Frage zur Verwahrung von Kat C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bachmann
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Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Bachmann » Di 13. Nov 2012, 09:45

Grüß euch aus der Steiermark!

Kurz zu mir: Bin 21, derzeit studierend im Energiebereich und dementsprechend noch im Elternhaus daheim.
Ich begeistere mich schon seit ich mich erinnern kann für Waffen, speziell für Repetier- und Selbstladerbüchsen.
Jetzt hat mir ein bekannter ein super Angebot für seine Howa gemacht, das ich unbedingt annehmen möchte, sofern eine Überprüfung bekm Händler positiv verläuft. Nun hab ich das Problem dass mein Vater ein absoluter Waffengegner ist. Da lässt sich auch durch solide Argumente nichts dran ändern, ich glaube jeder Waffenbesitzer kennt so jemanden -.-Ihm kommt also keine Waffe ins Haus.
Nunja es ist sein Haus, darum respektier ich seine Regeln.
In diesem Thread ( viewtopic.php?f=20&t=5431) hab ich gelesen dass der Ort der Verwahrung egal ist solange ich immer Zugang habe und natürlich alles richtig versperre. Jetzt meine Frage: Gilt das auch für eine angemietete Garage oder sowas in der Art? Evtl besteht nämlich die Möglichkeit dass ich mir neben unserem Haus so einen Stellplatz miete. Kann mir da jemand helfen?

Beste Grüße

therion
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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von therion » Di 13. Nov 2012, 09:53

Bevor Du sowas anmietest und Geld verlierst, nimm doch mal die Howa und frag Deinen Vater, ob er Dich auf den Schießstand begleiten will und zeig ihm das Ganze. Vielleicht ändert sich die Einstellung.

Bachmann
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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Bachmann » Di 13. Nov 2012, 10:00

Danke für die schnelle Antwort, leider hat er wohl sowas wie ein Trauma da es in seiner Kindheit zu einem Unfall kam bei dem ein Kind aus seiner Verwandschaft umkam. Ich glaube also nicht das sich das diplomatisch lösen läst.

Artabanos
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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Artabanos » Di 13. Nov 2012, 10:01

Hallo,

dieses Problem kenne ich nur zu gut.
Meine Eltern waren schon immer strikte Waffengegner und ich immer schon von diesem Thema begeistert... Im Endeffekt habe ich mir dann so früh wie möglich eine eigene Wohnung genommen um meine Repetierer sicher und problemlos aufzubewahren.

Es kommt halt darauf an was so ein Stellplatz kostet - ebenso wie die Witterung (Feuchtigkeit, starker Temperaturwechsel etc.) da drinnen ist - aber es könnte eine Zwischenlösung sein.

Grüße aus Wien

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Chefkoch41 » Di 13. Nov 2012, 10:04

.... Das mit den Eltern... is bei den meisten so.. Entweder Gegner und ham da als Kind alles weggenommen was mit dem Thema was zu tun hat .. Oder die Eltern sind selbst begeisterte Schützen ^^
Buckle up Bonehead. 'Cause you're goin' for a ride!

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Bachmann » Di 13. Nov 2012, 10:04

Das heißt theoretisch ist es nicht ungeaetzlich seine Waffe so zu lagern?
Eigene Wohnung fällt aufgrund meiner "beruflichen Situation" erstmal aus.
Zuletzt geändert von Bachmann am Di 13. Nov 2012, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von therion » Di 13. Nov 2012, 10:07

Nein, das Gesetz spricht davon, dass die Verwahrung sicher sein muss und nur Dir Du Zugang darauf haben darfst. Wenn die Grage versperrt ist, und Du in der Garage evtl noch einen kleinen Spind mit Schloss aufstellst, dann kann das genügen.

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Bachmann » Di 13. Nov 2012, 10:08

therion hat geschrieben:Nein, das Gesetz spricht davon, dass die Verwahrung sicher sein muss und nur Dir Du Zugang darauf haben darfst. Wenn die Grage versperrt ist, und Du in der Garage evtl noch einen kleinen Spind mit Schloss aufstellst, dann kann das genügen.


