Waffe im Nachbarland belassen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Austriangun
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Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von Austriangun » Fr 10. Mai 2013, 16:14

Bitte um eine rechtliche Auskunft:
Ich wohne im Salzburgisch/Bayrischen Grenzgebiet. Jetzt würde sich eventuell jagdlich für mich was in Bayern auftun. Fahrzeit ca. 1-1,5 Stunden.

3-4 mal im Monat würde ich dort auf Schwarzwild ansitzen. Wie ist das, wenn ich mein Gewehr dann dort (Deutschland) sicher verwahrt habe, entsprechend aller Normen. Ist das erlaubt?

nokru
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Re: Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von nokru » Fr 10. Mai 2013, 16:25

willst du es rechtlich gesehen importieren/exportieren oder dir quasi eine im nachbarland kaufen und dort auch lagern (an nem nebenwohnsitz/vereinsheim/...) ?

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Austriangun
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Re: Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von Austriangun » Fr 10. Mai 2013, 17:02

nokru hat geschrieben:willst du es rechtlich gesehen importieren/exportieren oder dir quasi eine im nachbarland kaufen und dort auch lagern (an nem nebenwohnsitz/vereinsheim/...) ?

Nein, das ist meine, die hier in AT registriert ist, natürlich auch im europäischen Feuerwaffenpass. Es gibt verschiedene Gründe, warum ich das Gewehr nicht immer spazierenfahren möchte und gleich in Bayern bis zum nächsten Ansitz lassen möchte. Aber das tut ja nichts zur Sache

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Re: Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von gewo » Fr 10. Mai 2013, 21:33

hi

eine sehr spezielle frage
ich weiss die antwort nicht
ich hab nicht mal eine vermutung

es kommt sicher sehr auf die art der formulierung dieser frage an

- eine auf dauer ausgerichtete verwahrung in DE ist mit hoher sicherheit unzulaessig
- eine zb naechtigung vor oder nach einem bewerb oder einer jagd auf einladung ist mit ungefaehr gleich hoher wahrscheinlichkeit zulassig

und das was du willst liegt da wohl irgendwo in der mitte

frag deinen sachbearbeiter bei deiner BH
der sollte dir auskunft geben koennen
vermutlich muss er bei der III/3 im BMI nachfragen
der fall kommt ja wohl eher selten vor

die auskunft die du erhaeltst wuerde mich interessieren ...
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Re: Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von sandman » Sa 11. Mai 2013, 07:06

Also meines Erachtens, solltest Du in Deutschland nachfragen, da es ja von österreichischer Seite überhaupt kein Problem ist, wenn eine Waffe das Land zwecks Jagd verlässt. Insofern wird Dir die BH auch keine Antwort geben können.

Wende Dich an die zuständige Behörde in Bayern.

Grüße

Sandman
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Re: AW: Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von DerDaniel » Sa 11. Mai 2013, 07:55

Aus Sicht dt. Waffenrecht darf ein berechtigter seine Waffe bei einem anderen Berechtigten lagern so lange eine gewisse Zeit nicht überschritten wird. (Musst halt regelmäßig jagern gehn und danach zufällig beim gleichen wieder unterstellen)
Dazu muss ein kleines Schreiben mit euren beiden Daten und den Daten der Waffe.
Da im Waffenrecht (nach meiner Erinnerung) wirklich nur von Berechtigten die rede ist, sollts als Ausländer mit EuFWP kein Problem sein, aber sicher ist es natürlich auf dem entsprechenden Landratsamt anzufragen.

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Re: Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von Austriangun » Sa 11. Mai 2013, 10:24

Danke...ich werde mich bei der BH schlau machen

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Re: Waffe im Nachbarland belassen

Beitrag von BigBen » Sa 11. Mai 2013, 10:38

Du sollst dich in DE schlau machen, der BH in AT wird das alles relativ egal sein...
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