Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eine weitere Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Nach dem Willen der Mehrheit der deutschen Bundesländer sollen die Waffenbehörden in Zukunft im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) auch Informationen beim Verfassungsschutz einholen. Dies bedeutet eine weitere massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte rechtstreuer Waffenbesitzer.
Vorgeblich soll mit dieser Überprüfung durch den Verfassungsschutz der Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum eingedämmt werden. Tatsächlich wird mit dieser völlig überzogenen Maßnahme vom Versagen des Verfassungsschutzes und der Polizei bei der Aufklärung der NSU-Morde abgelenkt. Bisher konnte für keine der nach diesen Morden sichergestellten Waffen nachgewiesen werden, dass es sich um eine legale Waffe gehandelt hat. In der Regel ist von Kriminellen auch nicht zu erwarten, dass sie die Waffen, mit denen sie eine Straftat begehen wollen, vorher bei der Waffenbehörde anmelden.
http://legalwaffenbesitzer.de/index.php ... p-freising
Hier Original aus dem Deutschen Bundesrat!
http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_8530 ... __nnn=true
Länder wollen Waffenrecht verschärfen
Der Bundesrat möchte verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen. Aus diesem Grund hat er in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen.
In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Waffenbesitzer bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, so der Bundesrat. Bislang prüfen die Behörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Drucksache 744/12 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_2372 ... f/744-12(B).pdf