Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mandella
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Mandella » Sa 23. Feb 2013, 10:56

Und? Das sind für Raucher gerade mal 3 Stangen Zigaretten. Oder 6 Kinobesuche mit der Freundin. Oder 3mal gut essen gehen. Also alles eine Frage der Relation, und ob man das Teil wirklich haben will.
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gertbley
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von gertbley » Sa 23. Feb 2013, 11:17

Ich werd mir demnächst eine neue im kleinformat gönnen - ist einfach praktischer als die a5 karte. Und vielleicht bekomm ich dabei gleich eine erweiterung durch.. :whistle:
Gruß
gertbley

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approach_lowg
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von approach_lowg » Di 26. Feb 2013, 07:57

WBK ist KEIN amtlicher lichtbildausweis!
Wie immer in österreich ist nur dass gültig, was auch offiziell so betitelt wurde - auf der liste steht.

aber ein anderes waffendokument ist sehr wohl ein amtlicher lichtbildausweis, nämlicher der WAFFENPASS!

ich habs auch nicht glaubt aber auf der bmi seite mal gefunden, so ist es in österreich - da glaubt man es ist in prinzip e des gleiche und doch ist es nicht so.

lg rene
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Stickhead
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Stickhead » Di 26. Feb 2013, 08:04

Red kan Blödsinn:

Amtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Er muss alle wichtigen Personaldaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) enthalten, um als Nachweis der Identität verwendet werden zu können.

Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

BEISPIEL
•Reisepass
•Personalausweis
•Identitätsausweis
•Waffenpass
•Amtlicher Dienstausweis
•Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90001.html

Da steht "Beispiel" dabei.. also die WBK ist sehr wohl einer.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von BigBen » Di 26. Feb 2013, 08:19

Stickhead hat geschrieben:Red kan Blödsinn:

Amtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Er muss alle wichtigen Personaldaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) enthalten, um als Nachweis der Identität verwendet werden zu können.

Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

BEISPIEL
•Reisepass
•Personalausweis
•Identitätsausweis
•Waffenpass
•Amtlicher Dienstausweis
•Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90001.html

Da steht "Beispiel" dabei.. also die WBK ist sehr wohl einer.


Das muss leider der jeweils zuständige Beamte halt auch so sehen, sonst kann da stehen was da will....klingt komisch, ist in der Praxis aber so ;-)
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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Mandella » Di 26. Feb 2013, 08:27

BigBen hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Red kan Blödsinn:

Amtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Er muss alle wichtigen Personaldaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) enthalten, um als Nachweis der Identität verwendet werden zu können.

Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

BEISPIEL
•Reisepass
•Personalausweis
•Identitätsausweis
•Waffenpass
•Amtlicher Dienstausweis
•Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90001.html

Da steht "Beispiel" dabei.. also die WBK ist sehr wohl einer.


Das muss leider der jeweils zuständige Beamte halt auch so sehen, sonst kann da stehen was da will....klingt komisch, ist in der Praxis aber so ;-)


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Re: Alte WBK- kanns da Brösel geben?

Beitrag von Stickhead » Di 26. Feb 2013, 08:28

Ich wollte nur klarstellen, dass jedes von einer Behörde ausgestellte waffenrechtliche Dokument ein amtlicher Lichtbildausweis ist. ;)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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