Laser, Scheinwerfer
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Laser, Scheinwerfer
Werte Foristen,
Frage bezüglich der Montage von Laser, bzw. Beleuchtung auf einer Katgeirie B - Büchse (AUG): Ist die Montage derartiger Geräte rechtlich zulässig oder nicht?
Vielen Dank,
Armin
Frage bezüglich der Montage von Laser, bzw. Beleuchtung auf einer Katgeirie B - Büchse (AUG): Ist die Montage derartiger Geräte rechtlich zulässig oder nicht?
Vielen Dank,
Armin
Right is right and left is wrong!
Re: Laser, Scheinwerfer
hallo
licht definitiv nein
laser nach bisheriger allgemein unwidersprochener meineung kein problem
"licht" wird im gesetz nicht im sinne von physikalischen lichtstrahlen verstanden sondern im sinne von BEleuchten
nicht zulaessig sind also scheinwerfer (auch IR)
zulaessig sind laser, sie BEleuchten das zielfeld ja nicht
naehere quellen dazu habe ich nicht
licht definitiv nein
laser nach bisheriger allgemein unwidersprochener meineung kein problem
"licht" wird im gesetz nicht im sinne von physikalischen lichtstrahlen verstanden sondern im sinne von BEleuchten
nicht zulaessig sind also scheinwerfer (auch IR)
zulaessig sind laser, sie BEleuchten das zielfeld ja nicht
naehere quellen dazu habe ich nicht
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Laser, Scheinwerfer
Danke gewo!
Der Umstand, daß eine Büchse Kategorie B ist, spielt also keine Rolle? Beleuchtung an Pistolen (ebenfalls Katgeorie B) ist ja meines Wissen zulässig, oder?
Der Umstand, daß eine Büchse Kategorie B ist, spielt also keine Rolle? Beleuchtung an Pistolen (ebenfalls Katgeorie B) ist ja meines Wissen zulässig, oder?
Right is right and left is wrong!
Re: Laser, Scheinwerfer
Armin hat geschrieben:Danke gewo!
Der Umstand, daß eine Büchse Kategorie B ist, spielt also keine Rolle? Beleuchtung an Pistolen (ebenfalls Katgeorie B) ist ja meines Wissen zulässig, oder?,
Auf FFW ist es erlaubt. Auf Langwaffen nicht.
Re: Laser, Scheinwerfer
Armin hat geschrieben:Danke gewo!
Der Umstand, daß eine Büchse Kategorie B ist, spielt also keine Rolle? Beleuchtung an Pistolen (ebenfalls Katgeorie B) ist ja meines Wissen zulässig, oder?
hallo
bei der beleuchtung geht es immer nur um die laenge der waffe
ab 60cm ist es schluss mit licht
egal ob kat B, C oder D
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Re: Laser, Scheinwerfer
Qed. So sieht es der freundliche von der BH auch.
"Gefällt Euch der Euro
, Ihr schafft das!"



Re: Laser, Scheinwerfer
Dazu hätte ich auch eine kurze Frage:
Das Sig 550 ist ja in der kurzen Version mit eingeklapptem Schaft nur 48cm lang. Wird die Länge mit ein- oder ausgeklapptem Schaft gerechnet? Was wäre wenn der Schaft ganz entfernt würde?
Georg
Das Sig 550 ist ja in der kurzen Version mit eingeklapptem Schaft nur 48cm lang. Wird die Länge mit ein- oder ausgeklapptem Schaft gerechnet? Was wäre wenn der Schaft ganz entfernt würde?
Georg
Re: Laser, Scheinwerfer
Shodan hat geschrieben:Dazu hätte ich auch eine kurze Frage:
Das Sig 550 ist ja in der kurzen Version mit eingeklapptem Schaft nur 48cm lang. Wird die Länge mit ein- oder ausgeklapptem Schaft gerechnet? Was wäre wenn der Schaft ganz entfernt würde?
Georg
hallo
die ganzen sonderzugelassenen HAs (AUG, OA, SIG) sind nur in genau der version zugelassen wie sie zugelassen wurden
da gibts ein zulassungszertifikat dazu da steht jeder schraube drauf der da dran sein darf oder nicht
in jeder anderen version sind sie KM
wie scharf das ganze rechtlich noch gesehen wird sehen wir eh in ein paar tagen
angeblich soll ja die black label OA serien auch in oesterreich erhaeltlich sein
geruechten zufolge scheint das eine sonderausfuehrung zu sein, eine art zivile uebermenge eines sehr grossen OA auftrages der gerade in die VAR geht
die hat eigentlich mit der urspruenglichen, genehmigten version des OA-15 genau garnix mehr zu tun..
wenn die trotzdem als "austria" ableger der OA-15 durchgeht dann wird das ganze thema offenbar eh nimmer so heiss gegessen wie es gekocht wird
wenn das teil aber nicht durchgeht wuerde ich an einer SIG eher keine schaefte ect an oder abschrauben ohne vorher informativ mit dem ASV gesprochen zu haben ...
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Re: Laser, Scheinwerfer
Das gleiche oder ein ähnliches Thema hatten wir schon im Verband Forum.
Problemfall GSG5 bei dem keiner genau weiß ob es eine Kurz oder Langwaffe ist (Schubschaft)
Laser sind eindeutig ausgenommen, im Gesetz steht Verboten sind Gewehrscheinwerfer was ein Laser def. nicht ist.
