trenck hat geschrieben:Und zum Thema "auf Einbrecher schießen": es hat sich bei Gericht eingebürgert, dass durch Hauseigentümer verletzte Einbrecher von ersteren Schadenersatz, Schmerzensgeld und was auch immer einklagen und es auch zugesprochen kriegen. Kann bis zur Existenzvernichtung des Einbruchsopfers gehen. Das kann der Herr Einbrecher natürlich nur tun, wenn er überlebt. Jetzt mag jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Trenck
Aktnummer oder es bleibt ein Märchen!
Ein Einbrecher "muss" damit rechnen, dass er in einem Zinnsarg hinausgetragen wird. Vor allem in einem Land wie Öst. in dem es derart viele Haushalte mit Waffen gibt. Steigt der ein ist er selbst schuld. "Eigentum" und das wird ja bei einem Einbruch neben den Bewohnern bedroht, ist in Öst. AUSDRÜCKLICH ein Notwehrgrund. Es gibt überhaupt keine Ausrede. Wenn man sich ansieht welch extreme Stresssituation bei den Betroffenen durch Einbrecher ausgelöst wird und welch extreme Gefahr diese für die Bewohner und deren Eigentum darstellen, dann liegt hier eine Notwehrsituation vor. Und damit kann es keinen Schadenersatz für den Aggressor geben.
Die Verteidigung von den Bewohnern und dem Eigentum in einer Wohnung/Haus ist der einzige Rechtfertigungsgrund für eine Waffe im Gesetz. Und das eigentlich noch gar nicht so lange.
Das "Einzige" wo ich mir vorstellen kann dass ein Einbrecher Schadenersatz bekäme, ist wenn man ihm im Garten noch mal nachschießt. Im Haus, also da muss man dafür den Polizisten aber schon mächtig viel Blödsinn auftischen .... Aber genau damit die einem keinen Strick drehen können: Nach einer Notwehrsituation redet man nicht mit dem Polizisten sondern mit dem Anwalt!
Ich weiß es gab die letzten 2 Jahrzehnte ein paar lustige RichterInnen die geglaubt haben dass der Hausherr zu verurteilen ist wenn der Einbrecher tot im Flur liegt. Ich wüsste aber keinen einzigen Fall wo diese haarsträubenden Urteile nicht in 2. Instanz korrigiert worden wären.