Bitte um eine rechtliche Auskunft:
Ich wohne im Salzburgisch/Bayrischen Grenzgebiet. Jetzt würde sich eventuell jagdlich für mich was in Bayern auftun. Fahrzeit ca. 1-1,5 Stunden.
3-4 mal im Monat würde ich dort auf Schwarzwild ansitzen. Wie ist das, wenn ich mein Gewehr dann dort (Deutschland) sicher verwahrt habe, entsprechend aller Normen. Ist das erlaubt?
Waffe im Nachbarland belassen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Austriangun
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Re: Waffe im Nachbarland belassen
willst du es rechtlich gesehen importieren/exportieren oder dir quasi eine im nachbarland kaufen und dort auch lagern (an nem nebenwohnsitz/vereinsheim/...) ?
- Austriangun
- .223 Rem
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Re: Waffe im Nachbarland belassen
nokru hat geschrieben:willst du es rechtlich gesehen importieren/exportieren oder dir quasi eine im nachbarland kaufen und dort auch lagern (an nem nebenwohnsitz/vereinsheim/...) ?
Nein, das ist meine, die hier in AT registriert ist, natürlich auch im europäischen Feuerwaffenpass. Es gibt verschiedene Gründe, warum ich das Gewehr nicht immer spazierenfahren möchte und gleich in Bayern bis zum nächsten Ansitz lassen möchte. Aber das tut ja nichts zur Sache
Re: Waffe im Nachbarland belassen
hi
eine sehr spezielle frage
ich weiss die antwort nicht
ich hab nicht mal eine vermutung
es kommt sicher sehr auf die art der formulierung dieser frage an
- eine auf dauer ausgerichtete verwahrung in DE ist mit hoher sicherheit unzulaessig
- eine zb naechtigung vor oder nach einem bewerb oder einer jagd auf einladung ist mit ungefaehr gleich hoher wahrscheinlichkeit zulassig
und das was du willst liegt da wohl irgendwo in der mitte
frag deinen sachbearbeiter bei deiner BH
der sollte dir auskunft geben koennen
vermutlich muss er bei der III/3 im BMI nachfragen
der fall kommt ja wohl eher selten vor
die auskunft die du erhaeltst wuerde mich interessieren ...
eine sehr spezielle frage
ich weiss die antwort nicht
ich hab nicht mal eine vermutung
es kommt sicher sehr auf die art der formulierung dieser frage an
- eine auf dauer ausgerichtete verwahrung in DE ist mit hoher sicherheit unzulaessig
- eine zb naechtigung vor oder nach einem bewerb oder einer jagd auf einladung ist mit ungefaehr gleich hoher wahrscheinlichkeit zulassig
und das was du willst liegt da wohl irgendwo in der mitte
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffe im Nachbarland belassen
Also meines Erachtens, solltest Du in Deutschland nachfragen, da es ja von österreichischer Seite überhaupt kein Problem ist, wenn eine Waffe das Land zwecks Jagd verlässt. Insofern wird Dir die BH auch keine Antwort geben können.
Wende Dich an die zuständige Behörde in Bayern.
Grüße
Sandman
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Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: AW: Waffe im Nachbarland belassen
Aus Sicht dt. Waffenrecht darf ein berechtigter seine Waffe bei einem anderen Berechtigten lagern so lange eine gewisse Zeit nicht überschritten wird. (Musst halt regelmäßig jagern gehn und danach zufällig beim gleichen wieder unterstellen)
Dazu muss ein kleines Schreiben mit euren beiden Daten und den Daten der Waffe.
Da im Waffenrecht (nach meiner Erinnerung) wirklich nur von Berechtigten die rede ist, sollts als Ausländer mit EuFWP kein Problem sein, aber sicher ist es natürlich auf dem entsprechenden Landratsamt anzufragen.
Gesendet von meinem HTC Vision mit Tapatalk 2
Dazu muss ein kleines Schreiben mit euren beiden Daten und den Daten der Waffe.
Da im Waffenrecht (nach meiner Erinnerung) wirklich nur von Berechtigten die rede ist, sollts als Ausländer mit EuFWP kein Problem sein, aber sicher ist es natürlich auf dem entsprechenden Landratsamt anzufragen.
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- Austriangun
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Re: Waffe im Nachbarland belassen
Danke...ich werde mich bei der BH schlau machen
Re: Waffe im Nachbarland belassen
Du sollst dich in DE schlau machen, der BH in AT wird das alles relativ egal sein...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf