Verwahrung Waffe und Mun
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Thomas E. Davis
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Fr 2. Dez 2011, 19:58
Re: Verwahrung Waffe und Mun
Also wie ich heuer meine WBK beantragt habe, habe ich mich mit dem Herren der WP ausführlich unterhalten, betreffend der Verwahrung. Es wurde mir gesagt das es keinerlei Gesetzliche Bestimmung gebe wo niedergeschrieben ist wie die FFW/LW gelagert werden muß. Sie muß nur vor Fremdzugriff ausreichen geschütz werden. Sie sagten mir es müße nicht einmal ein Tresor sein. Nur sie legten mir nahe als Empfehlung einen solchen zu kaufen. Da es halt die Sicherste Variante sei eine FFW aufzubewahren!! Dem kann ich mich nur anschließen. Weiters wurde auch gesagt das die Munition auch nicht getrennt gelagert werden muß. Theoretisch könnte die Waffe geladen im Waffenschrank liegen, so die Worte der WP. In wie weit dies alles zutrifft kann ich im Moment nur auf die Worte der WP stützen, da ich gerade dabei bin das WG durchzuackern!!!!
- Thomas E. Davis
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Fr 2. Dez 2011, 19:58
Re: Verwahrung Waffe und Mun
gewo hat geschrieben:ich empfehle aber ehrlich gesagt den teilnehmern bei meinen waffenfuehrerscheinkursen dringend von der moeglichkeit des geladen oder gar durchgeladenen zustandes der waffe bei der verwahrung zu hause abstand zu nehmen, wenn nicht andere wichtige gruende dafuer vorliegen.
Ich sehe das genau so.
Re: Verwahrung Waffe und Mun
In dem Moment wo der Gesetzgeber vorschreibt, dass Waffen und Munition getrennt gelagert werden müssen führt er den ganzen SV Gedanken ad absurdum. Kein Verbrecher wird vor der Türe warten bis du deine Waffe geladen hast ( und in einer Stresssituation dauert das sowieso länger). Ich hatte bisher 3 Überprüfungen und habe die Waffe immer vor den Beamten entladen - da hat es nie eine Beanstandung gegeben.
Gruß
gertbley
gertbley
Re: Verwahrung Waffe und Mun
Thomas E. Davis hat geschrieben:. In wie weit dies alles zutrifft kann ich im Moment nur auf die Worte der WP stützen, da ich gerade dabei bin das WG durchzuackern!!!!
Hi
Darin wirst du nix finden
Du musst der Verordnungen
Die Erlasse
Und vor allem die OGH Urteile lesen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- Thomas E. Davis
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Fr 2. Dez 2011, 19:58
Re: Verwahrung Waffe und Mun
gewo hat geschrieben:Thomas E. Davis hat geschrieben:. In wie weit dies alles zutrifft kann ich im Moment nur auf die Worte der WP stützen, da ich gerade dabei bin das WG durchzuackern!!!!
Hi
Darin wirst du nix finden
Du musst der Verordnungen
Die Erlasse
Und vor allem die OGH Urteile lesen
Ok, danke für'n Tipp!
Re: Verwahrung Waffe und Mun
In OGH urteilen wirst da nix finden, da es nicht um eine privatrechtliche Frage geht. Du musst wenn dann nach VwGH (Waffenrecht) oder VfGH (Grundrechte) Entscheidungen suchen wobei es meines Wissens da noch keine Entscheidungen gibt.
Gruß
gertbley
gertbley
- Thomas E. Davis
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Fr 2. Dez 2011, 19:58
Re: Verwahrung Waffe und Mun
Diskutiert wird drüber ob gemeinsam oder extra?
Sag ist das von Bezirk zu Bezirk verschieden, wie das mit der Verwahrung gehandhabt wird?
Sag ist das von Bezirk zu Bezirk verschieden, wie das mit der Verwahrung gehandhabt wird?
Re: Verwahrung Waffe und Mun
gertbley hat geschrieben:In OGH urteilen wirst da nix finden, da es nicht um eine privatrechtliche Frage geht. Du musst wenn dann nach VwGH (Waffenrecht) oder VfGH (Grundrechte) Entscheidungen suchen wobei es meines Wissens da noch keine Entscheidungen gibt.
Hi
Such das ris durch
Da sind Dutzende Entscheidung zur Verwahrung drinnen....
