WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bonfire
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WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von Bonfire » Mo 25. Feb 2013, 19:14

Hallo

Ich habe vor heuer, noch vorm Sommer, eine WBK zu beantragen. Da ich gerne 3 Plätze hätte (noch besser 4, aber 3 reichen vorerst) frage ich mich, ob ich nicht gleich 3 Plätze beantragen kann.

1)
Was wäre dafür denn notwendig?

2)
Falls das nicht möglich ist bzw nicht sehr erfolgsversprechend ist, wie lange muss man denn nach dem Erhalt einer WBK warten um eine Erweiterung beantragen zu können.

3)
Und wie ist, dass wenn ich einen Antrag mit 3 Plätzen stelle und diese dann nicht genehmigt werden? Bekomme ich dann automatisch 2 Plätze oder ist der Antrag abgelehnt und ich muss einen komplett neuen auf 2 Plätze stellen?

4)
Ich werde aus anderen Gründen demnächst einen CAS Range Officer Kurs machen. Könnte ich vor der Behörde argumentieren, dass ich hierfür 2 Revolver brauche plus eine Waffe zu Selbstverteidigung bereithalten will?
Würde hier bei der Verwahrungskontrolle kontrolliert werden ob man sich entsprechende Waffen angeschafft hat?

Wohnort ist übrigens Wien.

lg

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sepp
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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von sepp » Mo 25. Feb 2013, 19:35

Ruf doch einfach bei der zuständigen Behörde mal an und frag den zuständigen Sachbearbeiter was er dazu meint(nach dem Motto fragen kost nix) dann hast a Meinung aus erster(und auch zuständiger) Hand.

lg sepp :at1:

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von kawaz » Mo 25. Feb 2013, 19:40

Wollte ich auch mehr als 2 aber ging nicht - der Beamte meinte ich soll so in einem Jahr kommen mit 20 Listen dann wird die WBK aufgestockt:-)

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von haunclesam » Mo 25. Feb 2013, 20:55

Bonfire hat geschrieben:Hallo

Ich habe vor heuer, noch vorm Sommer, eine WBK zu beantragen. Da ich gerne 3 Plätze hätte (noch besser 4, aber 3 reichen vorerst) frage ich mich, ob ich nicht gleich 3 Plätze beantragen kann.

1)
Was wäre dafür denn notwendig?

2)
Falls das nicht möglich ist bzw nicht sehr erfolgsversprechend ist, wie lange muss man denn nach dem Erhalt einer WBK warten um eine Erweiterung beantragen zu können.

3)
Und wie ist, dass wenn ich einen Antrag mit 3 Plätzen stelle und diese dann nicht genehmigt werden? Bekomme ich dann automatisch 2 Plätze oder ist der Antrag abgelehnt und ich muss einen komplett neuen auf 2 Plätze stellen?

4)
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Würde hier bei der Verwahrungskontrolle kontrolliert werden ob man sich entsprechende Waffen angeschafft hat?

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In Wien hast defacto keine Chance mit mehr als 2 los zu starten; ein Kollege hat das probiert; dem haben's' quasi auf diesen frechen VErsuch so reagiert, dass er überhaupt nur einen Platz bekommen hat im ersten Durchgang

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von sepp » Mo 25. Feb 2013, 21:00

haunclesam hat geschrieben:In Wien hast defacto keine Chance mit mehr als 2 los zu starten; ein Kollege hat das probiert; dem haben's' quasi auf diesen frechen VErsuch so reagiert, dass er überhaupt nur einen Platz bekommen hat im ersten Durchgang


Ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Im Gesetztestext ist nach meiner Erinnerung die Angabe drinnen das die Plätze grundsätzlich mit ZWEI festzulegen sind bei Neuausstellung einer WBK

lg sepp :at1:

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MeanMachine
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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von MeanMachine » Mo 25. Feb 2013, 21:06

Ja. Und "grundsätzlich" ist das österreichischste aller Wörter in Gesetzestexten. Also grundsätzlich. Quasi eh fast immer, aber nicht wirklich immer. "Grundsätzlich" ist die gedruckte Form der Beamtenwillkür.

Ich hab zum Beispiel grundsätzlich immer recht. Hab ichs mal nicht, ok, aber grundsätzlich eh immer...
Genau so ists bei "grundsätzlich" 2 Plätzen.