Problemfall GSG5 bei dem keiner genau weiß ob es eine Kurz oder Langwaffe ist (Schubschaft)
Laser sind eindeutig ausgenommen, im Gesetz steht Verboten sind Gewehrscheinwerfer was ein Laser def. nicht ist.
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.
Re: Laser, Scheinwerfer
gewo hat geschrieben:Shodan hat geschrieben:Dazu hätte ich auch eine kurze Frage:
Das Sig 550 ist ja in der kurzen Version mit eingeklapptem Schaft nur 48cm lang. Wird die Länge mit ein- oder ausgeklapptem Schaft gerechnet? Was wäre wenn der Schaft ganz entfernt würde?
Georg
hallo
die ganzen sonderzugelassenen HAs (AUG, OA, SIG) sind nur in genau der version zugelassen wie sie zugelassen wurden
da gibts ein zulassungszertifikat dazu da steht jeder schraube drauf der da dran sein darf oder nicht
in jeder anderen version sind sie KM
wie scharf das ganze rechtlich noch gesehen wird sehen wir eh in ein paar tagen
angeblich soll ja die black label OA serien auch in oesterreich erhaeltlich sein
geruechten zufolge scheint das eine sonderausfuehrung zu sein, eine art zivile uebermenge eines sehr grossen OA auftrages der gerade in die VAR geht
die hat eigentlich mit der urspruenglichen, genehmigten version des OA-15 genau garnix mehr zu tun..
wenn die trotzdem als "austria" ableger der OA-15 durchgeht dann wird das ganze thema offenbar eh nimmer so heiss gegessen wie es gekocht wird
wenn das teil aber nicht durchgeht wuerde ich an einer SIG eher keine schaefte ect an oder abschrauben ohne vorher informativ mit dem ASV gesprochen zu haben ...
Gehts beim AUG Z und OA 15 nicht eher um die abgeschnippelte Verriegelungswarze, die einen Laufwechsel mit einem AUG bzw. AR15 unmöglich macht? Beim SIG muß ja ein Bolzen im Gehäuse eingelassen und der Verschluß darauf angepasst werden und somit kein Tausch mit einem "Schweizer SIG" möglich ist?
Das Verbot von Klappschäften und andere Rails damit ein freischwingender Lauf verwendet werden kann bzw. Länge, Höhe und Gewicht der Waffen stehen nirgendwo festgeschrieben! Hat irgendwer noch die "Zulassungsbeschreibung" des BMI für die "Heiligen Drei Könige" ?
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: Laser, Scheinwerfer
Das OA-15 Austria ist vom österreichischen BMI zum Verkauf freigegeben. Möglich sind nahezu alle OA-15 Modelle. Bitte beachten Sie, das folgende Merkmale nicht an der OA-15 Austria Version vorhanden sein dürfen:
• Mündungsfeuerdämpfer
• Bajonettwarze
Außerdem wird von uns eine technische Änderung am Verschluss und am Lauf vorgenommen, damit kein M16/AR15 Verschluss in der Waffe verwendet werden kann.
Von der Seite der Oberland Arms!
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
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Re: Laser, Scheinwerfer
Shodan hat geschrieben:Das Sig 550 ist ja in der kurzen Version mit eingeklapptem Schaft nur 48cm lang. Wird die Länge mit ein- oder ausgeklapptem Schaft gerechnet? Was wäre wenn der Schaft ganz entfernt würde?
Du sprichst da einen Sonderfall an, den Schaft dürfte man entfernen und das Teil bleibt weiterhin Kat. B.
Dies würde nämlich den festgelegten Kriterien im Einstufungsbescheid nicht widersprechen ABER es bleibt dennoch
ein Gewehr weil es als solches eingestuft worden ist, also darf weiterhin kein Licht daran montiert werden.
Selbiges Thema gibt es bei der BT96-Austria, die ist dezitiert eine Pistole und bleibt dies auch mit fix
montiertem Schaft, hier darf man ein Licht montieren.
Das klingt alles sehr eigenartig, ist aber so ...

So wie Repetierbüchsen und diverse Kaliber Kat. A sind obwohl im Gesetz davon nix zu finden ist.
Steirer hat geschrieben:Das Verbot von Klappschäften und andere Rails damit ein freischwingender Lauf verwendet werden kann bzw. Länge, Höhe und Gewicht der Waffen stehen nirgendwo festgeschrieben!
dem ist nichts mehr hinzuzufügen
Würde das Black Label von Oberlandarms den festgelegten Kriterien (System) des OA15-Austria nicht entsprechen
wäre ein Zertifizierungsverfahren durch BMI und BMLV notwendig, das würde sich aber heuer bei weitem nicht mehr
ausgehen und die Fa. Austria Arms könnte nich von einer Lieferung in ein paar Wochen sprechen.
Re: Laser, Scheinwerfer
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Wenn es also Einstufungen für Gewehre und Pistolen gibt, dann sollte es ja beim GSG5 keine Diskussion geben oder? Als was ist das Teil denn eingestuft worden?
Georg
PS: Tolles Forum habt ihr hier Leute!
Wenn es also Einstufungen für Gewehre und Pistolen gibt, dann sollte es ja beim GSG5 keine Diskussion geben oder? Als was ist das Teil denn eingestuft worden?
Georg
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-
- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: Laser, Scheinwerfer
Wenn es also Einstufungen für Gewehre und Pistolen gibt, dann sollte es ja beim GSG5 keine Diskussion geben oder? Als was ist das Teil denn eingestuft worden?
Die GSG5 .22lr Version ist Kategorie B
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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