Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Undertaker
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Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Undertaker » Do 21. Feb 2013, 22:51

Meine WBK feiert ihren dreissigsten Geburtstag (also noch die historische im handlichen A5 - Format) und wenn ich mir das Foto anschaue sehe ich einen lockigen Jüngling, der wenig Ähnlichkeit mit dem Kerl hat den ich jeden Tag rasiere :whistle:
Ist es ratsam, sich eine neue Karte zu holen um möglichen Schwierigkeiten bei irgendwelchen Konrollen zu entgehen und überhaupt: Gilt die WBK als amtlicher Lichtbildausweis?
Naja und 110 Euo für eine Neue sind ja auch kein Lercherl :evil:
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Grüße vom Undertaker

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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von My Name is Earl » Do 21. Feb 2013, 23:02

Wie kommst du auf 110 Euro? Ich dachte du zahlst a "Aufwandsentschädigung" von ca 50 Euro. Oder kommt bei deinen 110 noch irgendwas dazu von dem ich nix weiß?

LG

Ps.: Ich würde die WBK nicht austauschen bevor es nicht beanstandet wird. Was soll im schlimmsten Fall passieren? Eine abgleichung mit einem Lichtbildausweis und fertig. Ich glaube nicht das sie dich dafür ins WBK-Gefägniss stecken.
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von therion » Fr 22. Feb 2013, 02:35

WBK gilt als amtlicher Lichtbildausweis.
Du bist zumindest auf der sicheren Seite, also verprass das Geld lieber für Schießutensilien.

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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von T Rex » Fr 22. Feb 2013, 06:34

Gilt auch die neue Plastik WBK ebenfalls als Lichtbildausweis ?
Der Mensch plant und Gott lacht .....

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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Mandella » Fr 22. Feb 2013, 06:39

Wenn ich mich recht erinnere ist die alte WBK ja dieser riesen Zettel, oder?
Da wäre eine Neue, im praktischen Scheckkarten-Format, echt nicht übel.
Dann wäre das mit dem veralteten Foto auch kein Problem mehr.
Also 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
Und auf die paar Euros sollte es dabei echt nicht ankommen.

@TRex: Technisch ja. Dein Bild, deine Daten sind drauf, und noch mehr Behörde geht schon kaum. Nur bei Nutzung als Ersatz für Reisepaß/Personalausweis bei Kurztripps in die EU-Nachbarländer zählts nicht, glaube ich.
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Teal'c » Fr 22. Feb 2013, 07:43

anderer Fall, andere Baustelle.

Mein Arbeitskollege musste seinen Führerschein erneuern lassen, weil die Person auf dem Bild ihm nach Jahrzehnten absolut nicht mehr ähnlich sah.

und wie Mandella schon sagt, mir persönlich wär eine kleine Scheckkarte auch lieber als der riesen Zettel.
Mir ist schon meine WBK zu gross (die zwischen riesen Zettel und Scheckkarte). Aber da ich vielleicht eh erweiter, lass ichs vorerst mal.
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von pointi2009 » Fr 22. Feb 2013, 09:45

ein paar Euro, ich hab für meine Scheckkarten WBK (5 Plätze u. Neueintragung von Zubehör) 124,- locker machen müssen. :tipphead:
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von 454casull » Fr 22. Feb 2013, 10:20

therion hat geschrieben:WBK gilt als amtlicher Lichtbildausweis.
Du bist zumindest auf der sicheren Seite, also verprass das Geld lieber für Schießutensilien.


stimmt nicht ganz,bei der raiffeisen bank in der nachbarstadt wurde sie nicht als ausweis angenommen

der schalterarbeiter wollte einen reisepass oder führerschein sehn

er meinte die wbk zählt nicht als ausweis.

Varminter

Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Varminter » Fr 22. Feb 2013, 10:26

454casull hat geschrieben:
therion hat geschrieben:WBK gilt als amtlicher Lichtbildausweis.
Du bist zumindest auf der sicheren Seite, also verprass das Geld lieber für Schießutensilien.


stimmt nicht ganz,bei der raiffeisen bank in der nachbarstadt wurde sie nicht als ausweis angenommen

der schalterarbeiter wollte einen reisepass oder führerschein sehn

er meinte die wbk zählt nicht als ausweis.




:laughing-rollingred: ... i schreib lieber nit, was mir grad dazu eingefallen ist... :laughing-rollingred:

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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Stickhead » Fr 22. Feb 2013, 10:31

§ 16. (1) Auf Antrag hat die Behörde für verlorene, abgelieferte oder eingezogene waffenrechtliche Dokumente Ersatzdokumente auszustellen.


Solange das Dokument nicht beschädigt ist, würde ich garnichts machen.

und..

Erstens ist eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenpass von einer Behörde ausgestellt (=behördlich).
Zweitens ist er gesetzlich dazu vorgesehen, dass sich der Waffenbesitzer im Anlassfall damit ausweisen kann.

Es ist daher meiner Auffassung nach eindeutig ein amtlicher Lichtbildausweis (egal, ob A5, A6, oder Plastik).

Und wenn ihn der Bankberater nicht akzeptiert, möchte ich den Chef sprechen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Mandella » Fr 22. Feb 2013, 10:35

Bankheinis eben. Ich seh das eher so, daß es ein offizieller Ausweis, ganz genau wie der Personalausweis, ist.
Aber wenns die WBK als Ausweis nicht akzeptieren, ist es ihr gutes Recht, wenn auch nicht richtig.

@pointi2009: Sicher sind 124,- Euro nicht gerade wenig. Aber wenn man rechnet, daß man die neue Karte bequem einstecken kann, sie nicht mehr so leicht verschmutz bzw. unempfindlicher ist, und daß man ja nicht so oft erweitert, und man bedenkt, was man sonst so laufend für unser Hobby ausgibt, relativiert das den Betrag wieder. Außerdem sieht sie wesentlich besser aus, als der alte Lappen in dieser Un-Größe :D , der in kein Ausweisfach reingepaßt hat. Wir haben alle schon mal, wenn man sich ehrlich ist, mehr Geld für Unnötigeres ausgegeben. ;)
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von chris34G4 » Fr 22. Feb 2013, 10:43

Mandella hat geschrieben: Wir haben alle schon mal, wenn man sich ehrlich ist, mehr Geld für Unnötigeres ausgegeben. ;)


Amen
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von pointi2009 » Fr 22. Feb 2013, 10:44

jo wenns unnötig wäre, oba ohne dem teil gehts jo net und erweitern will ich dieses jahr auch nochmal :( und dann wieder soooviel ohne dass es krackt und nach pulverdampf müffelt :lol:
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Mandella » Fr 22. Feb 2013, 11:43

Na soviel ist das nun wieder auch nicht. :D
Ist halt der Preis dafür, daß man ballern darf, bzw. mehr Geräterln haben darf. ;)
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von trenck » Fr 22. Feb 2013, 13:17

Mandella hat geschrieben:Wir haben alle schon mal, wenn man sich ehrlich ist, mehr Geld für Unnötigeres ausgegeben. ;)


Ja, Steuern. Ist aber kein Grund, noch mehr davon rauszuwerfen. Und, nur zur Erinnerung, € 124,- sind in richtigem Geld ca. ATS 1.700,-

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