Pyrotechnik Lager für F3 bzw F4

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Glöckchen
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Pyrotechnik Lager für F3 bzw F4

Beitrag von Glöckchen » Fr 18. Jan 2013, 19:36

Hallo,
ein Freund von mir meinte, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

Ich suche ein Lager, wo man pyrotechnische Artikel F3 und F4 lagern kann und darf.
Die meisten Gefahrengut Lagerfirmen nehmen diese Kategorien nicht mehr an.

Ich weiß, z.B dass man auch eine Bewilligung für einen alten Munitionsbunker (bei ausreichenden Sicherheitsabständen) bekommt.
Nur leider weiß ich da auch nicht wie ich an einen ran komm, oder wo es solche gibt.

Weißt jemand mehr zu diesem Thema?
Mit Dank im Voraus für jeden hilfreichen Artikel.

gewo
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Re: Pyrotechnik Lager für F3 bzw F4

Beitrag von gewo » Fr 18. Jan 2013, 19:44

Glöckchen hat geschrieben:Hallo,
ein Freund von mir meinte, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Ich suche ein Lager, wo man pyrotechnische Artikel F3 und F4 lagern kann und darf.


hi

schick mir a mail
ich weiss wer das ziemlich sicher lagert

ist auch ned schlimm teuer
habe dort auch lagerraum angemietet

blede frage:
was willst damit?
an endkunden verkaufen ist ja nimmer ab sommer ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

rubylaser694
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Re: Pyrotechnik Lager für F3 bzw F4

Beitrag von rubylaser694 » Fr 18. Jan 2013, 22:39

Pyrocenter Austria GmbH
Gesellschaft zur Einlagerung von Pyrotechnischen und Explosionsgefährlichen Gütern

http://www.pyrocenter.at/

blede frage:
was willst damit?
an endkunden verkaufen ist ja nimmer ab sommer ...

Man kann die immer noch selber verwenden.
4. HAUPTSTÜCK VERBOTE

Pyrotechnische Gegenstände und Sätze ohne CE-Kennzeichen oder Kennzeichnung
§ 32. (1) Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen, die § 26 Abs. 1 Z 3 und 4 und Abs. 2 nicht entsprechen, sind verboten.
(2) Abs. 1 gilt nicht für
1.Personen, die nach gewerberechtlichen Vorschriften zur Erzeugung von und zum Handel mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen berechtigt sind (Hersteller und Händler), und
2.gewerbliche Importeure,
insoweit sie die pyrotechnischen Gegenstände und Sätze noch nicht in Verkehr gebracht haben und diese ausschließlich im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit besitzen und verwenden.
(3) Abweichend von Abs. 1 kann die Behörde auf Antrag Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze im Sinne des Abs. 1 bewilligen, wenn
1.der Antragsteller glaubhaft macht, dass diese nicht an Dritte überlassen werden,
2.ihre Verwendung für die Erzielung eines szenischen Effektes im Rahmen einer konkreten, international produzierten Bühnen-, Theater- oder Musikvorführung oder Filmproduktion erforderlich ist,
3.der beabsichtigte Effekt nicht durch Verwendung diesem Bundesgesetz entsprechender pyrotechnischer Gegenstände oder Sätze oder sonstiger zulässiger Techniken, Methoden oder Verfahren erzielt werden kann,
4.die Person gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a oder b oder Z 2 das 18. Lebensjahr vollendet hat, verlässlich ist und über die erforderliche Sachkunde oder Fachkenntnis verfügt und
5.unter Bedachtnahme auf Ort und Zeit der beabsichtigten Verwendung eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit und unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden.

(4) Bei Bewilligungen nach Abs. 3 hat die Behörde die zur Vermeidung von Gefährdungen von Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit und unzumutbaren Lärmbelästigungen erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorzuschreiben. Pyrotechnische Gegenstände und Sätze im Sinne des § 28 Abs. 4 dürfen mitverwendet werden.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20006629
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Glöckchen
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Re: Pyrotechnik Lager für F3 bzw F4

Beitrag von Glöckchen » Sa 19. Jan 2013, 10:36

@ GewO: Mail ist draußen
@ rubylaser694: ich weiß grad nicht was ich mit dem Gesetzestext anfangen soll. Was willst du mir damit sagen ?

rubylaser694
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Re: Pyrotechnik Lager für F3 bzw F4

Beitrag von rubylaser694 » Sa 19. Jan 2013, 13:28

@ rubylaser694: ich weiß grad nicht was ich mit dem Gesetzestext anfangen soll. Was willst du mir damit sagen ?

War an Gewo gerichtet.
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