Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 12:31

Mir hats nur ein Freund gesagt der die Bearbeiterin bei seiner BH gefragt hat, den Erlass rückt sie aber nicht raus .... Die behauptet bei 5 ist ab jetzt Schluss. Der Zakrajsek schreibt im Verband Forum dasselbe. Auch die Verband schafft es derzeit nicht den Erlass in die Finger zu bekommen. Also bezweifle ich dass das jemand von uns zusammenbringt und falls doch wird der den sicher nicht veröffentlichen.
Für mich schauts danach aus, als wollten sie diesen Erlass inkl. den erreichten Beschluss bezüglich WP für Jäger von vor ein paar Wochen nicht vor der Wahl rausrücken ...

Es betrifft nur "Neue". Über die Enteignung trauen sie sich "noch" nicht drüber. Das Grandfathern ist allerdings ja für Kat A schon abgeschafft. Und man hört Stimmen aus dem BMLVS dass denen dieser Punkt wurscht ist und sie auch die bestehenden HAs in privater Hand zu illegalem KM erklären wollen ... Der Zug nimmt leider gerade Fahrt in Richtung Totalverbot auf ...

Und unsere Jägervertretung auf EU Ebene ruft diese Tage dazu auf eine Umfrage bei der EU mitzumachen. Man versucht jetzt anscheinend auch den Jägern ans Bein zu Pinkeln. Und jetzt stellen wir uns mal vor, es geht nächstes Jahr (das steht für 2014 auf den EU Plänen) durch dass die Kat C und D abgeschafft werden. Mit unserer lustigen neuen Höchstgrenze für Kat B müssten dann auch die Jungjäger in Zukunft ein Leben lang mit 5 Waffen auskommen. Jäger UND Sportschütze wäre dann real gar nicht mehr möglich.

Ich muss mir jetzt echt mal die Email Adressen von den Jagdverbänden und von den Leuten vom Schützenbund raussuchen. Die haben uns gefälligst mal zu vertreten, schließlich bezahlen wir auch Mitgliedsbeiträge.

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Re: AW: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von RR1000 » Mi 14. Aug 2013, 12:33

rubylaser694 hat geschrieben:
daß bereits bestehende WBKs mit mehr als 5 Plätzen auf ebenjene 5 zu reduzieren sind?

Einen Bestandschutz gibts schon noch in Österreich...sonst wäre das ja eine Enteignung wenn man zwangsweise seine Waffen auch reduzieren müsste.


Eben, denk ich mir auch so.
Bin gespannt, was da noch so auf und zukommt....

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Stickhead » Mi 14. Aug 2013, 12:39

Also unser SB sagt, er weiß von keinem Erlass. Und der ist vertrauenswürdig.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von rubylaser694 » Mi 14. Aug 2013, 12:41

In der WaffG Fassung steht noch nichts drin!
BGBl. I Nr. 161/2013 (Novelle in Bearbeitung)

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 12:46

rubylaser694 hat geschrieben:In der WaffG Fassung steht noch nichts drin!
BGBl. I Nr. 161/2013 (Novelle in Bearbeitung)

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016


Das Gesetz ist bereits verlautbart und ist somit gültig. Dass in der Ferienzeit die Beamten nicht zusammenkommen und das RIS up to date halten kann schon mal vorkommen. Ändert aber nichts daran dass der Bundespräsident die Gesetzesänderung bereits unterschrieben und kundgemacht hat.

Hier der Link zum verlautbarten Gesetz (das ist gültig!):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_161.html
Unter Artikel 20 nachschauen.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 12:58

Stickhead hat geschrieben:Also unser SB sagt, er weiß von keinem Erlass. Und der ist vertrauenswürdig.


Schön zu hören. Dann hoffen wir mal dass das nur einzelne Behörden sind die versuchen den neuen Absatz als Höchstgrenze anzusehen ...

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von rubylaser694 » Mi 14. Aug 2013, 12:59

Da der Artikel 2b ja dazugefügt wird und vom Atikel 2 nichts gelöscht wurde, sollte die "alte Vorgehensweise" der Glaubhaftmachung (Erweiterungslisten, Schreiben von Verrein,...) bei der Erweiterung auch noch funktionieren. Soweit ich das verstehe.
§23, 2.... Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.


in 2b heist es ja zusätzlich zur alten Möglichkeit...
„(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen,


Nach 5 Jahren kann man ohne Erweiterungslisten oder Vereinsbetritt usw, also ohne einen Grund anzugeben, eine Erweiterung von 2 auf 4 oder max. auf 5 beantragen!? :think:
Zuletzt geändert von rubylaser694 am Mi 14. Aug 2013, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 13:03

In den Gesetzesmaterialien dazu, genauer dem Innenausschusbericht steht auf Seite 4 (ich hab den irgendwo hier mal verlinkt) dass die sich da eben schon vorgestellt haben dass man einen Vereinsausweis vorlegen muss. Der sollte aber genügen ...

Aber sollte es jetzt wirklich einen neuen Erlass geben, dann könnte es tatsächlich in Zukunft böse ausschauen.

Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 13:07

Zuzüglich zum schutz des bestandes besteht auch das recht auf Erbantritt.
Wenn du jetzt x plätze hast und der erblasser y bekommst du trotzdem x+y (ausnahme kat a)

@ben
quelle ist der gute dr. Z der sich furchtbar aufregt und den ja keine schuld trift und sowieso von nix weiß.
Eigentlich eine sauerei. Hätte man kommen sehen müssen... speziell bei den vorangegangenen geschichten im waffenrecht. :roll:
Schöne INTERESSENSVERTRETUNG haben wir da :?

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von BigBen » Mi 14. Aug 2013, 13:18

Jetzt hör mal mit dem blöden Verband Bashing auf, das bringt nichts und hat hier auch nichts verloren. Der beste Ansatz ist wohl wirklich alle Jagd- und Schützenverbände zu kontaktieren und die auf diese mögliche Problematik aufmerksam zu machen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 13:23

BigBen hat geschrieben:Jetzt hör mal mit dem blöden Verband Bashing auf, das bringt nichts und hat hier auch nichts verloren. Der beste Ansatz ist wohl wirklich alle Jagd- und Schützenverbände zu kontaktieren und die auf diese mögliche Problematik aufmerksam zu machen.



Das ist kein bashing!
Es ist ja leider die verdammte wahrheit!
Zuerst rühmen sie sich eine riesen liberalisierung durchgebracht zu haben und beleidigen und verspotten die zweifler und nun hamma den salat! UND ZWAR ALLE!

Und jetzt hat natürlich allein das bmi schuld... Naja
Als waffenbesitzer und ... Ja auch als NOCH Verband mitglied fordere ich eine erklärung und auch konsequenzen!

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Floody » Mi 14. Aug 2013, 13:26

rubylaser694 hat geschrieben:Da der Artikel 2b ja dazugefügt wird und vom Atikel 2 nichts gelöscht wurde, sollte die "alte Vorgehensweise" der Glaubhaftmachung (Erweiterungslisten, Schreiben von Verrein,...) bei der Erweiterung auch noch funktionieren. Soweit ich das verstehe.
§23, 2.... Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.


in 2b heist es ja zusätzlich zur alten Möglichkeit...
„(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen,


Nach 5 Jahren kann man ohne Erweiterungslisten oder Vereinsbetritt usw, also ohne einen Grund anzugeben, eine Erweiterung von 2 auf 4 oder max. auf 5 beantragen!? :think:


Klingt für mich auch immer noch so. Auch ich werde zur Not prozessieren.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von rubylaser694 » Mi 14. Aug 2013, 13:27

Bud Spencer hat geschrieben:@ben
quelle ist der gute dr. Z der sich furchtbar aufregt und den ja keine schuld trift und sowieso von nix weiß.
Eigentlich eine sauerei. Hätte man kommen sehen müssen... speziell bei den vorangegangenen geschichten im waffenrecht. :roll:
Schöne INTERESSENSVERTRETUNG haben wir da :?

Das Gesetz macht aber nicht der Herr Z.
sondern
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin
Abgeordneten Angela Lueger die Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Gerald Grosz und
Mag. Alev Korun sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Otto Pendl und Günter Kößl einen Abänderungsantrag
eingebracht

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Otto Pendl und
Günter Kößl mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B, T, dagegen: G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.


http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 312791.pdf
Diese Regelung schließt aber keinesfalls aus, dass nach den bestehenden Regelungen weiterhin andere Gruppen auch eine höhere Anzahl bewilligt erhalten.
.
.
Die Ausübung des Schießsports wird dabei in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Verein, zu
dessen Tätigkeitsbereich die Ausübung des Schießsports gehört, glaubhaft gemacht werden können.


Was mich stört ist der Satz:
Die Beschränkung, dass dieser Anspruch nur dann besteht, wenn der Betroffene noch nicht mehr als fünf Schusswaffen der Kategorie B besitzen darf, gründet darauf, dass eine deutliche Abgrenzung hin zu
Waffensammlern, für die ein eigenes Regime greift, getroffen werden soll.
Zuletzt geändert von rubylaser694 am Mi 14. Aug 2013, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 13:31

Wenn der erlass greift bin ich neugierig. Hab derweil 2 (belegt) und mit aus einer erbschaft bekomm ich 5. Sollte der wp kommen hab ich im endefekt 8 plätze. Hoffe die bpd wien macht mir da keinen wickel.
Sonst muss ich auch prozessieren ;)

edit: nein der dr z macht das gesetz nicht.
Ich gehe aber davon aus, dass wie bereits bestätigt, die Verband selbiges forciert und indirekt mitgearbeitet haben.
Ich vermute, dass sie den endgültigen text scho.n lange vor der abstimmung kannten.
Diese schwammige formulierung hätte hier vll noch geändert werden können.
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 14. Aug 2013, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.

nokru
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von nokru » Mi 14. Aug 2013, 13:32

wer organisiert nen kurs um sich das noetige know-how anzueignen, welches als sammler notwendig ist?

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