Taser 2.0
Re: Taser 2.0
wenn einmal tasern noch nicht reicht... kommt gleich die nächste Ladung! 

Magnum mag man eben! 

Re: Taser 2.0
Cool!
Sowas kann man in Österreich mit abgenommenen Magazin auch führen.
Was kostet das Ding?
Sowas kann man in Österreich mit abgenommenen Magazin auch führen.
Was kostet das Ding?
Re: Taser 2.0
Dürfte eine US Firma sein. Ob dass wohl leichter aus den USA zu bestellen sein wird, als, na sagen wir mal ein 22. LR. Magazin.
Nur wen es interessiert, hab mich mal preislich für den Taser X26 interssiert. Der lag mit 4 Kartuschen, preislich über 1.300 Euronen,
lt. telfonischer Auskunft.
http://www.taser.at/


Nur wen es interessiert, hab mich mal preislich für den Taser X26 interssiert. Der lag mit 4 Kartuschen, preislich über 1.300 Euronen,

http://www.taser.at/
Dont worry. Just 2 Cents from a stranger.
Re: Taser 2.0
sind aber genauso schusswaffen wenn ich nicht irre, weil ja ein projektil abgeschossen wird.
wie siehts rechtlich aus mit den dingern rumzulaufen? wird da nicht genauso ein WP benötigt?
wie siehts rechtlich aus mit den dingern rumzulaufen? wird da nicht genauso ein WP benötigt?

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: Taser 2.0
Gw10 hat geschrieben:sind aber genauso schusswaffen wenn ich nicht irre, weil ja ein projektil abgeschossen wird.
wie siehts rechtlich aus mit den dingern rumzulaufen? wird da nicht genauso ein WP benötigt?
nein Taser sind nach waffenrechtlich Elekroschocker, wenn das aufsetzbare Modul mit den (Pfeilen und den Kabeln) nicht angesteckt ist. Der darf geführt werden wenn das Modul nicht aufgesteckt, also von Schocker selbst getrennt ist. Sobald er aufgestetzt wird gild das Gerät als Kat D sefern ich mich nicht irre. Das ganze kann im gut sortierten Fachhandel gekauft werden.
Re: Taser 2.0
Ich glaube sobald das Pfeilmodul aufgesetzt ist brauchst einen Waffenpass zum führen...WBK oder Jagdkarte reichen da nimmer!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Taser 2.0
ja, das meinte ich ja 
und normale elektroschocker gibts ja handlichere auch, da braucht man so n teil ja nicht ...

und normale elektroschocker gibts ja handlichere auch, da braucht man so n teil ja nicht ...

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: Taser 2.0
Das ist richtig, dehalb wird das ganze ganz einfach getrennt voneinander geführt. In der Notwehrsituation wird das Modul aufgesetzt, die Waffe der Kategorie (D) war auf einmal da... Verständlich? Sobald das Modul abgefeuert ist, ist das Gerät wieder ein Elektroschocker und somit keine Schusswaffe. Die Abwehrwirkung kommt nicht durch die fliegenden Pfreile und damit kinetische Energie zustande, sondern durch den Strom. Der Vorteil ist, dass man Messerstecher gut auf Distanz halten kann, soweit das Kabel eben reicht, also ca 5m. Probier das mal mit einem normalen Elektorschocker. Man kann auch wie in dem Video gezeigt, weitere Personen durch Kontak mit den Kabeln ebenfalls außer Gefecht setzen.
Die Einstufung muss einfach so erfolgen weil theoretisch kann man Jemandem das Auge rausschießen. Kein schöner Gedanke.
Die Gefährlichkeit ist aber keinesfalls mit einer Flinte vergleichbar.
Die Einstufung muss einfach so erfolgen weil theoretisch kann man Jemandem das Auge rausschießen. Kein schöner Gedanke.
Die Gefährlichkeit ist aber keinesfalls mit einer Flinte vergleichbar.
Re: Taser 2.0
Kann mitunter auch nach hinten losgehen, du hattest das Ding ja bereits dabei um, dich im Notfall mit einem Taser zu verteidigen. Ist die Frage wie das dann im Falle das Falles von Staatsanwalt oÄ ausgelegt wird?
- Als (nicht erlaubtes) führen von ner Kat D Waffe?
- Oder gar A? ("Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen...") Elektroschoker der zum Taser mutiert?
Klar, im Ernstfall gehe ich lieber auch unverletzt nach Hause, als wegen irgendwelchen Assis im Krankenhaus dahinzusiechen, oder schlimmeres. Das Österr. Waffengesetz ist da wiedermal keine Hilfe
- Als (nicht erlaubtes) führen von ner Kat D Waffe?
- Oder gar A? ("Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen...") Elektroschoker der zum Taser mutiert?
Klar, im Ernstfall gehe ich lieber auch unverletzt nach Hause, als wegen irgendwelchen Assis im Krankenhaus dahinzusiechen, oder schlimmeres. Das Österr. Waffengesetz ist da wiedermal keine Hilfe
22lr, 223 Rem, 9mm Luger, 12/76, 410, 45 ACP
Know guns, know peace, know safety. No guns- no peace- no safety
Know guns, know peace, know safety. No guns- no peace- no safety
Re: Taser 2.0
Ok also nochmal.
Eine Waffe ist ein Gegenstand, welche nach der Art seiner Beschaffenheit dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen oder Tieres herabzusetzen. Diese Herabsetzung kann auch zum Tod führen.
Die Verminderung der Abwehrfähigkeit kommt in diesem Fall keineswegs durch das Verschießen der Pfeile zustande, sondern rein durch die elektischen Impulse. Die Einstufung als Waffe der Kat D (= sonstige Schusswaffen) kommt allein daher, dass die Funktionsweise beim Verschießen der Pfeile dem einer Schusswaffe gleich ist, da zwei feste Körper durch einen Rohrartigen Körper mittels expandierenden Gasen getrieben werden. Es ist aber wohl jedem klar, dass die Gefährlichkeit der Pfeile im Bereich der Minderwirksamkeit ist. Jedes Luftgewehr ist gefährlicher als das. Wenn es sich um eine Schusswaffe handeln wurde, wären der Taser und das Modul alleine Kat D. Kein Richter wird dich dafür belangen können, den Taser in einer Notwehrsituation abgefeuert zu haben.
Eine Waffe ist ein Gegenstand, welche nach der Art seiner Beschaffenheit dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen oder Tieres herabzusetzen. Diese Herabsetzung kann auch zum Tod führen.
Die Verminderung der Abwehrfähigkeit kommt in diesem Fall keineswegs durch das Verschießen der Pfeile zustande, sondern rein durch die elektischen Impulse. Die Einstufung als Waffe der Kat D (= sonstige Schusswaffen) kommt allein daher, dass die Funktionsweise beim Verschießen der Pfeile dem einer Schusswaffe gleich ist, da zwei feste Körper durch einen Rohrartigen Körper mittels expandierenden Gasen getrieben werden. Es ist aber wohl jedem klar, dass die Gefährlichkeit der Pfeile im Bereich der Minderwirksamkeit ist. Jedes Luftgewehr ist gefährlicher als das. Wenn es sich um eine Schusswaffe handeln wurde, wären der Taser und das Modul alleine Kat D. Kein Richter wird dich dafür belangen können, den Taser in einer Notwehrsituation abgefeuert zu haben.