfrei o.ä. (je nach BH)
detto bei Zubehör wie zB Wechseltrommeln

;)
Es is wie´s is.....

Antworten