Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günstig?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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wetabi_old
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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von wetabi_old » So 5. Mai 2013, 00:32

Ja, dann hat die ganze Geschichte nun eine ganz andere Wendung bekommen, ich hätt das laos nicht gedacht dass man bei ERWERB einer Waffe nach dem 1.10.2012 zum registrieren ZWANGSWEISE zum Händler muss, das dicke Ende kommt jedoch: Alle die bisher dachten mit der Bürgerkarte 10 Euro für die Registrierung beim Händler gespart zu haben, haben rechtlich gesehen ihre Waffe NICHT ordentlich gemeldet. Das daran auch das ZWR Mitschuld ist, wie gewo schon erwähnte, weil es bei einem Kaufdatum nach dem 1.10.2012 nicht sofort den Anwender darauf aufmerksam macht, dass eine persönliche Registrierung beim Händler notwendig ist...und die Onlineregistrierung nicht konform ist. Die betroffenen werden sich allerdings wohl kaum darauf berufen können dass sie von der Registrierungsoftware nicht darauf aufmerksam gemacht wurden, letztendlich ist jeder Eigenverantwortlich dafür verantwortlich dass seine Waffen rechtsgemäß registriert sind. Fahrlässig ist diese ZWR-Software allerdings schon wenn sie eine Falschmeldung zulässt ohne den User darauf aufmerksam zu machen.

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von BigBen » So 5. Mai 2013, 08:44

Und woher weiss das ZWR ob die Waffe nach dem 1.10.2012 gekauft wurde? Es kann mich doch niemand zwingen meinen Altbestand auf einmal einzutragen...nur mal laut nachgedacht...
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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von yoda » So 5. Mai 2013, 08:56

Die Waffe ist nacher genauso ordnungsgemäß im ZWR registriert und es wird absolut Niemanden interessieren ob die Waffe wirklich Altbestand war oder nicht. Außerdem gibts im Waffengesetz keine Verwaltungsübertretung bezüglich falsch registrieren, nur fürs nicht registrieren.

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von BigBen » So 5. Mai 2013, 09:19

Da ist aber davon auszugehen dass "falsch registrieren" als "nicht registrieren" angesehen wird...nur muss man das "falsche" erstmal nachweisen können und wollen.
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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von wetabi_old » So 5. Mai 2013, 09:56

BigBen hat geschrieben:Und woher weiss das ZWR ob die Waffe nach dem 1.10.2012 gekauft wurde? Es kann mich doch niemand zwingen meinen Altbestand auf einmal einzutragen...nur mal laut nachgedacht...


Das wäre theoretisch dadurch möglich dass die Waffe bereits von einem anderen Vorbesitzer im ZWR registriert wurde. Dadurch wäre offensichtlich dass es sich um keinen Altbestand handeln kann. Ob sich jemand im Ministerium diese Mühe macht ist natürlich eine andere Frage, ein entsprechender Abgleich wäre jedoch auf Knopfdruck möglich. Vielleicht hat man da dem Einzelhandel etwas entgegenkommen wollen, wäre ja schon eine erfreuliche Einnahmequelle wenn man jede Langwaffe, ob Neu oder Gebraucht erworben, beim Fachhändler registrieren muss.

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von gewo » So 5. Mai 2013, 09:57

BigBen hat geschrieben:Und woher weiss das ZWR ob die Waffe nach dem 1.10.2012 gekauft wurde? Es kann mich doch niemand zwingen meinen Altbestand auf einmal einzutragen...nur mal laut nachgedacht...


hi

du musst beim registrieren ja das kaufdatum eingeben
daher "weiss" das zwr wann sie gekauft wurde
das kaufdatum steht dann ja soweit ich weiss auch am ausdruck
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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von BigBen » So 5. Mai 2013, 10:03

Aber es gibt keine Verpflichtung die Rechnung aufzuheben, oder?
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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von Bud Spencer » So 5. Mai 2013, 10:07

BigBen hat geschrieben:Da ist aber davon auszugehen dass "falsch registrieren" als "nicht registrieren" angesehen wird...nur muss man das "falsche" erstmal nachweisen können und wollen.


NEIN!
Da beim "Nicht registrieren" (dass wissentlich geschieht) ein Vorsatz vorliegt. Beim "Falsch registrieren" aber nicht!

