STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Austriangun
- .223 Rem
- Beiträge: 238
- Registriert: Mo 1. Nov 2010, 19:11
- Wohnort: Pinzgau
STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Ab heute verstehe ich die Welt endgültig nicht mehr....
http://salzburg.orf.at/m/news/stories/2573088/
Da scheint wohl Kalkül dahinterzustecken um legalen Waffenbesitz und das Recht auf SELBSTverteidigung zu unterhöhlen. Die Furcht vor redlichen, bewaffneten Bürgern scheint groß
http://salzburg.orf.at/m/news/stories/2573088/
Da scheint wohl Kalkül dahinterzustecken um legalen Waffenbesitz und das Recht auf SELBSTverteidigung zu unterhöhlen. Die Furcht vor redlichen, bewaffneten Bürgern scheint groß
- herr_rhodes
- .50 BMG
- Beiträge: 540
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 14:51
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Hoffen wir mal dass die Staatsanwaltschaft zum richtigen Schluss kommt!!
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Wenn ich mich nicht irre, muss die Staatsanwaltschaft auf Notwehrüberschreitung prüfen. Falls der Steinbruchbesitzer wirklich verurteilt wird, wäre das ein riesen Armutszeugnis und für mich ein absolutes muss das Urteil bis vor das OGH zu bekämpfen. Ich würd demjenigen sogar ein paar Euros zur Deckung der Anwaltskosten spenden.
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Erbärmlich.
Mehr gibts nicht dazu zu sagen.
Mehr gibts nicht dazu zu sagen.
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 194
- Registriert: Mi 25. Jan 2012, 17:14
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Soweit dem Artikel zu entnehmen war, wurde ja auch von der Waffe nur optischer gebrauch gemacht. Daher kann es bestenfalls zu einer Freiheitsentzeihung gemäß §99 StgB (Strafrahmen bis 3 Jahre) gehen. Ich hab da jetzt OGH-Entscheidungen in den letzten Minuten überflogen, und da war eine Notwehrüberschreitung meist in Zusammenhang mit Alkohol, Eifersucht,Streit, Neid und schwerer Körperverletzung zu erkennen. Und wenn sich das die Staatsanwaltschaft wirklich vornimmt, dann "..... hat Justitia nicht nur eine Binde vor den Augen, sondern auch a Brett'l vorm Kopf" (Copyright Herwig Seeböck, "Die große Häf'nelegie")
ABER: Was ist, wenn das ein Offizialdelikt ist, und die von Amts wegen ermitteln müssen????
ABER: Was ist, wenn das ein Offizialdelikt ist, und die von Amts wegen ermitteln müssen????
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Also nach dem ABGB (Allgemeines Buergerliches Gesetzbuch) darf Jedermann einen Straftaeter mit geeigneten Mitteln bis zur Uebergabe an die Exekutive festhalten.
Verstaenidgung der Behoerde natuerlich unverzueglich und ned erst 3 Wochen spaeter...
Zitat:
Das Anhalterecht Privater
Privatpersonen dürfen nur in Ausnahmesituationen Andere festhalten und auch in diesen ist
Verhältnismäßigkeit geboten.
Bei Verdacht der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung ( §80 Abs 2 StPO )
Wird eine andere Person bei einer Straftat erwischt oder unmittelbar danach getroffen, darf sie bis
zum Eintreffen der Polizei angehalten werden.
Dieses Recht gilt nur für gerichtlich strafbare Handlungen! Dies sind z.B. Diebstahl, Raub,
Körperverletzung, vorsätzliche Sachbeschädigung. Eine Person, die dabei beobachtet wird, wie sie
bei Rot über die Ampel geht, darf nicht durch Private festgehalten werden. Auch nicht ein zu schnell
fahrender Autofahrer oder ein Raucher im Rauchverbot.
Bei der Anhaltung ist besonders vorsichtig vorzugehen: Dabei darf auf keinen Fall eine schwere
Körperverletzung begangen werden. Bsp.: Einen Flüchtenden festhalten und sich auf ihn werfen
( nicht auf einen älteren Menschen und nur soweit dies notwendig ist) ist erlaubt, ihn niederstechen
oder gar ihm nachschießen ist verboten.
Nach der Anhaltung ist sofort die Polizei zu verständigen.
Achtung: Jede Überschreitung der Befugnisse kann zur eigenen Strafbarkeit führen oder dem Täter
erlauben, sich straflos zur Wehr zu setzen!
Bei Notwehr, bzw. Nothilfe ( § 3 StGB )
Auch um jemanden von einer Straftat abzuhalten, darf man ihn festhalten. Auch hier sind die
Grenzen zum Notwehrexzess aber zu beachten. Es darf nur die Gewalt angewendet werden, die
nötig ist, um die Straftat zu verhindern.
Darunter fallen das Festhalten eines Teilnehmers an einer Rauferei und das Überwältigen eines
Räubers, der mit der Beute zu entkommen versucht.
Bei Selbsthilfe ( § 344 ABGB)
Normalerweise hat der Staat über Ansprüche Privater zu entscheiden. Nur ausnahmsweise dürfen
sich die Bürger selbst helfen, wenn in ihre Rechtssphäre eingegriffen wurde.
Nämlich nur dann, wenn jede behördliche Hilfe zu spät käme. Wenn es irgendwie möglich ist, muss
die Polizei verständigt werden, anstatt selbst Hand anzulegen. Es ist aber auf jeden Fall das Mittel
anzuwenden, das den Anderen am wenigsten schädigt. Ist die Selbsthilfe nicht durch relativ
harmlose Mittel durchsetzbar, hat sie zu unterbleiben. Bsp. Der Schwarzfahrer in der U-Bahn darf
zwar festgehalten werden, mit Schlagstöcken oder Pfefferspray darf er aber nicht zum
Stehenbleiben gezwungen werden.
Zitat Ende.
Auf die Medien geb ich ned viel und keiner war dabei.
Wird hier wohl eher um das "geeignete Mittel" gehen.
Aber wenn ich 2 Personen die offensichtlich einen Diebstahl begehen, auf meinem Grund und Boden schon alleine aus Selbstschutz nicht mit der mir erlaubten Waffe solange anhalten darf bis die Polizei kommt wird es wirklich erbaermlich.
