Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ivrit
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Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Ivrit » Mo 3. Dez 2012, 23:45

Hallo,

Das ist mein erster Beitrag hier und ich möchte erstmal sagen, dass ich das Forum klasse finde und schon einige Zeit ohne Account hier gelesen habe.
Sehr informativ! :)

Ich habe jetzt folgendes Problem:

Ich bin seit einiger Zeit Sportschütze und habe eine WBK mit mehreren FFW.
Jetzt werde ich allerdings demnächst meinen Wehrdienst in Israel ableisten und möchte in dieser Zeit nicht weiterhin Miete für meine Wohnung hier zahlen.
Ich werde wohl einige Zeit weg sein, möchte aber danach wieder zurück nach Österreich kommen.

Meine Frage ist:

Meine Waffen könnte ich ja sicherlich bei einem Waffengeschäft für mich einlagern und das auch so der Behörde melden.

Aber: Wenn ich keinen Wohnsitz mehr hier habe (vorrübergehend, da Wohnung aufgegeben), entfällt damit auch die Vorraussetzung für eine WBK?
Wird die Behörde, sofern ich sie darüber in Kenntnis setze, dass ich eine Zeit lang nicht im Land bin, die WBK einziehen?
Was wenn in diesen Zeitraum die Verwahrungskontrolle/Kontrolle nach Erneuerung des Waffenführerscheins fallen würde?

Hat Jemand von euch Erfahrung mit längeren Auslandsaufenthalten?

Habt ihr Ideen dazu?

Danke und beste Grüße,
Ivrit

Varminter

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Varminter » Di 4. Dez 2012, 00:21

Ivrit hat geschrieben:Hallo,

Das ist mein erster Beitrag hier und ich möchte erstmal sagen, dass ich das Forum klasse finde und schon einige Zeit ohne Account hier gelesen habe.
Sehr informativ! :)

Ich habe jetzt folgendes Problem:

Ich bin seit einiger Zeit Sportschütze und habe eine WBK mit mehreren FFW.
Jetzt werde ich allerdings demnächst meinen Wehrdienst in Israel ableisten und möchte in dieser Zeit nicht weiterhin Miete für meine Wohnung hier zahlen.
Ich werde wohl einige Zeit weg sein, möchte aber danach wieder zurück nach Österreich kommen.

Meine Frage ist:

Meine Waffen könnte ich ja sicherlich bei einem Waffengeschäft für mich einlagern und das auch so der Behörde melden.

Aber: Wenn ich keinen Wohnsitz mehr hier habe (vorrübergehend, da Wohnung aufgegeben), entfällt damit auch die Vorraussetzung für eine WBK?
Wird die Behörde, sofern ich sie darüber in Kenntnis setze, dass ich eine Zeit lang nicht im Land bin, die WBK einziehen?
Was wenn in diesen Zeitraum die Verwahrungskontrolle/Kontrolle nach Erneuerung des Waffenführerscheins fallen würde?

Hat Jemand von euch Erfahrung mit längeren Auslandsaufenthalten?

Habt ihr Ideen dazu?

Danke und beste Grüße,
Ivrit



Falls du östereichischer Staatsbürger bist: nachher bist du es nicht mehr... :whistle:

Ivrit
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Ivrit » Di 4. Dez 2012, 00:23

Danke für deine Sorge, aber ich bin kein österreichischer Staatsbürger. :)

Varminter

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Varminter » Di 4. Dez 2012, 00:30

Ivrit hat geschrieben:Danke für deine Sorge, aber ich bin kein österreichischer Staatsbürger. :)



Na, dann ist es ja alles Paletti, dann kannst du eh im gelobten Land mit der Uzi spazieren gehen. ;)

Gute Reise und angenehmen Wehrdienst wünsch ich :clap:

Ivrit
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Ivrit » Di 4. Dez 2012, 00:38

Naja ein Spaziergang wirds wohl nicht, aber danke. :)

Wäre trotzdem schön, wenn mir Jemand sagen könnte, ob es die Möglichkeit gibt die WBK trotz Auslandsaufenthalt zu behalten.
Würde nämlich nur ungern die WBK zurückgeben und meine Waffen verkaufen müssen. :/

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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Sidekix » Di 4. Dez 2012, 00:49

am besten fragst du bei DEINEM Sachbearbeiter von der BH nach,
weil der ist für dich zuständig...

Israel hat 3 Jahre Wehrdienst, die Waffenkontrollen laufen bei uns alle 5 Jahre,
deine Waffen sind beim Waffenhändler gebunkert

:think:
glaub also net das du deswegen die WBK abgeben mußt...

aber 100% kanns dir dein SV sagen
;)
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von spareribs » Di 4. Dez 2012, 09:34

interessantes Thema, aber was wäre, wenn ich als Ö-Bürger z.B.: meine Hauptwohnadresse in die Slowakei verlege,mich dort hauptmelde ?

und trotzdem als Nebenwohnsitz eine Wohnung in Österreich habe ?

