UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

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Maggo
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Re: UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

Beitrag von Maggo » Fr 5. Apr 2013, 13:33

Ich versteh auch nicht den Sinn eines solchen Umbaues.Zumal es billiger ist eine .38 Spezial zu betreiben.
Auf 100 Meter kommst natürlich schwerer hin als mit einer.357.Selbst dort hat man schon mit einer .357 schon Probleme,aber eher wegen der Visierung.
Die Umbaukosten samt Beschuss werden sich auf einen Kostenlevel bewegen die eine Anschaffung eines Rossi 92 UHR rechtfertigen,dort laufen zu genüge auch recht günstig bei uns rum.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

heimwerker
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Re: UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

Beitrag von heimwerker » Fr 5. Apr 2013, 13:35

sandman hat geschrieben:
heimwerker hat geschrieben:
Elsa hat geschrieben:Bei uns in Teutonien ist es so daß bauliche Maßnahmen an wesentlichen Teilen nur der Büma machen darf und dann (z.B. am Lauf) ist auch noch ein Neubeschuß nötig.


Neubeschuß versteht sich ja von selbst, wenn an wesentlichen Teilen Änderungen vorgenommen werden.
Aber daß ich als Privatperson an einer Waffe nicht arbeiten darf, kommt mir doch, gelinde ausgedrückt, etwas komisch vor.
Hast Du irgendeine Quelle, wo man in den deutschen Gesetzen nachlesen kann, ob das wirklich wahr ist?

heimwerker


Man glaubt es (hier) kaum, aber dem ist beinahe wirklich so:

Deutsches Waffenrecht hat geschrieben:§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.
(2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.



Grüße

Sandman


Nicht nur die Deutschen könnten in ihrer Gesetzgebung wesentlich einfacher vorgehen. :headslap:
Warum um Himmels willen machen wir es in unseren "Demokratien" nicht so:
Prinzipiell sollte alles verboten werden, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Ich bin überzeugt, die Gesetzesbücher würden dann auf ein Hunderstel ihres bisherigen Umfangs zusammenschrumpfen.
Da wäre viel Potential an Sparmöglichkeiten bei einer solchen Vorgangsweise.
Nicht nur bei den Herstellungkosten der Bücher.
Man könnte Sitzungsgelder und Honorare für Berater bei der Ausarbeitung von Gesetzen sparen.
Das Jusstudium könnte verkürzt werden, man könnte dadurch auch viele Uniprofessoren und Raumkosten für Universitäten ersatzlos streichen. :lol:
Mit einem Wort: Es wäre die einfachste und beste Form zur Gesundschrumpfung unserer Staaten, weil man ja diese Logik auf viele andere Bereiche ausdehnen könnte.....

heimwerker

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Re: UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

Beitrag von Steirer » Fr 5. Apr 2013, 20:27

Nicht nur die Deutschen könnten in ihrer Gesetzgebung wesentlich einfacher vorgehen. :headslap:
Warum um Himmels willen machen wir es in unseren "Demokratien" nicht so:
Prinzipiell sollte alles verboten werden, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Ich bin überzeugt, die Gesetzesbücher würden dann auf ein Hunderstel ihres bisherigen Umfangs zusammenschrumpfen.

Noch besser waere:
Alles was nicht ausdruecklich verboten ist, ist erlaubt
:at2:
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12

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Re: UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

Beitrag von Arminius » Fr 5. Apr 2013, 22:38

Steirer hat geschrieben:Noch besser waere:
Alles was nicht ausdruecklich verboten ist, ist erlaubt
:at2:


Toll.

Habe davon mal geträumt.

Bin aber dann aufgewacht ... ist mit Beamten nicht zu machen ... und die sind in der Überzahl!

:(

lG Hermann
Fast genug. Nur mehr EINE Waffe! Die Nächste ...

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Re: UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

Beitrag von Freiwild » Sa 6. Apr 2013, 15:49

Danke für die zahlreichen Beiträge, hat sich mittlerweile erübrigt da das Gewehr in eine Preishöhe steigt, die es mir nicht wert ist.

Wird besser sein, wenn ich die Augen nach einem .357/.38er offen halte.

Jetzt könnt's den Thread für so viel Offtopic missbrauchen wie ihr wollt :D
" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."

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Re: UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

Beitrag von tschuttl » Di 9. Apr 2013, 23:34

Old Sam hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:das ist alles nur eine frage der korrekten einstellung des lifts. bei meinem gehen .38 und .357 ohne probleme, ist aber auch erst nach der nachbearbeitung so.

mfg stefan


Dazu eine Frage: hast du eine 1866er Uberti oder die 1873er?
Weil bei meiner 1866er ist nix mit Einstellung des Lifts, einfach weil der Lift so kurz baut dass die längere .357er Patrone vorne rausgucken tut.

Gut, mein Krawummerl ist schon älteren Datums, kann ja sein, dass bei den neuen Dingern der Lift der 66er und 73er gleich groß ist... bin jetzt tatsächlich neugierig geworden


Bei der 1866 geht nix. Der Lift ist zu kurz, ich habe es einmal probiert. Meine mochte nicht einmal alle Fabriksmuni in 38
LG
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Re: UHR 38 Spec. auf .357 Mag. aufreiben (+umbauen)?

Beitrag von Old Sam » Mi 10. Apr 2013, 15:58

Dacht ich´s doch, hätt mich auch gwundert
Howdy

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