Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Hallo,
nachdem es doch den ein oder anderen gibt, der in der Sicherheitsbranche arbeitet, stelle ich es mal hier ein:
Zusammengefasst:
Ein Wachorgan, hat seine Zuverlässigkeit nach (iSd § 130 Abs 8 GewO 1994) verloren. Grund hierfür waren fünf strafgerichtliche Verurteilungen wegen
fahrlässiger Körperverletzung.
Dadurch war die Entlassung (fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gerechtfertigt und wurde vom OGH bestätigt.
D.h. Unabhängig von dem Grund, sobald ein Dienstnehmer in der Sicherheitsbranche seine Zuverlässigkeit verliert, kann ihm eine Fristlos Entlassung drohen.
Den original Text findet man hier:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20130424_OGH0002_009OBA00041_13I0000_000/JJT_20130424_OGH0002_009OBA00041_13I0000_000.html
nachdem es doch den ein oder anderen gibt, der in der Sicherheitsbranche arbeitet, stelle ich es mal hier ein:
Zusammengefasst:
Ein Wachorgan, hat seine Zuverlässigkeit nach (iSd § 130 Abs 8 GewO 1994) verloren. Grund hierfür waren fünf strafgerichtliche Verurteilungen wegen
fahrlässiger Körperverletzung.
Dadurch war die Entlassung (fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gerechtfertigt und wurde vom OGH bestätigt.
D.h. Unabhängig von dem Grund, sobald ein Dienstnehmer in der Sicherheitsbranche seine Zuverlässigkeit verliert, kann ihm eine Fristlos Entlassung drohen.
Den original Text findet man hier:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20130424_OGH0002_009OBA00041_13I0000_000/JJT_20130424_OGH0002_009OBA00041_13I0000_000.html
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Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
sobald ein Dienstnehmer in der Sicherheitsbranche seine Zuverlässigkeit verliert, kann ihm eine Fristlos Entlassung drohen.
Ist nicht nur in der Sicherheitsbranche so, ein Gewerbe selber gründen oder führen ist dann großteils in vielen Branchen auch nicht mehr möglich!
http://portal.wko.at/wk/hilfecenter_det ... &dstid=686
http://portal.wko.at/wk/hilfecenter_det ... &dstid=678
Hier ist das Urteil
http://www.ars.at/forum/read.php?3,29678
Der Arbeitgeber würde sich sogar strafbar machen wenn er unzuverlässige Mitarbeiter weiter arbeiten lässt!
8. Er begeht eine strafbare Verwaltungsübertretung, wenn er Arbeitnehmer verwendet, die nicht die gemäß § 130 Abs 8 GewO 1994 erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (§ 367 Z 50 GewO 1994).
9. Die Gewerbeausübungsregel des § 130 Abs 8 GewO 1994 dient nicht nur dem Schutz des Gewerbetreibenden selbst, sondern auch dem Schutz der von der Gewerbetätigkeit unmittelbar betroffenen Kunden und anderer (etwa überwachter) Personen.
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Rechtlich sicher richtig.
Aber gleichzeitig traurig, wenn man weiss, wie leicht jemand, der in dieser Branche arbeitet, wegen fahrlässiger Körperverletzung kriminalisiert wird.
Bei der heutige Klagswut läuft jeder Kleinkriminelle nach einer Anhaltung/einem Diebstahl in einem Laden etc. sofort zum Kadi und jammert über Körperverletzung.
Das ganze untermauert mit ein paar Meineiden der Spiessgesellen und die Verurteilung ist da.
Aber gleichzeitig traurig, wenn man weiss, wie leicht jemand, der in dieser Branche arbeitet, wegen fahrlässiger Körperverletzung kriminalisiert wird.
Bei der heutige Klagswut läuft jeder Kleinkriminelle nach einer Anhaltung/einem Diebstahl in einem Laden etc. sofort zum Kadi und jammert über Körperverletzung.
Das ganze untermauert mit ein paar Meineiden der Spiessgesellen und die Verurteilung ist da.

Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Varminter hat geschrieben:Rechtlich sicher richtig.
Aber gleichzeitig traurig, wenn man weiss, wie leicht jemand, der in dieser Branche arbeitet, wegen fahrlässiger Körperverletzung kriminalisiert wird.