Ok, Ö-Führerschein umschreiben lassen ist klaro,wenn man dort ein Kfz anmeldet, sonst zuckt unser Finanzamt aus :(

was ist aber dann mit der Österreichischen WBK, die ich behalten möchte, weil ich ja hin und wieder trotzdem in Österreich bin ? ,bzw sich die Kanonen eh in Österreich befinden.

ist die Wbk dann futsch, ?

wegen der Kontrolle alle 5 Jahre wärs ja wurscht, weil man würde ja hin und wieder in Österreich sein.
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von pointi2009 » Di 4. Dez 2012, 09:44

hast du keinen guten Bekannten, Freund oder ähnliches, wo du dich für diese Zeit behördlich melden kannst? Wie lange dauert der Wehrdienst in Israel?
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Floody » Di 4. Dez 2012, 10:12

spareribs hat geschrieben:interessantes Thema, aber was wäre, wenn ich als Ö-Bürger z.B.: meine Hauptwohnadresse in die Slowakei verlege,mich dort hauptmelde ?

Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.

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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von chris34G4 » Di 4. Dez 2012, 10:35

Womöglich eine Saublöde Frage aber wie hast du überhaupt eine WBK in Österreich mit Israelischer Staatsbürgerschaft bekommen?
Israel gehört ja nicht zum europäsischem Wirtschaftsraum (EWR) oder ??

ist nicht böse gemeind, mich interessiert es halt! ;)
.

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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von BigBen » Di 4. Dez 2012, 10:43

chris34G4 hat geschrieben:Womöglich eine Saublöde Frage aber wie hast du überhaupt eine WBK in Österreich mit Israelischer Staatsbürgerschaft bekommen?
Israel gehört ja nicht zum europäsischem Wirtschaftsraum (EWR) oder ??

ist nicht böse gemeind, mich interessiert es halt! ;)


Warum sollte er keine bekommen? EWR Staatsbürger mit Wohnsitz in AT sind zwar Österreichern beim WBK Erwerb gleich gestellt, nicht EWR Bürger können die zuständige Behörde aber genauso überzeugen, nur hat die Behörde mehr Ermessensspielraum.
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von rubylaser694 » Di 4. Dez 2012, 10:46

Womöglich eine Saublöde Frage aber wie hast du überhaupt eine WBK in Österreich mit Israelischer Staatsbürgerschaft bekommen?
Israel gehört ja nicht zum europäsischem Wirtschaftsraum (EWR) oder ??

Liegt im Ermessen der Behörde. Das geht aber ohne gröbere Probleme. Ich kenne eine Chinesin (ist mit einem Österreicher verheiratet, hat aber schon vorher die WBK beantragt) die bald ihre WBK bekommt! Diese ist dann aber befristet.

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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von chris34G4 » Di 4. Dez 2012, 10:51

Danke, kenn mich aus!

wenns bei meiner WBK erweiterung halt auch einen Ermessensspielraum hätten..... :roll:
.

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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von therion » Di 4. Dez 2012, 12:57

Bin selbst im Ausland. Kein Problem. Du musst die Waffen nicht ständig zugriffsbereit haben. Wenn nach 5 Jahren die Kontrolle kommt können Deine Mitbewohner etc. - sofern Du welche hast - sagen, dass Du derzeit im Ausland bist. Ansonsten wirst Du evtl. Brief bekommen von der Behörde, wenn Weitersendeauftrag mit der Post besteht, darauf antworten, dass Du bis xx nicht im Inland bist.

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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von mgritsch » Di 4. Dez 2012, 14:22

Ich würde sagen: der Auslandsaufenthalt ansich (egal aus welchem Grund, dass muss niemanden interessieren) ist kein Problem, dazu gibt's keine gesetzlichen Anforderungen. Ein Problem hast du aber, wenn du deinen Hauptwohnsitz aufgibst. Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen. Wenn du aber keinen neuen (im Inland) mehr vorzuweisen hast...? Würde mich nicht wundern wenn dann der Deckel tatsächlich eingezogen wird. Zeugs bei einem Freund "unterstellen" ist da auch keine Alternative. Könnte bei Kat.B sogar eher problematisch sein. Es geht darum, dass _dich_ die Behörde irgendwo erreichen kann, nicht deine Waffen.

Nebenwohnsitz gibt es übrigens schon lange keinen mehr, nur "weitere Wohnsitze". Gibt es nur einen, dann ist das automatisch das was früher wohl der "Hauptwohnsitz" war.

So gesehen: keinen Staub aufwirbeln, einfach Nachsendeauftrag einrichten und tun was zu tun ist.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

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