raptor hat geschrieben:the_law hat geschrieben:vor 2 jahren den stromanbieter gewechselt und jetzt kommt auf einmal die abschlussrechnung von denen

Eigentlich würde ich als juristischer Laie mutmaßen, dass man das nicht bezahlen muss, da die allgemeine Schuldfrist von drei Jahren verstrichen ist?
Sind es nicht Zwei Jahre wo ein Anbieter oder Handwerker seine Rechnung stellen kann?
Nach zwei Jahren sind nicht gestellte Rechnungen soweit ich weis nicht mehr eintreibbar,zumindest hab ich es so gelernt,oder hat sich da was geändert?
Edit:
Hier eine Rechtsinfo die interessant ist,
http://www.rechtslexikon.net/d/verjaehr ... ehrung.htmIch würde sagen das wenn die 2 Jahre definitiv nach Vertragsende vergangen sind das die Rechnung verjährt ist