Bei der heutige Klagswut läuft jeder Kleinkriminelle nach einer Anhaltung/einem Diebstahl in einem Laden etc. sofort zum Kadi und jammert über Körperverletzung.
Das ganze untermauert mit ein paar Meineiden der Spiessgesellen und die Verurteilung ist da.
Sorry, aber das ist dumme Polemik, ihr dreht euch das auch gerade wie es euch passt: einmal lässt der Kadi die ganzen bösen Kriminellen laufen...und jetzt auf einmal soll er arme Schläger ungerechtfertigt verurteilen?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
BigBen hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:Rechtlich sicher richtig.
Aber gleichzeitig traurig, wenn man weiss, wie leicht jemand, der in dieser Branche arbeitet, wegen fahrlässiger Körperverletzung kriminalisiert wird.
Bei der heutige Klagswut läuft jeder Kleinkriminelle nach einer Anhaltung/einem Diebstahl in einem Laden etc. sofort zum Kadi und jammert über Körperverletzung.
Das ganze untermauert mit ein paar Meineiden der Spiessgesellen und die Verurteilung ist da.
Sorry, aber das ist dumme Polemik, ihr dreht euch das auch gerade wie es euch passt: einmal lässt der Kadi die ganzen bösen Kriminellen laufen...und jetzt auf einmal soll er arme Schläger ungerechtfertigt verurteilen?
Naja in dem Fall hat er aber Recht. Es ist meistens so wenn ein Betrunkener jemanden angreift und dann ordentlich aufs Maul bekommt dass der Angreifer nacher Anzeige erstattet wegen Körperverletzung und behauptet er hätte nichts gemacht, grundlos hätte man ihn niedergeschlagen. Die Gefahr zu Unrecht wegen Raufhandel und Körperverletzung verurteilt zu werden ist da sehr groß, selbst wenn man sich wirklich nur gewehrt hat.
Zuletzt geändert von yoda am Di 13. Aug 2013, 17:46, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
BigBen hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:Rechtlich sicher richtig.
Aber gleichzeitig traurig, wenn man weiss, wie leicht jemand, der in dieser Branche arbeitet, wegen fahrlässiger Körperverletzung kriminalisiert wird.
Bei der heutige Klagswut läuft jeder Kleinkriminelle nach einer Anhaltung/einem Diebstahl in einem Laden etc. sofort zum Kadi und jammert über Körperverletzung.
Das ganze untermauert mit ein paar Meineiden der Spiessgesellen und die Verurteilung ist da.
Sorry, aber das ist dumme Polemik, ihr dreht euch das auch gerade wie es euch passt: einmal lässt der Kadi die ganzen bösen Kriminellen laufen...und jetzt auf einmal soll er arme Schläger ungerechtfertigt verurteilen?
Lieber Ben,
es bleibt dir als Admin überlassen, mir (wie öfter schon) dumme Polemik zu unterstellen.
Ich kann mich ja dagegen nicht wehren, ohne die nächste Verwarnung oder den Rausschmiss auszufassen...

Nur habe ich im Laufe meines kurzen Lebens ein oder zwei Angehörige dieses Berufstandes kennengelernt und die waren verwunderlicher Weise meiner Ansicht.
Aber egal, du hast wie immer in jeder Hinsicht recht...

Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
yoda hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:Rechtlich sicher richtig.
Aber gleichzeitig traurig, wenn man weiss, wie leicht jemand, der in dieser Branche arbeitet, wegen fahrlässiger Körperverletzung kriminalisiert wird.
Bei der heutige Klagswut läuft jeder Kleinkriminelle nach einer Anhaltung/einem Diebstahl in einem Laden etc. sofort zum Kadi und jammert über Körperverletzung.
Das ganze untermauert mit ein paar Meineiden der Spiessgesellen und die Verurteilung ist da.
Sorry, aber das ist dumme Polemik, ihr dreht euch das auch gerade wie es euch passt: einmal lässt der Kadi die ganzen bösen Kriminellen laufen...und jetzt auf einmal soll er arme Schläger ungerechtfertigt verurteilen?
