Waffenlänge Kat. C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Bernedti
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1734
Registriert: So 2. Okt 2011, 18:23
Wohnort: Gmunden

Waffenlänge Kat. C

Beitrag von Bernedti » Sa 1. Jun 2013, 23:17

Servus Leute

Mir ist gerade die Idee gekommen, für mei neue Remmi nen Alu Klappschaft ala SSG08 zu machen (da ich grad ka Kohle hab das ich mir einen Kauf)

Aber wie sieht denn das jetzt aus mit der Waffenlänge bei Kat C???

Das Teil mit den Houge Schaft hat jetzt 91cm

Wenn ich aber jetzt nen Klappschaft raufmach komm ich unter die 90cm

Oder zählt da nur die Waffenlänge im Ausgeklappten zustand???

Hab in der Sufu leider nichts gefunden :-?

Lg Berni

Via Handy incl. Tippfehler
:mrgreen: "Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen" :mrgreen:

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Waffenlänge Kat. C

Beitrag von yoda » Sa 1. Jun 2013, 23:27

Bei Kat. C ist die Mindestlänge nur ca. 60cm soweit ich weis, wurde hier glaub ich schon mehrmals besprochen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2749
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Waffenlänge Kat. C

Beitrag von Promo » So 2. Jun 2013, 05:18

Der kürzestmögliche feuerbereite Zustand (also eingeklappt) darf 60cm nicht unterschreiten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

razorback
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 250
Registriert: Di 5. Mär 2013, 20:50

Re: Waffenlänge Kat. C

Beitrag von razorback » So 2. Jun 2013, 05:26

... denn wenn sie kürzer als 60 cm ist, dann ist es eine Faustfeuerwaffe und somit Kat. B

Längenbeschränkungen gibts ja im Waffengesetzt nur für Flinten, die unter 90 cm Gesamtlänge verboten, also Kat. A sind.
quid quid agis, prudenter agas et respice finem.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenlänge Kat. C

Beitrag von gewo » So 2. Jun 2013, 08:33

Promo hat geschrieben:Der kürzestmögliche feuerbereite Zustand (also eingeklappt) darf 60cm nicht unterschreiten.



genau
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Bernedti
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1734
Registriert: So 2. Okt 2011, 18:23
Wohnort: Gmunden

Re: AW: Waffenlänge Kat. C

Beitrag von Bernedti » So 2. Jun 2013, 12:11

Aah ok 60cm ist gut :grin:

Dann steht dem eh nix im weg 8-)

Via Handy incl. Tippfehler
:mrgreen: "Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen" :mrgreen:

Antworten