Freddy hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Freddy hat geschrieben:Zeige mir den Passus im Waffengesetz wo ein WS als WAFFE bezeichnet wird.....WaffG 1996 hat geschrieben:§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine
bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen 1. der Kategorie A (§§ 17 und 18); 2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23); 3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
diesen entsprechende Teile von Schußwaffen![]()
Ein WS ist keine Schusswaffe......sondern ein Teil einer Schusswaffe.......da könnte man wenn es mal zwickt einhaken.
mfg
Es sind Teile von Schusswaffen für die dieselben Bestimmungen gelten wie für ganze Schusswaffen...mit der Ausnahme dass sie als Zubehör für eine bestehende Waffe registriert bzw. gemeldet werden können und dementsprechend keinen WBK Platz wegnehmen. Das ist doch relativ klar formuliert und geregelt...der Vollzug dieser Zubehörmeldung/Registrierung und Eintragung/Nichteintragung auf der WBK scheint halt höchst uneinheitlich zu sein.