Verstaenidgung der Behoerde natuerlich unverzueglich und ned erst 3 Wochen spaeter...
Zitat:
Das Anhalterecht Privater
Privatpersonen dürfen nur in Ausnahmesituationen Andere festhalten und auch in diesen ist
Verhältnismäßigkeit geboten.
Bei Verdacht der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung ( §80 Abs 2 StPO )
Wird eine andere Person bei einer Straftat erwischt oder unmittelbar danach getroffen, darf sie bis
zum Eintreffen der Polizei angehalten werden.
Dieses Recht gilt nur für gerichtlich strafbare Handlungen! Dies sind z.B. Diebstahl, Raub,
Körperverletzung, vorsätzliche Sachbeschädigung. Eine Person, die dabei beobachtet wird, wie sie
bei Rot über die Ampel geht, darf nicht durch Private festgehalten werden. Auch nicht ein zu schnell
fahrender Autofahrer oder ein Raucher im Rauchverbot.
Bei der Anhaltung ist besonders vorsichtig vorzugehen: Dabei darf auf keinen Fall eine schwere
Körperverletzung begangen werden. Bsp.: Einen Flüchtenden festhalten und sich auf ihn werfen
( nicht auf einen älteren Menschen und nur soweit dies notwendig ist) ist erlaubt, ihn niederstechen
oder gar ihm nachschießen ist verboten.
Nach der Anhaltung ist sofort die Polizei zu verständigen.
Achtung: Jede Überschreitung der Befugnisse kann zur eigenen Strafbarkeit führen oder dem Täter
erlauben, sich straflos zur Wehr zu setzen!
Bei Notwehr, bzw. Nothilfe ( § 3 StGB )
Auch um jemanden von einer Straftat abzuhalten, darf man ihn festhalten. Auch hier sind die
Grenzen zum Notwehrexzess aber zu beachten. Es darf nur die Gewalt angewendet werden, die
nötig ist, um die Straftat zu verhindern.
Darunter fallen das Festhalten eines Teilnehmers an einer Rauferei und das Überwältigen eines
Räubers, der mit der Beute zu entkommen versucht.
Bei Selbsthilfe ( § 344 ABGB)
Normalerweise hat der Staat über Ansprüche Privater zu entscheiden. Nur ausnahmsweise dürfen
sich die Bürger selbst helfen, wenn in ihre Rechtssphäre eingegriffen wurde.
Nämlich nur dann, wenn jede behördliche Hilfe zu spät käme. Wenn es irgendwie möglich ist, muss
die Polizei verständigt werden, anstatt selbst Hand anzulegen. Es ist aber auf jeden Fall das Mittel
anzuwenden, das den Anderen am wenigsten schädigt. Ist die Selbsthilfe nicht durch relativ
harmlose Mittel durchsetzbar, hat sie zu unterbleiben. Bsp. Der Schwarzfahrer in der U-Bahn darf
zwar festgehalten werden, mit Schlagstöcken oder Pfefferspray darf er aber nicht zum
Stehenbleiben gezwungen werden.
Zitat Ende.
Auf die Medien geb ich ned viel und keiner war dabei.
Wird hier wohl eher um das "geeignete Mittel" gehen.
Aber wenn ich 2 Personen die offensichtlich einen Diebstahl begehen, auf meinem Grund und Boden schon alleine aus Selbstschutz nicht mit der mir erlaubten Waffe solange anhalten darf bis die Polizei kommt wird es wirklich erbaermlich.
Zuletzt geändert von JJOli am Di 26. Feb 2013, 11:01, insgesamt 2-mal geändert.
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- pointi2009
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- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
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Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
da hier ja keine Gewalt den Dieben gegenüber angewendet wurde, sondern nur Androhung von Gewalt, kann nur Festhalteüberschreitung in Betracht kommen. Dass dieser Vorfall natürlich untersucht wird, ist normal und stellt kein Problem dar für den Besitzer.
Und nicht vergessen, der Artikel ist vom ORF und was wir da erwarten können an seriöser Berichterstattung ist ja jedem klar. Notwehrüberschreitung - Waffe 357Mag. und Foto dazu wirken besser.
Und nicht vergessen, der Artikel ist vom ORF und was wir da erwarten können an seriöser Berichterstattung ist ja jedem klar. Notwehrüberschreitung - Waffe 357Mag. und Foto dazu wirken besser.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
pointi2009 hat geschrieben:da hier ja keine Gewalt den Dieben gegenüber angewendet wurde, sondern nur Androhung von Gewalt, kann nur Festhalteüberschreitung in Betracht kommen. Dass dieser Vorfall natürlich untersucht wird, ist normal und stellt kein Problem dar für den Besitzer.
Und nicht vergessen, der Artikel ist vom ORF und was wir da erwarten können an seriöser Berichterstattung ist ja jedem klar. Notwehrüberschreitung - Waffe 357Mag. und Foto dazu wirken besser.
denke auch das es hierbei wohl der presse nur um die schlagzeile geht.
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- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Ja, aber das problem ist, dass mit dieser und weiteren Schlagzeilen Agenda setting bei den Volksvertretern betrieben wird.
A la: waffen sind per se eine grauzone, machen wir sie lieber ganz schwarz.
Und wenn man weiss, was der handelsübliche politiker für 10 Stimmen tut, braucht man sich nur ausrechnen was er für 10.000 tut.
Und jetzt bin ich schon wieder ruhig, sonst politisieren wir wieder zu viel...
A la: waffen sind per se eine grauzone, machen wir sie lieber ganz schwarz.
Und wenn man weiss, was der handelsübliche politiker für 10 Stimmen tut, braucht man sich nur ausrechnen was er für 10.000 tut.
Und jetzt bin ich schon wieder ruhig, sonst politisieren wir wieder zu viel...
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
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- Wohnort: Österreich
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW

was anderes dazu, aber OT.
ein anderes beispiel wie und was in österreich passiert habe ich vorrige woche erlebt.
ich bin mit meiner freundin in graz in die innenstadt gegangen. vor dem paulustor (polizeidirektion) waren einige(? ca 50 oder mehr) leute zu sehen und herum viel blaues licht. das blaue licht war die exekutive (davon waren aber einige beamte und fahrzeuge abgestellt) die die strasse sperrte und somit der dort stattfindenden demo schutz zu geben und wahrscheinlich auch auf den verkehr zu achten.
demo inhalt war: mehr rechte für ausländer bzw. asylanten!
sehr sehr geil! nicht nur dass in wien in der motiv kirche diese kacke passiert, nein jetzt kommen die linken/grünen auch noch in graz dazu einen wirbel für nichts zu machen und steuergelder zu verbrauchen!
die demo hat ich von einem gelben kastenwagen aus-welcher die plattform der redner war über den kameliterplatz /freiheitsplatz zur burg runter durch gezogen und wurde von der polizei unterstützt!
redner waren eindeutig ausländisch stammende personen (äußeres erscheinungsbild wie irakis) und auch anscheinend österreicher die eindeutig der linken szene zu zu ordnen sind/waren.
jetzt frag ich euch alle, was soll das? wohin führt diese ganze situation in österreich noch??