Dort kommen ja die quasi Richtlinien her die zb ich bei den waffenfuehrerscheinen vermittle...
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Re: Verwahrung Waffe und Mun
Thomas E. Davis hat geschrieben:Diskutiert wird drüber ob gemeinsam oder extra?
Sag ist das von Bezirk zu Bezirk verschieden, wie das mit der Verwahrung gehandhabt wird?
Hi
An sich ist da Bundesrecht
Die Vollziehung ist aber sehr sehr unterschiedlich
Zudem haben die Polizisten bei den verwahrungskontrollen keinerlei spezielle Schulung
Die erklären dir tw Dinge die so nirgendwo gefordert werden
Auf der anderen Seite nicken sie Dinge ab die der nächste evt schon als Grund zum Entzug der Wbk bzw des Wp. Betrachtet
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- Thomas E. Davis
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Fr 2. Dez 2011, 19:58
Re: Verwahrung Waffe und Mun
gewo hat geschrieben:Thomas E. Davis hat geschrieben:Diskutiert wird drüber ob gemeinsam oder extra?
Sag ist das von Bezirk zu Bezirk verschieden, wie das mit der Verwahrung gehandhabt wird?
Hi
An sich ist da Bundesrecht
Die Vollziehung ist aber sehr sehr unterschiedlich
Zudem haben die Polizisten bei den verwahrungskontrollen keinerlei spezielle Schulung
Die erklären dir tw Dinge die so nirgendwo gefordert werden
Auf der anderen Seite nicken sie Dinge ab die der nächste evt schon als Grund zum Entzug der Wbk bzw des Wp. Betrachtet
Mir ist es ja klar gewesen das es Bundesrechtlicher Ebene ist. Frage nur desswegen weil bei einem Kumpel die Polizei anrief und fragte wie er die Waffe verwart hat. Das unmittelbar nach dem erhalt seiner Waffe!!!!
Sie....Wie haben sie die Waffe verwart?
Er....in einem Tresor
Sie....welches Verschlußsystem hat der Tresor?
Er.....doppelter Bartschlüssel und Zahlenschloß
Sie....wie lagern sie die Munition?
Er.....getrennt von der Waffe aber im selben Tresor
Ist das net ein wenig eigenartig? Trau mich net den Bez. zu erwähnen!!!
Re: Verwahrung Waffe und Mun
Hi!
Dieses Gerücht mit der getrennten Verwahrung von Waffe und Munition gibts schon ewig. Wird auch gerne gerne von den Medien aufgegriffen. Die getrennte Verwahrung widerspricht dem SV-Gedanken. Ich verwahre meine FFW immer gemeinsam mit der Munition und hatte bei meinen Kontrollen noch nie Probleme (geladenes Magazin liegt neben der Waffe). Ihr könnts mir glauben, ich hatte in fast 25 Jahren WBK schon einige Kontrollen.
LG
Dieses Gerücht mit der getrennten Verwahrung von Waffe und Munition gibts schon ewig. Wird auch gerne gerne von den Medien aufgegriffen. Die getrennte Verwahrung widerspricht dem SV-Gedanken. Ich verwahre meine FFW immer gemeinsam mit der Munition und hatte bei meinen Kontrollen noch nie Probleme (geladenes Magazin liegt neben der Waffe). Ihr könnts mir glauben, ich hatte in fast 25 Jahren WBK schon einige Kontrollen.
LG
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung Waffe und Mun
@Gewo
Ich hab das unklar formuliert - ich meinte es gibt keine Entscheidung des VfGH bezüglich Grundrechte.
Was die OGH Entscheidungen betrifft entscheidet er über das Waffengesetz nur im Zusammenhang mit anderen Normen - meistens vermutlich Strafrecht. Grundsatzentscheidungen diesbezüglich kommen immer vom VwGH, da das WaffenG ja eben Verwaltungsrecht ist aber das ist eigentlich juristische Haarspalterei.....
Aber prinzipiell hast du natürlich Recht, wenn du dich in den Schulungen auf diese Entscheidungen beziehst, da das Gesetz eben nicht klar genug ist (was ja vielleicht eh ein Vorteil für uns ist.....).
Ich finds auch gut wenn du bei den Schulungen auf die Judikatur eingehst. Ich kenne leider einige Händler die sich da nicht drüber trauen bzw. einfach zu faul sind sich damit auseinander zu setzen und daher kommen dann auch oft recht eigenartige Ansichten.
Ich hab das unklar formuliert - ich meinte es gibt keine Entscheidung des VfGH bezüglich Grundrechte.
Was die OGH Entscheidungen betrifft entscheidet er über das Waffengesetz nur im Zusammenhang mit anderen Normen - meistens vermutlich Strafrecht. Grundsatzentscheidungen diesbezüglich kommen immer vom VwGH, da das WaffenG ja eben Verwaltungsrecht ist aber das ist eigentlich juristische Haarspalterei.....
Aber prinzipiell hast du natürlich Recht, wenn du dich in den Schulungen auf diese Entscheidungen beziehst, da das Gesetz eben nicht klar genug ist (was ja vielleicht eh ein Vorteil für uns ist.....).
Ich finds auch gut wenn du bei den Schulungen auf die Judikatur eingehst. Ich kenne leider einige Händler die sich da nicht drüber trauen bzw. einfach zu faul sind sich damit auseinander zu setzen und daher kommen dann auch oft recht eigenartige Ansichten.
Gruß
gertbley
gertbley
-
- .50 BMG
- Beiträge: 2278
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
- Wohnort: Graz
Re: Verwahrung Waffe und Mun
Nur ordnungshalber und leider OT:
Unser S&W SV-Revolver hat einen Hammer mit dem darin verstifteten "firing pin".
Ich bin mir technisch nicht zu 100% sicher dass sich nicht doch ein Schuss lösen könnte sollte die Waffe mit dem Lauf voraus auf den Boden fallen. Daher bevorzuge ich bei diesem Revolver diese Art der "geladenen Aufbewahrung".
Bei der Python (und vergleichbaren Revolvern) gibt es zwischen Hammer und Zündhütchen den sog. "safety connector"...da kann nichts passieren sollte die Waffe wie beschrieben herunterfallen.
LbG.
Centershot
Unser S&W SV-Revolver hat einen Hammer mit dem darin verstifteten "firing pin".
Ich bin mir technisch nicht zu 100% sicher dass sich nicht doch ein Schuss lösen könnte sollte die Waffe mit dem Lauf voraus auf den Boden fallen. Daher bevorzuge ich bei diesem Revolver diese Art der "geladenen Aufbewahrung".
Bei der Python (und vergleichbaren Revolvern) gibt es zwischen Hammer und Zündhütchen den sog. "safety connector"...da kann nichts passieren sollte die Waffe wie beschrieben herunterfallen.
LbG.
Centershot
- Thomas E. Davis
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Fr 2. Dez 2011, 19:58
Re: Verwahrung Waffe und Mun
diver99 hat geschrieben:Hi!
Dieses Gerücht mit der getrennten Verwahrung von Waffe und Munition gibts schon ewig. Wird auch gerne gerne von den Medien aufgegriffen. Die getrennte Verwahrung widerspricht dem SV-Gedanken. Ich verwahre meine FFW immer gemeinsam mit der Munition und hatte bei meinen Kontrollen noch nie Probleme (geladenes Magazin liegt neben der Waffe). Ihr könnts mir glauben, ich hatte in fast 25 Jahren WBK schon einige Kontrollen.
LG
Ich weiß es ja eh. Nur das die Exekutieve dies nicht weiß? Zumindest die Fragestellung.....Wie beim Verhör!
Re: Verwahrung Waffe und Mun
Thomas E. Davis hat geschrieben:Frage nur desswegen weil bei einem Kumpel die Polizei anrief und fragte wie er die Waffe verwart hat. Das unmittelbar nach dem erhalt seiner Waffe!!!!
Sie....Wie haben sie die Waffe verwart?
Er....in einem Tresor
Sie....welches Verschlußsystem hat der Tresor?
Er.....doppelter Bartschlüssel und Zahlenschloß
Sie....wie lagern sie die Munition?
Er.....getrennt von der Waffe aber im selben Tresor
Ist das net ein wenig eigenartig? Trau mich net den Bez. zu erwähnen!!!
Kann mir bestimmt nicht vorstellen am Telefon Auskünfe über die Verwahrung meiner Waffen zu geben - wem auch immer.
Da könnte doch jeder anrufen

Die Verwahrung kann selbstverständlich jederzeit gerne vor Ort überprüft werden - aber so SICHER NICHT
lg sepp