Naja in dem Fall hat er aber Recht. Es ist meistens so wenn ein Betrunkener jemanden angreift und dann ordentlich aufs Maul bekommt dass der Angreifer nacher Anzeige erstattet wegen Körperverletzung und behauptet er hätte nichts gemacht, grundlos hätte man ihn niedergeschlagen. Die Gefahr da zu Unrecht wegen Raufhandel und Körperverletzung verurteilt zu werden ist da sehr groß, selbst wenn man sich wirklich nur gewehrt hat.
Davon und von nix anderem schreibe ich... wir haben mehrere Wachorgane/Securitymitarbeiter/Türsteher etc. hier und die sind durch die zunehmende Häufigkeit der Angriffe auf sie logischerweise früher oder später in der Falle.
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Jungs!
Die welt ist nicht schwarz-weiß.
Sicher gibt es einige die sich über eine angebliche körperverletzungs-anzeige versuchen was rauszuholen. Sei es aus gekränktem ego oder geld (zivilrechtsprozess).
Auf der anderen seite gibt es in der branche auch einige "grobiane" die auf Grund ihrer angeblichen machtposition gerne einmal ihre kompetenzen überschreiten.
Die welt ist nicht schwarz-weiß.
Sicher gibt es einige die sich über eine angebliche körperverletzungs-anzeige versuchen was rauszuholen. Sei es aus gekränktem ego oder geld (zivilrechtsprozess).
Auf der anderen seite gibt es in der branche auch einige "grobiane" die auf Grund ihrer angeblichen machtposition gerne einmal ihre kompetenzen überschreiten.
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Bud Spencer hat geschrieben:Jungs!
Die welt ist nicht schwarz-weiß.
Sicher gibt es einige die sich über eine angebliche körperverletzungs-anzeige versuchen was rauszuholen. Sei es aus gekränktem ego oder geld (zivilrechtsprozess).
Auf der anderen seite gibt es in der branche auch einige "grobiane" die auf Grund ihrer angeblichen machtposition gerne einmal ihre kompetenzen überschreiten.
sagt, die Welt ist nicht schwarz weiß.. und bringt dann genau zwei gegensätzliche Beispiele

- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Nein, beide Beispiele die Bud bringt sind durch de Relativierung die sie durch "einige" erfahren, klassische Grau-Beispiele. Schwarz/Weiß wäre gewesen, auf alle Unruhestifter und alle Türsteher/Securities zu verweisen.
Er relativiert aber, somit passt das...
Er relativiert aber, somit passt das...
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Hm. Ich finde Bud hat da durchaus Recht.
Es gibt auf "Beiden Seiten" Solche und Solche.
Ich habe bei Securities sehr nette Leute erlebt, die nur ihren Job machen, und welche die stets darauf aus sind gegen "Unruhestifter" vorzugehen.
Da reicht sogar schon ein falscher Blick, oder ein versehentlich umgestoßenes Getränk, um so einen Berufs-Schläger (denn was Anderes sind die nicht) in Terminator-reife Aktion treten zu lassen.
Auf der Anderen Seite gibts wirklich nette Leute, die sich einfach nur vergnügen wollen und auf Andere achten, und echte "Gretzn", die es nur auf Ärger anlegen.
Da wird gerempelt und provoziert bis zum Äußersten. Und wenn dann einem Security oder anderem Gast der Kragen platzt, wird geklagt, sofern der Unruhestifter eine gewaltsame Auseinandersetzung verlohren hat.
Meistens aus verletztem Stolz heraus, weil er, oder sie, vor den Kumpanen "gröber abgebissen" hat.
Und da es eben beide Seiten mit beiden Möglichkeiten (und noch tonnenweise Untergruppen) gibt, ist es nahezu unmöglich da einen "üblichen Bösewicht" auszumachen.
Darum sollte man eben versuchen, wenn man in der entsprechenden Branche arbeitet, stets genügend Zeugen zu haben.
Außerdem gibt es ja inzwischen schon genügend Überwachungskammeras, um beweiskräftige Aufnahmen zu liefern. Gehört auch mehr und mehr bei Szene-Lokalen zur üblichen Eingangs-Ausstattung.
Eben um ungerechtfertigte Klagen abschmettern zu können, bzw. Beweise für die Notwendigkeit von physischer Gewalt zu liefern.
Außerdem wer weiß, was die Zukunft noch so bringt?
