bekam ich heute die Information meiner Behörde, dass eine Erweiterung von meinen bestehenden 5 Plätzen mit dem der Behörde zugekommenen Schreiben vom BMI per 1.8.2013 nicht mehr durchgeführt werden kann.
Da der 2b zusätzlich eingefügt wurde gilt ja 2. trotzdem noch immer. Im 2er kann ma ja einen bestimmten Grund vorlegen warum man mehr als 5 Waffen braucht, so wie bisher.
Der 2b ist da wenn
1.seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3.glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
dann bekommt man beim Erweiterungsantrag max.5 OHNE Erweiterungslisten und ohne Grund anzugeben.
Die Aussage vom Schreiben des BMI sehe ich als rechtswidrig an.