Verwahrung Waffe und Mun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Thomas E. Davis
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Thomas E. Davis » So 21. Apr 2013, 12:48

sepp hat geschrieben:
Thomas E. Davis hat geschrieben:Frage nur desswegen weil bei einem Kumpel die Polizei anrief und fragte wie er die Waffe verwart hat. Das unmittelbar nach dem erhalt seiner Waffe!!!!
Sie....Wie haben sie die Waffe verwart?
Er....in einem Tresor
Sie....welches Verschlußsystem hat der Tresor?
Er.....doppelter Bartschlüssel und Zahlenschloß
Sie....wie lagern sie die Munition?
Er.....getrennt von der Waffe aber im selben Tresor

Ist das net ein wenig eigenartig? Trau mich net den Bez. zu erwähnen!!!


Kann mir bestimmt nicht vorstellen am Telefon Auskünfe über die Verwahrung meiner Waffen zu geben - wem auch immer.
Da könnte doch jeder anrufen :tipphead:

Die Verwahrung kann selbstverständlich jederzeit gerne vor Ort überprüft werden - aber so SICHER NICHT

lg sepp :at1:



Klar, würde ich auch nicht tun. Nur er kannte ja den Beamten von der Stimme am Telefon und als WBK Neuling gab er ihn Auskunft über das was er wissen wollte. Aber ist das nicht doch eigenartig? Ich meine, wissen die selbst nicht worum es geht? oder ist es wirklich so wie Gewo sagt das die Ausführung/Umsetzung soooo unterschiedlich ist.

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Kapselpracker
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Kapselpracker » So 21. Apr 2013, 17:32

woolf hat geschrieben:... da es eigentlich nicht ihr Job ist....

gehh, bei mir hat sogar die Psychologin zum schluss gemeint: "Sie wissen eh, das sie einen Tresor auch noch brauchen.." :clap:
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heimwerker
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von heimwerker » So 21. Apr 2013, 20:32

Centershot hat geschrieben:Nur ordnungshalber und leider OT:
Unser S&W SV-Revolver hat einen Hammer mit dem darin verstifteten "firing pin".
Ich bin mir technisch nicht zu 100% sicher dass sich nicht doch ein Schuss lösen könnte sollte die Waffe mit dem Lauf voraus auf den Boden fallen. Daher bevorzuge ich bei diesem Revolver diese Art der "geladenen Aufbewahrung".
Bei der Python (und vergleichbaren Revolvern) gibt es zwischen Hammer und Zündhütchen den sog. "safety connector"...da kann nichts passieren sollte die Waffe wie beschrieben herunterfallen.

LbG.
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Ich nehme an, Du hast das gute Stück noch nie zerlegt.
Nimm einmal die rechte Abdeckplatte herunter und schau Dir den Schieber an, der sich bei entspanntem Hahn zwischen Rahmen und Schlagarm legt.

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Salem » So 21. Apr 2013, 22:00

Nur nochmal kurz zum wilden Gschichtl mit dem Hammer auf der Leeren Trommelkammer (im "wilden Westen") :snooty: :
Die entwickeln zuerst 6-schüssige Waffen nur um dann der "Sicherheit" wegen nur 5 Schuss zu laden???!! :think:
Die Sicherheitsrasten zwischen den Trommelkammern hat man damals noch zu würdigen gewusst :idea: und
dementsprechend die Trommeln immer voll geladen, auch wenn es Hollywood und ein paar Eggsberten
heute nicht mehr glauben wollen.
Zur SV - Waffe: Die ist geladen, wie sollte sie sonst auch Sinn machen.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
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Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Centershot » So 21. Apr 2013, 22:49

Zur SV - Waffe: Die ist geladen, wie sollte sie sonst auch Sinn machen.
Nichts anderes habe ich gesagt...und das mit dem S&W "Sicherheitsschieber" werde ich mir gerne anschauen.
Steht nicht jeder Schütze der zur SV mehr als zwei Schüsse abgibt (1 Warnschuss und ggf. ein gezielter Schuss) in gesetzlicher Hinsicht auf dünnem Eis?
Als Privatperson mehr als 5 Schuss zur SV...auf die Sichtweise des Staatsanwalts wäre ich gespannt.
Ich werde diesen Thread jetzt aber nicht weiter missbrauchen, es ging ja um die Verwahrung von Waffe und Munition, meine leere Trommelbohrung und die SA-Sicherheitsrasten sind aus meiner Sicht nur ein interessanter Nebenschauplatz.
LbG.
Centershot

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Salem » So 21. Apr 2013, 23:34

Wie Du, geschätzter Centershot, Deine Waffe verwahrst ist nicht Gegenstand meines Postings und
wurde von mir auch nicht kommentiert (steht mir auch nit zua, mein ich halt),
ich wollte vielmehr auf das "Im wilden Westen hams des gmacht weil...." - Gschichtl eingehen
das vorher mal aufgetaucht ist, ich schätze von Counterstriker kam das Kommentar.
(Wobei auch bei modernen Rewolfgangs ohne Sicherheitsnuten nix gegen 6 Patrönchens im Zylinder spricht -
der internen Fallsicherung sei Dank. ;) )
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von pointi2009 » Mo 22. Apr 2013, 10:00

in einem 6schüssigen Revolver nur 5 Kammern geladen zu haben lehren Leute aus den USA (CA von dort weiss ichs aus erster Hand) aus dem einen Grund, wenn man im Stress und Affekt abdrückt ist der erste Schuss eine leere Kammer, erst danach ist die Kammer geladen.

Soll einfach das verhindern dass berechtigt anwesende Personen des nächstens schleichend nach Hause kommen nicht gleich vom geängstigten und gestressten Hausbesitzer übern Haufen geschossen werden.
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Dextera » Mo 22. Apr 2013, 10:10

Öhm ... es wurde gesagt der Hahn liegt auf einer leeren Trommel auf, um ein versehentliches Lösen zu vermeiden sollte der Revolver mal runterfallen. Drücke ich den Abzug in DA oder spanne den Hahn in SA dann dreht sich die Trommel weiter auf eine gefüllte Kammer :think:
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Hausmasta » Mo 22. Apr 2013, 10:30

Genau so ist es...dafür braucht man für so einen Fall auch zwei leere Kammern.
Nein, noch besser drei leere Kammern, damit berechtigt anwesende Personen, die des nächstens schleichend nach Hause kommen
nicht gleich vom geängstigten und gestressten Hausbesitzer mit der üblichen Doublette übern Haufen geschossen werden. :mrgreen:

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von kemira » Mo 22. Apr 2013, 10:39

Am Besten ist es, alle 6 Kammern leer zu lassen und im Notwehrfall erst den Revolver, dann die Patronen in die verdächtige Richtung zu werfen... :doh:
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von gunwitch » Mo 22. Apr 2013, 10:45

kemira hat geschrieben:Am Besten ist es, alle 6 Kammern leer zu lassen und im Notwehrfall erst den Revolver, dann die Patronen in die verdächtige Richtung zu werfen... :doh:


:lol: :lol: :lol:
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Counterstriker » Mo 22. Apr 2013, 12:27

kemira hat geschrieben:Am Besten ist es, alle 6 Kammern leer zu lassen und im Notwehrfall erst den Revolver, dann die Patronen in die verdächtige Richtung zu werfen... :doh:

Das darfst du aber nur, wenn die beworfene Person eine WBK besitzt. Befindet sie sich nicht im Haus, so ist u.U. sogar ein Waffenpass nötig um beworfen zu werden.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von maoi » Sa 4. Mai 2013, 18:04

Hallo Leute!

Mal eine andere Frage zu der Verwahrung, einen Safe habe ich bereits so einen kleinen Wandsafe! Muss der befestigt werden oder kann ich den einfach ind en Schrank stellen ?

Danke
"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren"

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von diver99 » Sa 4. Mai 2013, 18:58

Schraub ihn an!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

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