Super, danke dir. Für mich war das aus dem Gesetzestext nicht klar ersichtlich.

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Schnittbrot » Di 13. Nov 2012, 10:13

Bachmann hat geschrieben:...Gilt das auch für eine angemietete Garage oder sowas in der Art? Evtl besteht nämlich die Möglichkeit dass ich mir neben unserem Haus so einen Stellplatz miete.
wie genau würde die Verwahrung aussehen? Haben auch andere Personen Zugriff? auch welche unter 18 Jahre?

Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren, sodass sie insbesondere vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Es gibt den Grundsatz, dass Schusswaffen nur dann sicher verwahrt sind, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.

Wie und in welcher Weise das für Verwahrungsorte gilt, wie du sie beschreibst, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Eventuell gibt es einen Runderlass zu dem Thema ...?

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Schnittbrot » Di 13. Nov 2012, 10:19

therion hat geschrieben:Nein, das Gesetz spricht davon, dass die Verwahrung sicher sein muss und nur Du Zugang darauf haben darfst.*
ist das so mit dem neuen Gesetz für Kat.C (mit dem zentralen Melderegister)? Bisher wäre doch ausreichend gewesen, eine Kat.C-Waffe vor unbefugtem Zugriff (also Personen unter 18 Jahren) zu schützen. Wenn aber ausschließlich der Besitzer Zugriff haben darf, dann wäre das doch eine andere Voraussetzung.

Insbesondere beim Verborgen von Kat.C würde damit ja auch einiges an Papierkram (so wie Kat.B) nach sich ziehen, oder?

*Habe mir erlaubt, das Zitat zu verändern, habe das "Dir" gestrichen, da ich vermute, dass das die Absicht beim Schreiben war.

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von gewo » Di 13. Nov 2012, 10:25

Schnittbrot hat geschrieben:Wie und in welcher Weise das für Verwahrungsorte gilt, wie du sie beschreibst, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Eventuell gibt es einen Runderlass zu dem Thema ...?


hi

is a bisserl heikel

die aufbewahrung von waffen und munition ist laut erlass in "allgemeinraeumen" nicht zulaessig

es steht zu befuerchten dass eine garage (auch einzelgarage wenn sie zum gemeinschaftseigentum einer wohnhausanlage gehoert - und das gehoert sie immer, garagen werden normalerweise nicht parifiziert) ein solcher allgemeinraum ist in dem eine verwahrung nicht zulassig ist

aber ehrlich gesagt ... genau wissen tue ich es ned
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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von Bachmann » Di 13. Nov 2012, 10:51

Das wär natürlich suboptimal. Ich werd mal mit der Gemeinde telefonieren, wir hatten auch mal nen Schützenverein, wollte die auch schon mal kontaktieren, hab aber von dem "Vorsitzenden" dem die halbe Hand fehlte (klischeehaft wie in Film die Begegnung) nur erfahren dass die total zersprengt sind und nicht mehr aktiv. Ich gründ den Verein von mor aus neu, vielleicht darf ich ja ihre Hütte nutzen. Und ja, soweit würd ich durchaus gehen :D

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von gewo » Di 13. Nov 2012, 11:12

Bachmann hat geschrieben:Das wär natürlich suboptimal. Ich werd mal mit der Gemeinde telefonieren...


hi

die gemeinde kann dir ned helfen

der einzig richtige ansprechpartner ist der fuer DICH zustaendige referent im waffenreferat von DEINER bezirkshauptmannschaft

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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von gertbley » Di 13. Nov 2012, 11:32

Solltest du dich zu dieser art der verwahrung entscheiden, was aus oben angeführten gründen sicher nicht ganz unproblematisch ist, würde ich dir auf alle fälle empfehlen den verschluss aus der waffe zu nehmen und diesen wenigstens zu hause zu verwahren. Das teil wird deinem vater sicher nicht auffallen...
Gruß
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Re: Frage zur Verwahrung von Kat C

Beitrag von savage3000 » Di 13. Nov 2012, 11:35

oder wie du schreibst, die unterbringung beim örtlichen schützenverein. hier werden mit sicherheit die gegebenheiten passen. tritt einfach einem verein bei?!

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