Armin hat geschrieben:Wie schaut das dann mit gepanzerten Limousinen aus? Soweit mir bekannt, ist der Besitz derartig "aufgerüsteter" Fahrzeuge auch für Nomalsterbliche legal - also nicht nur ultrawichtigen Obertanen vorbehalten.
Gruß,
Armin
Das habe ich mich auch schon gefragt, da für den Ankauf einer gepanzerten Limosiene meines Wissens KEINE Ausnahmegenehmigung notwendig ist, aber zB ein Radpanzer (selbst ohne Bewaffnung/Lafetten etc) demilitarisiert werden muss, das heißt, dass die Panzerung so sein muss, dass man mit "Polizeiwaffen" (5,56? 9x19?) durchschießen kann.
Grüße
Sandman
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