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von Vintageologist » Mo 2. Aug 2010, 23:28
Also grundsätzlich gibt es - rein vom Gesetz - keine Beschränkung, wann bzw. wie oft du erweitern kannst.
Ansich sind dir einfach die Waffen zu erlauben, die du rechtfertigen kannst. Sobald der Rechtfertigungsgrund besteht, kannst du also theoretisch sofort zur Behörde rennen.
In der Realität haben aber einige Behörden, wie mir zu Ohren gekommen ist, so eine Art "halbes Jahr"-Regel, d.h. frühestens nach einem halben Jahr erweitern sie wieder.
Am besten, du stellst einfach mal den Antrag, ohne viel zu fragen bzw. überhaupt auf die Thematik einzugehen.
Rein rechtlich gesehen gibt es auch von der Anzahl der Waffen keine Beschränkung. Wiederum: Was du rechtfertigen kannst, wäre dir ansich zu erlauben.
Aber auch hier machen Behörden gerne mal ihr eigenes Ding.
Bei vielen Behörden ist es "anscheinend" so, dass alles bis 6 Waffen der Sachbearbeiter selbst machen kann, für alles darüber muss er zum Vorgesetzten. Einige Behörden erweitern auch generell (außer für Sammler) ungern mehr als auf das Doppelte (d.h. von 2 auf 4, von 4 auf 8, etc.).
Zahlen musst du jedenfalls, wenn dir die Erweiterung ausgestellt werden sollte, egal auf welcher Behörde. Der Betrag kann jedoch variieren. Unter anderem zahlst du dann auch für die "Beweise" (also Ergebnislisten und so) die du mitlieferst und die sie kopieren müssen.
Von der Anzahl her stehen dir die 2 "Startwaffen" für die SV zu. Alles anderen musst du begründen. SV für eine Erweiterung auf mehr als 2 ist aber praktisch unmöglich, es sei denn, du hast beispielsweise 3 Wohnsitze und möchstest an jedem eine Waffe zur SV.
Als Sammler musst du ein gewisses Gebiet haben und hier auch einem Sachverständigen darbringen können, dass du wirklich Ahnung davon hast. "Ich sammle amerikanische Sturmgewehre, weil sie mir so gut gefallen" wird wohl (bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich alleiniger Herrscher des Landes werde) nicht durchgehen.
Als Sportschütze musst du "beweisen" können, dass du die Waffen für gewisse Disziplinen brauchst, für die deine bisherigen Schießeisen ungeeignet sind.
Hier ist es wiederum so, dass rein rechtlich kein Vereinszwang besteht, viele Behörden dir aber die Ernsthaftigkeit deiner sportlichen Tätigkeit ohne Vereinsmitgliedschaft nicht anerkennen werden. Zusätzlich sollte immer der Vereinsobmann dir ein Brieferl schreiben, in dem er der Behörde bestätigt, dass du diese und jene Disziplin, welche im Verein gemacht wird, schießen willst und dazu diese und jene Waffe brauchst. Dann musst du noch Ergebnislisten beilegen, damit sie sehen, dass du auch wirklich Bewerbe schießt (müssen aber nicht unbedingt die Bewerbe sein, für die du die Waffen haben willst - weil dazu müsstest du ja Waffen ausborgen, weil du bislang die entsprechenden Geräte nicht besitzt).
Ich hoffe, das klärt soweit alles.
Mein Tipp wäre, dass du einfach mal alles, was dir vorschwebt, beantragst und dann mit deinem Sachbearbeiter einen Termin ausmachst, damit ihr das Ganze persönlich besprechen könnt (ist immer gerne gesehen, wenn man hinkommt und redet und nicht einfach nur das Schreiben dortlässt), denn dann wird dir der im Zweifelsfall auch sagen, was eher nicht durchgeht bzw. wird man an einigen Stellen sicher verhandeln können, wenn man sich gscheit anstellt und eben auch die nötigen Rechtfertigungen bringen kann. Oft geht es dann so aus, dass man zwar nicht alle Waffen bekommt, aber zumindest auch keinen gänzlich negativen Bescheid.
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Vintageologist am Di 3. Aug 2010, 00:38, insgesamt 1-mal geändert.
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