Lg
Numquam Retro
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Das nennt sich Versammlungsfreiheit 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Pelzgoschn
- .357 Magnum
- Beiträge: 93
- Registriert: Sa 25. Feb 2012, 09:30
- Wohnort: Im O..... daham
Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
den Dieben,Einbrechern,Schlägern,Mördern usw.. alles freiwillig geben, das kurbelt die Wirtschaft an, denn da mußt du ja wieder neues Zeugs kaufen
und wenn du vielleicht ein Messer in den Bauch bekommst, weil du die Sore zu langsam übergeben hast, dann bekommst du vom Richter, falls es eine Verhandlung gibt,sicher eine Belehrung, es nächstes Mal schneller zu tun
ACHTUNG: IRONIE ( aber wenns so weitergeht in Ösireich, dann gute Nacht
)

und wenn du vielleicht ein Messer in den Bauch bekommst, weil du die Sore zu langsam übergeben hast, dann bekommst du vom Richter, falls es eine Verhandlung gibt,sicher eine Belehrung, es nächstes Mal schneller zu tun

ACHTUNG: IRONIE ( aber wenns so weitergeht in Ösireich, dann gute Nacht

"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "

Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
vielleicht is besser wir führen auch die Scharia ein...
*achtung sarkasmus*


Magnum mag man eben! 

Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Solche diffamierenden Äußerungen und mutmaßungen gegen Demonstranten finde ich persönlich bei einem demokratisch denkenden Menschen für unangebracht. Demonstrationsrecht, Versammlungsfreiheit, Freie Rede... Niemand ist zu Schaden gekommen
Geschweige denn: Was hat die Demonstration von Ausländern mit der Sache an sich zu tun?!
Das bewirkt sowieso nur eine Sperrung! Also wirklich!

Das bewirkt sowieso nur eine Sperrung! Also wirklich!

Re: STA prüft Anhaltung von Dieben mittels FFW
Reissts euch ein bissl zum, mir kommt in letzter Zeit in unserem Forum regelmäßig das Speiben. Rumgesudere über Ausländer oder die Versammlungsfreieheit werde ich im Sinne der Forenordnung zukünftig sofort unterbinden.