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von gewo » So 5. Mai 2013, 10:07

BigBen hat geschrieben:Aber es gibt keine Verpflichtung die Rechnung aufzuheben, oder?


hi

ich weiss schon worauf du hinaus willst
aber das verkaufsdatum steht bei einer neuwaffe ja zusaetzlich in den waffenbuechern
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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von Bud Spencer » So 5. Mai 2013, 10:10

gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Aber es gibt keine Verpflichtung die Rechnung aufzuheben, oder?


hi

ich weiss schon worauf du hinaus willst
aber das verkaufsdatum steht bei einer neuwaffe ja zusaetzlich in den waffenbuechern


Um diese zu kontrollieren muss aber mit der Waffe eine Straftat oder anderer Unfug begangen worden sein. Und selbst dann: aus der privaten ZWR-Meldung geht nicht hervor wo du die Waffe her hast. Viel Spaß alle Waffenhändler abzuklappern. ;)

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von wetabi_old » So 5. Mai 2013, 10:56

Bud Spencer hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Da ist aber davon auszugehen dass "falsch registrieren" als "nicht registrieren" angesehen wird...nur muss man das "falsche" erstmal nachweisen können und wollen.


NEIN!
Da beim "Nicht registrieren" (dass wissentlich geschieht) ein Vorsatz vorliegt. Beim "Falsch registrieren" aber nicht!


Es wäre aber ein eklatanter Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht der man als Waffenbesitzer unterliegt, es wäre zumindest eine Verwaltungsübertretung. Ich halte es für nicht empfehlenswert als Entschuldigung für eine nicht gesetzeskonforme Registrierung der Waffe einen "Softwarefehler" des ZWR anzuführen, nach dem Motto "die Software hat nicht gemeckert sondern das Kaufdatum NACH dem 1.10.2012 akzeptiert".
Wenn man schon, wie auch nötig, eine Registrierung durchführt, warum dann nicht RICHTIG, wie vorgeschrieben beim Händler? Die 20.-Euro sind gerade mal eine Pizza.

Bud Spencer

Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von Bud Spencer » So 5. Mai 2013, 11:19

wetabi hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Da ist aber davon auszugehen dass "falsch registrieren" als "nicht registrieren" angesehen wird...nur muss man das "falsche" erstmal nachweisen können und wollen.


NEIN!
Da beim "Nicht registrieren" (dass wissentlich geschieht) ein Vorsatz vorliegt. Beim "Falsch registrieren" aber nicht!


Es wäre aber ein eklatanter Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht der man als Waffenbesitzer unterliegt, es wäre zumindest eine Verwaltungsübertretung. Ich halte es für nicht empfehlenswert als Entschuldigung für eine nicht gesetzeskonforme Registrierung der Waffe einen "Softwarefehler" des ZWR anzuführen, nach dem Motto "die Software hat nicht gemeckert sondern das Kaufdatum NACH dem 1.10.2012 akzeptiert".
Wenn man schon, wie auch nötig, eine Registrierung durchführt, warum dann nicht RICHTIG, wie vorgeschrieben beim Händler? Die 20.-Euro sind gerade mal eine Pizza.


1. Hast du dich schon mal mit dem ZWR auseinandergesetzt? Da haut nix hin. Hab mit 2 Sachbearbeitern (unterschiedl. BHs) gesprochen. Momentan hoffen sie, dass es bis Ende des Jahres! zumindest mit B-Waffen hinhaut.
2. Ich kann Fehler bei der Eingabe nicht im vollen Unfang nachbearbeiten! Das kann nur die Behörde!
3.
eklatanter Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht der man als Waffenbesitzer unterliegt, es wäre zumindest eine Verwaltungsübertretung

Das glaub ich weniger! Als Besitzer eines waffenrechtlichen Dokumentes (Jagdkarte) unterliege ich keinem Waffenverbot. Die Sorgfaltspflicht wurde schon gar nicht verletzt, da sich die Waffen in meinem Besitz befanden und sicher verwahrt wurden! Weisst du wovon du redest?!

BTW: Was sollte ich den machen!? Die Waffen sind ordnungsgemäß gemeldet. Was kann ich machen wenn das ZWR mich so eine Registrierung durchführen hat lassen. Ich und andere haben nicht vorsätzlich gehandelt, als sie die registrierung vornahemen!

4. Was für dich eine Pizza ist. Ist für mich eine Zwangsregistrierung!

5. Die Behörde hat mit dem ZWR extrem viel Aufwand! Ich denke nicht, dass die Behörde denjenigen die bereits registriert haben irgendeinen Zores machen wird. Auf welcher grundlage? §58 ist auf Grund der stümperischen Art der programmierung wohl nicht anzuwenden. Das ZWR begünstigt dadurch ein solches "fehlerhaftes" Verhalten.
Die sollten froh sein wen überhaupt alle registrieren!
Zuletzt geändert von Bud Spencer am So 5. Mai 2013, 11:43, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von wetabi_old » So 5. Mai 2013, 11:35

Bud Spencer hat geschrieben:
wetabi hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Da ist aber davon auszugehen dass "falsch registrieren" als "nicht registrieren" angesehen wird...nur muss man das "falsche" erstmal nachweisen können und wollen.


