Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Thule » Di 4. Dez 2012, 14:52

mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.

Nein.

IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von IT Guy » Di 4. Dez 2012, 16:17

Thule hat geschrieben:
mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.

Nein.

Stimmt, jetzt nicht mehr, da ja an das ZMR angeschlossen. Allerdings musst Du einen Wohnsitzwechsel innerhalb von 3 Tagen melden. Und wenn Du den Wohnsitz aufgibst, ist es das gleiche.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... meldez.pdf

Benutzeravatar
mgritsch
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2534
Registriert: Sa 26. Jun 2010, 23:46
Kontaktdaten:

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von mgritsch » Di 4. Dez 2012, 16:44

Thule hat geschrieben:
mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.

Nein.

:doh: stimmtja, das neue waffg ist in kraft.
na das wird noch ein wenig dauern bis sich das im hirn alles gefestigt hat...
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

Lichtgestalt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1139
Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Lichtgestalt » So 16. Feb 2014, 18:08

Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.


Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist

Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?

Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17544
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von BigBen » Mo 17. Feb 2014, 20:52

du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.


Sent from my LG-V500 using Tapatalk
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von gewo » Mo 17. Feb 2014, 21:01

BigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
Sent from my LG-V500 using Tapatalk


hi

bin mir ned sicher
aber gibt es in DE ueberhaupt sowas wie einen "hauptwohnistz" ?

des ist doch so eine oesterreichische eigenheit wegen dem postzustellgesetz welches man ja in den verfassungsrang heben musst damit es rechtlich haelt ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Lichtgestalt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1139
Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Lichtgestalt » Mo 17. Feb 2014, 21:10

gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
Sent from my LG-V500 using Tapatalk


hi

bin mir ned sicher
aber gibt es in DE ueberhaupt sowas wie einen "hauptwohnistz" ?

des ist doch so eine oesterreichische eigenheit wegen dem postzustellgesetz welches man ja in den verfassungsrang heben musst damit es rechtlich haelt ....


In DE und AT schon wenn die Wohnsitze im jeweiligen Land sind.
In DE gibt es immer einen Hauptwohnsitz aus deutscher Sicht. Interessant wird's wenn du in DE mehr als einen Wohnsitz hast.

Aber das ist nicht die eigentliche Frage. Gibt es hier im PDF keinen kundigen Juristen?

Also die Frage war ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder salopp ausgedrückt ob es Wurscht ist ob man selten Zuhause ist.

Benutzeravatar
haunclesam
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1554
Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
Wohnort: Wien

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von haunclesam » Mo 17. Feb 2014, 21:25

Lichtgestalt hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.


Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist

Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?

Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?

Meines Wissens nach kann dein Hauptwohnsitz (in Österreich) auch nur jener sein wo dein (steuerrechtlicher) Lebensmittelpunkt ist. also >180Tage/Jahr. Sofern dies nicht gegeben ist, dein Hauptwohnsitz also in DE ist und dort Steuern bezahlst kannst du ja den Wohnsitz aus 1. einfach als Nebenwohnsitz haben und von dort aus deine Waffen z.B. ganz normal für Bewerbe holen wenn du in AT bist. Steht ja auch nirgends, dass du deine Waffen bei deinem Hauptwohnsitz haben musst. Man denke nur an Jagdhütten oder eine Waffe zur SV im Ferienhaus usw.

Benutzeravatar
birdofprey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 535
Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von birdofprey » Mo 17. Feb 2014, 21:57

@ivrit:

Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?
"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Floody » Mo 17. Feb 2014, 22:06

birdofprey hat geschrieben:@ivrit:

Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?

Dieser Thread ist uralt, ivrit ist sicher schon einige Zeit im heiligen Land.

Lichtgestalt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1139
Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05

Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?

Beitrag von Lichtgestalt » Mo 17. Feb 2014, 22:11

haunclesam hat geschrieben:
Lichtgestalt hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.


Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn man
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist

Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?

Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?

Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?

Meines Wissens nach kann dein Hauptwohnsitz (in Österreich) auch nur jener sein wo dein (steuerrechtlicher) Lebensmittelpunkt ist. also >180Tage/Jahr. Sofern dies nicht gegeben ist, dein Hauptwohnsitz also in DE ist und dort Steuern bezahlst kannst du ja den Wohnsitz aus 1. einfach als Nebenwohnsitz haben und von dort aus deine Waffen z.B. ganz normal für Bewerbe holen wenn du in AT bist. Steht ja auch nirgends, dass du deine Waffen bei deinem Hauptwohnsitz haben musst. Man denke nur an Jagdhütten oder eine Waffe zur SV im Ferienhaus usw.


Genau auf das wollte ich hinaus. :D
Muss in diesem Fall, auch wenn sich ja bis auf steuerrechtliche Aspekte nicht ändert, der Behörde trotzdem Bescheid gegeben werden?

Antworten