Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Capulus
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Capulus » Do 1. Aug 2013, 15:17

nau bravo - ich hoffe mir gackts jetzt net voll rein

möchte am Mo hin und von 4 auf 8 erweitern - wenns mir jetzt mit der max 5er Regelung kommen, bin ich "not amused"
obwohl ich die WBK eh schon seit 91 hab

lass mich überraschen und werde berichten
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Black Knight
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Black Knight » Do 1. Aug 2013, 20:43

Ach das schaffst schon
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von raptor » Fr 2. Aug 2013, 07:55

Ich hab meiner Frau von dieser tollen neuen Möglichkeit der Stückzahlerhöhung erzählt. Sie hat gemeint, das ist nichts für mich, weil ich schon zwei Puffn hab, mit denen ich nix treff.

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diver99
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von diver99 » Fr 2. Aug 2013, 08:28

raptor hat geschrieben:Ich hab meiner Frau von dieser tollen neuen Möglichkeit der Stückzahlerhöhung erzählt. Sie hat gemeint, das ist nichts für mich, weil ich schon zwei Puffn hab, mit denen ich nix treff.


Das kommt mir bekannt vor!

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von chris34G4 » Fr 2. Aug 2013, 08:31

Das heist jetzt wenn ich die WBK erst 2 Jahre habe wird mir keine Erweiterung durchgehn?
.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von MeanMachine » Fr 2. Aug 2013, 08:36

Naja, zumindest nicht nach dem 2b. Nach 2 (mit Listen, Vereinsnachweis, Begründung etc.) sollte es wie gewohnt gehen. Problem ist halt glaub ich dass es jetzt mal dauern wird, bis sich die Existenz und klare Auslegung der Novelle gesetzt hat. Momentan glaub ich, gibts genug Sachbearbeiter die von der alten Lage und der Novelle jetzt verwirrt sind, und es vermischen werden...
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Polaris » Fr 2. Aug 2013, 09:00

war eben am ab, weil ich eben gerade in der nähe war und hab mich erkundigt.

die weniger nette dame hat als Sachbearbeiterin in dieser Angelegenheit wie gehabt auf Ergebnislisten und schreiben des vereins bestanden. von einer Novelle wusste sie nichts und wollte das auch gar nicht

jetzt mal aufs Kommissariat und probieren. .

ohne beeinspruchung wird das wohl nix

Polaris
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Polaris » Fr 2. Aug 2013, 09:50

update: am kommissariat auch keinen Schimmer von der Novelle, aber immerhin wissbegierig und kooperativ

in 4 wochen wissen wir mehr

JPS1
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von JPS1 » Fr 2. Aug 2013, 10:07

Meine Bh das selbe... war bewaffnet mit dem BGBl - keinen Tau von der Novelle, traut sich ohne DurchführungsVo auch nichts sagen. Will daher weiterhin nach (also eigentlich entgegen) Abs. 2 einen entsprechenden Beweis (weil Glaubhaftmachung ist was anderes) über die Ausübung des Schießsports.

Überlege daweil über WE ob ichs drauf ankommen lass und einen (negativen) Bescheid verlang, oder einfach einen Nachweis über 8 Jahre Vereinsmitgliedschaft dazuleg... was auch nach dem Ausschussbericht jedenfalls zu reichen hat. Widerstrebt mir aber weil Vereinszwang = doof.


@Capulus:

Sag einfach nix von einer Novelle, dann passt das schon ;)
Zuletzt geändert von JPS1 am Fr 2. Aug 2013, 10:19, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Hasenfuss » Fr 2. Aug 2013, 10:10

Als Hobbyschütze freue ich mich! Habe die WBK mit den kümmerlichen zwei Plätzen seit 16 Jahren und kann jetzt endlich erweitern gehen ohne den depperten Aufwand mit Listen und was weiß ich noch alles. Danke liebe Verband!

Und wenn sich die Beamtenschaft querlegt, gibts einen Einspruch der sich gewaschen hat!
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Capulus » Fr 2. Aug 2013, 10:35

JPS1 hat geschrieben:@Capulus:
Sag einfach nix von einer Novelle, dann passt das schon ;)


werd ich eh, aber ich befürchte, die Wiener in meinem Bezirk wissen wieder mal mehr, als in der VO geregelt wird.
aber ich hab ja alles dabei, Listen, Schreiben vom Verein und gute Argumente

und wenns net kooperativ sind, pick ich ihnen überall die Hello Kitty hin :twisted:
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Yukon
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Yukon » Di 13. Aug 2013, 16:47

Hallo werte PD-ler,

ich habe mich gerade auf meiner BH, ein Stück südlich von Wien, wegen der Erweiterung kundig gemacht, was denn die BH alles von mir benötigt, um mich nach 20 Jahren WBK mit den Weihen von 4 Plätzen zu ehren und habe leider die unangenehme, weil unerwartete, Antwort erhalten, dass ich bei einer Erweiterung nach der neuen Regelung sehr wohl Ergebnislisten und ein Empfehlungsschreiben von Schützenmeistern, etc., vorzulegen hätte, und selbst dann wäre bei 4 Stück Schluss mit lustig.
Das war wie ein Schlag in die Magengrube, mir ist jetzt noch flau :?
Es zipft mich dermassen an, wenn Gesetze interpretierbar verfasst werden und es nicht zuwege gebracht wird, dass das drinsteht, was auch gemeint ist, nein, man öffnet Interpretationsspielräumen und Diskussionsrunden von Sachbearbeitern Tür und Tor :twisted:
Mittlerweile bete ich eine Durchführungsverordnung herbei....

LG Yukon
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 13. Aug 2013, 17:15

In der Begründung im Parlament hieß es dass die Vorlage des Mitgliedsausweises eines Schützenvereines reicht. Ich such nachher mal die Email Adressen der 2 zuständigen Politiker raus. Mail denen dein Problem und auch den Hinweis dass das Gesetz wieder mal nicht funktioniert, plus schreibe der Verband.

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Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Di 13. Aug 2013, 17:57

Anscheinend ist die hochgelobte "Liberalisierung" der Verband voll in die hose gegangen!
Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle! BRAVO

naja ein gesundes maß an zweifel ist nie falsch. Bin neugierig was die "nachbarn" machen.
Eine entschuldigung/erklärung wäre angebracht!

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Yukon » Di 13. Aug 2013, 18:03

Das wär sehr hilfreich, wenn Du die Ideen-Spender hinter dem §23 2b herausfinden könntest....und das mit der Verband werde ich auch machen, es wird gleube ich Zeit für eine Mitgliedschaft.

Danke schon im Voraus
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