Eh eigentlich grundsätzlich immer 2, nur bei dir halt grad nicht. Sonst aber grundsätzlich....
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von Stefan » Mo 25. Feb 2013, 21:30

um nochmals das wort grundsätzlich zu bemühen: grundsätzlich ist das möglich und es gibt leute im forum die das so gemacht haben. war allerdings nicht in wien, ging in kombination mit einer vereinsmitgliedschaft und bewerben mit C und D waffen, aber es ging.

mfg stefan

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von yoda » Mo 25. Feb 2013, 21:39

Hier mal aus einer VwGH Erkenntnis: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0060328X00

"Der Umstand, dass jemand Sportschütze sei, stelle für sich allein keine ausreichende Rechtfertigung für die Erweiterung der Waffenbesitzkarte dar. Der Antragsteller habe konkret glaubhaft zu machen, dass er weitere Waffen für die "effiziente Ausführung" dieses Sports benötige."

Wobei es hier ja nicht ums Erweitern sondern um die Austellung der WBK geht und da steht im Waffengesetz Folgendes:
" Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports."

Ich befürchte aber viel mehr als 2 Plätze wird man deswegen auch nicht bekommen, auch wenns dürften...
Man kann natürlich mit freundlich sein und und mit diversen Ergebnislisten versuchen von Haus aus mehr Plätze zu bekommen, grundsätzlich gebens aber nur maximal 2 Plätze her.

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von gewo » Di 26. Feb 2013, 09:50

woolf hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:Ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Im Gesetztestext ist nach meiner Erinnerung die Angabe drinnen das die Plätze grundsätzlich mit ZWEI festzulegen sind bei Neuausstellung einer WBK

Im Gesetz steht "...grundsätzlich mit nicht mehr als zwei..."
Das ist was anderes als "...grundsätzlich mit zwei..."


hi

ja schon
aber wie kollege yoda schon gepostet hat, danch steht:

".." Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.".:"

wenn also wer zur erstbeantragung mit an stapel passender bewerbsergebnisse, vereinsbestaetigung und schrieb vom vereinsobmann daherkommt ....

weiss nur grad ned was der abs 3. ist ....
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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von nokru » Di 26. Feb 2013, 11:21

habe auch letzte woche erst die WBK beantragt, auch auf die Frage hin ob wg. dem Nebenwohnsitz nicht mehr als die zwei gehen wuerde, wurde verneint...

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von yoda » Di 26. Feb 2013, 11:58

gewo hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:Ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Im Gesetztestext ist nach meiner Erinnerung die Angabe drinnen das die Plätze grundsätzlich mit ZWEI festzulegen sind bei Neuausstellung einer WBK

Im Gesetz steht "...grundsätzlich mit nicht mehr als zwei..."
Das ist was anderes als "...grundsätzlich mit zwei..."


hi

ja schon
aber wie kollege yoda schon gepostet hat, danch steht:

".." Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.".:"

wenn also wer zur erstbeantragung mit an stapel passender bewerbsergebnisse, vereinsbestaetigung und schrieb vom vereinsobmann daherkommt ....

weiss nur grad ned was der abs 3. ist ....


Abs3 sind Wechselsysteme etc. also Dinge ohne Stückzahlbeschränkung

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von Bonfire » Di 26. Feb 2013, 11:59

Ok, Danke.
Hört sich erstmal nicht so gut an.

Wie ist das wenn man es dennoch versucht, wird der Antrag dann sofort abgelehnt und ich kann das im Antrag auf 2 Waffen ausbessern oder muss man einen neuen Antrag stellen was wieder mit neuen Kosten verbunden ist.

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von sepp » Di 26. Feb 2013, 12:15

So wie es bei meiner letzten Erweiterung war(da hab dann schon die Scheckkarten WBK bekommen) wird der Antrag vom Sachbearbeiter(darum in meinem 1. Posting der Hinweis doch ihn direkt zu fragen) gleich direkt im PC eingegeben das Foto gescannt und du unterschreibst. Er sagt dir dann wahrscheinlich gleich - geht bzw. geht nicht so zu beantragen.

lg sepp :at1:

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Re: WBK Antrag - gleich mehr als 2 Plätze beantragen?

Beitrag von Bonfire » Mi 27. Feb 2013, 10:05

sepp hat geschrieben:Ruf doch einfach bei der zuständigen Behörde mal an und frag den zuständigen Sachbearbeiter was er dazu meint(nach dem Motto fragen kost nix) dann hast a Meinung aus erster(und auch zuständiger) Hand.

lg sepp :at1:


Wird wohl das beste sein.

Aber wo genau rufe ich da an? Bei dem zuständigen Bezirkspolizeikommissariat? Dort muss man den Antrag ja auch einbringen, oder?

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