Zum Verständniss: Die Obrez war eine auf handliche Größe gebrachte Büchse (vornehmlich Mosin Nagant) in der Verwendung bei Partisanen am Balkan und in der Sowjetunion aber auch bei Schäfern und Hirten beliebt. Das historische Vorbild existiert also:

Beispielfoto aus dem Netz
Entstehen soll die Obrez aus einem sammlerisch weitgehend uninteressanten 91/30 aus 1943er Izhevsk-Fertigung mit schlechten Schaft der bei mir so herumkugelt.
Selbstverständlich soll die Untergrenze für Langwaffen von 61cm eingehalten werden, aber was ist waffenrechtlich sonst noch zu beachten? Ist eigentlich ein Neubeschuss erforderlich und wäre das Ding überhaupt so "offiziell" ohne Gutachten und andere kostspielige Mätzchen?