NEIN!
Da beim "Nicht registrieren" (dass wissentlich geschieht) ein Vorsatz vorliegt. Beim "Falsch registrieren" aber nicht!


Es wäre aber ein eklatanter Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht der man als Waffenbesitzer unterliegt, es wäre zumindest eine Verwaltungsübertretung. Ich halte es für nicht empfehlenswert als Entschuldigung für eine nicht gesetzeskonforme Registrierung der Waffe einen "Softwarefehler" des ZWR anzuführen, nach dem Motto "die Software hat nicht gemeckert sondern das Kaufdatum NACH dem 1.10.2012 akzeptiert".
Wenn man schon, wie auch nötig, eine Registrierung durchführt, warum dann nicht RICHTIG, wie vorgeschrieben beim Händler? Die 20.-Euro sind gerade mal eine Pizza.


1. Hast du dich schon mal mit dem ZWR auseinandergesetzt? Da haut nix hin. Hab mit 2 Sachbearbeitern (unterschiedl. BHs) gesprochen. Momentan hoffen sie, dass es bis Ende des Jahres! zumindest mit B-Waffen hinhaut.
2. Ich kann Fehler bei der Eingabe nicht im vollen Unfang nachbearbeiten! Das kann nur die Behörde!
3.
eklatanter Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht der man als Waffenbesitzer unterliegt, es wäre zumindest eine Verwaltungsübertretung

Das glaub ich weniger! Als Besitzer eines waffenrechtlichen Dokumentes (Jagdkarte) unterliege ich keinem Waffenverbot. Die Sorgfaltspflicht wurde schon gar nicht verletzt, da sich die Waffen in meinem Besitz befanden und sicher verwahrt wurden! Weisst du wovon du redest?!

BTW: Was sollte ich den machen!? Die Waffen sind ordnungsgemäß gemeldet. Was kann ich machen wenn das ZWR mich so eine Registrierung durchführen hat lassen.

4. Was für dich eine Pizza ist. Ist für mich eine Zwangsregistrierung!


Nunja, neu erworbene Waffen müssen laut Verordnung beim/vom Händler registriert werden. Nur bereits besessener Altbestand vor dem 1.10.2012 kann mittels Bürgerkarte/Handy selbst registriert werden. So steht es in der Verordnung auf die ich mich beziehe, das es in der Realität dennoch möglich ist Neuwaffen selbst im ZWR zu registrieren streite ich garnicht ab, vom Gesetzgeber wurde es so aber nicht vorgesehen. Dann steht die Verordnung im Widerspruch mit der Umsetzung, also die ZWR-Software akzeptiert Eingaben (Kaufdaten nach dem 1.10.2012) die es eigentlich nicht annehmen sollte. Die Frage wäre aber nun was ist maßgebend: die Verordnung oder die fehlerhafte Software die solche Registrierungen trotzdem ermöglicht?
Obwohl es verlockend ist sich die paar Euro zu sparen werde ich trotzdem die Registrierung beim Händler durchführen lassen, da bekomm ich dann auch einen Quittungsbeleg der Bestätigt dass ich die Registrierung beim Händler habe machen lassen.

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von Bud Spencer » So 5. Mai 2013, 11:43

wetabi hat geschrieben:Obwohl es verlockend ist sich die paar Euro zu sparen werde ich trotzdem die Registrierung beim Händler durchführen lassen, da bekomm ich dann auch einen Quittungsbeleg der Bestätigt dass ich die Registrierung beim Händler habe machen lassen.


Du unterstellst Vorsatz den du nicht beweisen kannst. Les dir 5. noch einmal durch.
Das ZWR begünstigt in dieser Form der Programmierung solch eine "falsche" Registrierung. Clearings können nur von der BH durchgeführt werden. Du hast aber als Endergebnis eine AMTLICHE Registrierungsbestätigung in den Händen. Ungültig wäre es nur, wenn falsche Daten eingegeben worden wären. Das ist ein "Schlupfloch" (wenn man es so nennen will) das durch die Programmierung bedingt ist. Der registrierende macht in guter und gesetzestreuer Absicht (die der Registrierung) einen Fehler. Das ist kein Vorsatz, wenn überhaut ein geringfügiges Fehlverhalten bedingt und begünstigt durch das ZWR selbst!

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Re: Eintragung C-Waffen ins neue ZWR, welcher Händler günsti

Beitrag von wetabi_old » So 5. Mai 2013, 11:47

4. Was für dich eine Pizza ist. Ist für mich eine Zwangsregistrierung!


Egal wie man zu der Zwangsregistrierung und deren Nutzen steht, man muss sie leider durchführen. Mal schaun im nächsten Jahr....Kanada hat da ja auch einen Rückzieher gemacht.

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