Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Capulus
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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Capulus » Mo 26. Nov 2012, 12:55

du meintest §23 Abs 2a wahrscheinlich
"der Gerät hat immer Schuld"
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Charles
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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Charles » Mo 26. Nov 2012, 13:02

Aah, Flüchtigkeitsfehler, wird ausgebessert, danke!

yoda
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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von yoda » Mo 26. Nov 2012, 13:08

Wenn die Rechtslage eh so klar ist wieso kaufst dir net einfach ein paar Vorderladerrevolver, so dass du mehr Waffen als WBK Plätze hast, lässt dich wegen Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen und fragst es dann obs wo angrennt sind, den Spaß würd ich mir schon machen. Dir kann doch egal sein ob die das Waffengesetz kennen oder nicht...

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Thule » Mo 26. Nov 2012, 13:41

Wie gesagt. Landesdienst...... :whistle:

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Charles
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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Charles » Mo 26. Nov 2012, 14:35

yoda hat geschrieben:Wenn die Rechtslage eh so klar ist wieso kaufst dir net einfach ein paar Vorderladerrevolver, so dass du mehr Waffen als WBK Plätze hast, lässt dich wegen Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen und fragst es dann obs wo angrennt sind, den Spaß würd ich mir schon machen. Dir kann doch egal sein ob die das Waffengesetz kennen oder nicht...


Vorderladerrevolver brauche ich keinen mehr, habe ja schon längst ein Haufen drin in meiner WBK. Und laut der momentanen Rechtsauffassung "meiner" Bezirkshauptmannschaft belegen diese VL-Revolver weiterhin wertvolle WBK-Plätze...

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Old Sam » Mo 26. Nov 2012, 21:33

Hm ich war vor einer Woche bei meiner SB und hab nachgefragt wie es denn aussieht von wegen der VL.
Musste geklärt werden weil zum Gewo bald meine 1911er kommen wird.
Nun, die Antwort war eindeutig: Klar, ihre VL fallen heraus, sie können die 1911er ruhigen Gewissens kaufen.

Also ich muß sagen, ich war angenehm überrascht.
Howdy

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von gewo » Mo 26. Nov 2012, 21:47

Old Sam hat geschrieben:...weil zum Gewo bald meine 1911er kommen wird...


hi

gutes stichwort

der ist schon da
;-)
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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Charles » Mo 26. Nov 2012, 23:25

@ Old Sam: Der gewo tut Dich nur foppen ;)



Mir reichts, noch einmal lasse ich mich nicht mehr gängeln von den Behörden, ich gehe in den kommenden Tagen zu meinem Lieblingshändler und hole die schon lange bei ihm hinterlegten Waffen ab, um die bisher von den VL-Revolvern belegten Plätze wieder vollzumachen.

Soll die BH mir anschließend den ablehnenden Bescheid schicken, kein Problem, werde ich halt entsprechende Rechtsmittel einleiten :evil:

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Thule » Di 27. Nov 2012, 08:32

:clap:
"Ablehnenden Bescheid" kann er keinen schicken. Wenn er im AVG so unterwegs ist wie im WaffG trau ich dem das allerdings mittlerweile auch zu. :whistle:
Was er machen kann ist ein Ermittlungsverfahren. Im Zuge dessen kannst du darlegen, dass die Waffen a,b,c,d... alles Schusswaffen der Kategorie B deren Model vor 1871 entwickelt wurde sind und du daher die Anzahl der erlaubten Schusswaffen nicht überschritten hast. Mit Verweis auf den §23 2a. Fertig.

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Charles » Di 27. Nov 2012, 09:42

;)


Da die Behörde sicherlich den Nachweis sehen will, ob die VL-Revolver wirklich unter §23 2a fallen, da nehme ich alle VL-Revolver zum Lieblingsbüxer mit, und dieser soll eine Bestätigung ausstellen, daß diese Stücke alle Konstruktionen vor 1871 sind. Das wird aber etwas dauern bei 18 Stück... :shifty:

Diese Bestätigung MUSS reichen. Aber ich trau mich fast zu wetten, daß "meine" Behörde auf einen Gutachter/Sachverständigen besteht...

Na ja, mal schauen.

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Stickhead » Do 29. Nov 2012, 08:06

Du Charles.. wieso machst du nicht eine schriftliche eingeschriebene Eingabe bei deiner BH, in der alles fundiert dargelegt wird und in der du gleichzeitig ersuchst, die Waffen im ZWR als § 23 Abs. 2a-Waffen zu kennzeichnen? Dann ersuche noch um Bestätigung des Schreibens. Dann sollte das kein Problem sein... und wenn doch, hast du etwas in der Hand, mit dem du argumentieren kannst und das man dir zugute halten kann.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Mandella » Di 4. Dez 2012, 17:31

Ist auf jeden Fall eine gute Idee. Sobald im ZWR ein Häkchen beim Feld "fällt unter §23 Abs. 2a" ist, interessiert es anscheinend niemanden mehr.

Ich hab mir gestern zwei brandneue Colt Army 1860 von Uberti geholt, und die sind vom Händler gleich so ins ZWR eingetragen worden. Damit ist gleich alles geklärt.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Charles » Mo 17. Dez 2012, 15:57

Zwischenstand:

Es gibt nichts neues, die BH stellt sich immer noch ahnungslos.

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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von kemira » Mo 17. Dez 2012, 16:06

Ich hab hier grad die WaffReg-Bescheinigung meiner Eisen vor mir liegen.

Alle Pre-1871er-Repliken (bis auf eine) als solche Gekennzeichnet und nicht eingerechnet.
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Re: Vorderlader belegen keinen Platz mehr die 1000ste!

Beitrag von Mandella » Mo 17. Dez 2012, 17:53

Zwischen- und Endstand bei mir:

Bei meinen beiden 1860er Army´s hats bis dato auch keinerlei Probleme gegeben. :clap:
Alles paletti, und die Teile sind megatoll. :D :at1:
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