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von Promo » Mi 26. Dez 2012, 23:42
Technisch betrachtet ist eine Gatling (solange kein E-Motor dran) ein Einzellader, und daher mE in Österreich eine Kat.C/D Waffe. Bitte aber aufpassen wenn ein Dreibein dran ist - ist dieses dreh- und schwenkbar ausgeführt, so erfüllt es den Charakter einer Lafette und ist somit deshalb Kriegsmaterial.
€dit: Schreckschusswaffen sind lediglich Waffen im Sinne des § 1 WaffG, jedoch keine Schusswaffen. Damit können sie auch nicht unter § 17 und § 18 fallen, und dürfen damit auch vollautomatisch funktionieren.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.