Vielleicht gehört in naher Zukunft so eine Google-Brille mit aktiviertem Aufnahmemodus, oder so irgendwas, zur üblichen Ausstattung eines Securities, um eben im Fall des Falles Beweismittel zu haben. Wer weiß das schon.
Es gibt auf "Beiden Seiten" Solche und Solche.
Ich habe bei Securities sehr nette Leute erlebt, die nur ihren Job machen, und welche die stets darauf aus sind gegen "Unruhestifter" vorzugehen.
Da reicht sogar schon ein falscher Blick, oder ein versehentlich umgestoßenes Getränk, um so einen Berufs-Schläger (denn was Anderes sind die nicht) in Terminator-reife Aktion treten zu lassen.
Auf der Anderen Seite gibts wirklich nette Leute, die sich einfach nur vergnügen wollen und auf Andere achten, und echte "Gretzn", die es nur auf Ärger anlegen.
Da wird gerempelt und provoziert bis zum Äußersten. Und wenn dann einem Security oder anderem Gast der Kragen platzt, wird geklagt, sofern der Unruhestifter eine gewaltsame Auseinandersetzung verlohren hat.
Meistens aus verletztem Stolz heraus, weil er, oder sie, vor den Kumpanen "gröber abgebissen" hat.
Und da es eben beide Seiten mit beiden Möglichkeiten (und noch tonnenweise Untergruppen) gibt, ist es nahezu unmöglich da einen "üblichen Bösewicht" auszumachen.
Darum sollte man eben versuchen, wenn man in der entsprechenden Branche arbeitet, stets genügend Zeugen zu haben.
Außerdem gibt es ja inzwischen schon genügend Überwachungskammeras, um beweiskräftige Aufnahmen zu liefern. Gehört auch mehr und mehr bei Szene-Lokalen zur üblichen Eingangs-Ausstattung.
Eben um ungerechtfertigte Klagen abschmettern zu können, bzw. Beweise für die Notwendigkeit von physischer Gewalt zu liefern.
Außerdem wer weiß, was die Zukunft noch so bringt?
Vielleicht gehört in naher Zukunft so eine Google-Brille mit aktiviertem Aufnahmemodus, oder so irgendwas, zur üblichen Ausstattung eines Securities, um eben im Fall des Falles Beweismittel zu haben. Wer weiß das schon.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Solch eine ständige aufzeichnung (zB via brille) verstößt gegen das datenschutzgesetz.
Unlängst wurden kameras in autos von privatpersonen für gesetzeswidrig erklärt. Sie werden auch nicht als beweismittel zugelassen. Ergo schließe ich auf das selbe bei videoaufzeichnungsgeräten an einer person.
Unlängst wurden kameras in autos von privatpersonen für gesetzeswidrig erklärt. Sie werden auch nicht als beweismittel zugelassen. Ergo schließe ich auf das selbe bei videoaufzeichnungsgeräten an einer person.

Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Bud Spencer hat geschrieben:Solch eine ständige aufzeichnung (zB via brille) verstößt gegen das datenschutzgesetz.
Unlängst wurden kameras in autos von privatpersonen für gesetzeswidrig erklärt. Sie werden auch nicht als beweismittel zugelassen. Ergo schließe ich auf das selbe bei videoaufzeichnungsgeräten an einer person.
Das mit dem Auto ist was anderes, aber wenn vor dem Eingang eines Clubs eine Überwachungskamera hängt, die auf Grundbesitz des Clubeigentümers zeigt und auch entsprechend gekennzeichnet/hingewiesen wird, dann sollte da kein Problem. Ist aber auch schon wieder offtopic...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
@ben
Richtig das geht in ordnung!
Mandella sprach aber auch von der videofunktion der googlebrille. Das wäre ein überwachungsinstrument "am mann".
Richtig das geht in ordnung!
Mandella sprach aber auch von der videofunktion der googlebrille. Das wäre ein überwachungsinstrument "am mann".
Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan
Bud Spencer hat geschrieben:@ben
Richtig das geht in ordnung!
Mandella sprach aber auch von der videofunktion der googlebrille. Das wäre ein überwachungsinstrument "am mann".
Oh das mit der Googlebrille hatte ich überlesen, sorry.
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf