Freitag hat geschrieben:...Und heute gelernt das seit September nicht WBK Besitzer nicht mehr auf behördlich genehmigten Schiessständen schiessen dürfen.
Laut Waffengesetz ist es erlaubt, warum glaubst du Gegenteiliges ?? Wie sollte sonst irgendjemand den Waffenführerschein für die WBK machen können ??