WBK für nicht-EWR Bürger

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wraith78
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WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Wraith78 » Fr 16. Aug 2013, 14:16

Hallo Gemeinde !

Ich überlege schon länge einen Antrag auf eine WBK zu stellen. Ich habe recherchiert und mich Erkundigt was Mann alles benötigt und was die Voraussetzungen sind.

Ich lebe und Arbeite seit den 90 Jahren in Österreich/Wien, bin aber Russischer Staatsbürger. Ich besitze bereits eine Repetierer mir gezogenem Lauf.

Es steht überall dass Mann ein EWR Bürger sein Muss , der ich keiner bin da Rus. Staatsbürger. Ich habe auch gelesen dass die Ausstellung einer WBK an NICHT EWR-Bürger im Ermessen der Behörden liegt.

Welche Chancen habe ich ?
Hat es sinn überhaupt in den Waffenführerschein + Psycho Test zu investieren ?
Hätte jemand Erfahrung als NICHT-EWR-Bürger und WBK und kann mir Tipps geben ?

Ich lebe bald 20 Jahre in Österreich, zahle meine Steuern und bin nicht vorbestraft. Im Moment bin ich ohne Arbeit da in Um/Ausbildung.

Ich danke Euch im Voraus

Liebe Grüße !

Mixa

nokru
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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von nokru » Fr 16. Aug 2013, 14:33

Hi,

Kollegen von mir gings aehnlich - seit 10 jahren in Oesterreich, mit Oesterreicherin verheiratet, gemeinsames Kind - keinerlei Vorstrafen oder aehnliches aber eben auch nicht EWR Buerger

hat sich im April nen .22 Repetierer gekauft, im Mai nen .223 Praezibuechse und da er auch Pistole schiessen will hat er im Juli die WBK beantragt

hat den ganzen Krimskrams samt 2 Vereinsbestaetigungen und 3 Listen abgegeben und hat sie letzte Woche zugeschickt bekommen

ja und das in Wien

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Wraith78 » Fr 16. Aug 2013, 15:44

Hallo .

Vereinsbestättigung habe ich keine. Reicht ein Waffenführerschein incl. Psych. Test eventuell auch ?

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von gewo » Fr 16. Aug 2013, 17:03

Wraith78 hat geschrieben:Es steht überall dass Mann ein EWR Bürger sein Muss , der ich keiner bin da Rus. Staatsbürger. Ich habe auch gelesen dass die Ausstellung einer WBK an NICHT EWR-Bürger im Ermessen der Behörden liegt.
Welche Chancen habe ich ?
Hat es sinn überhaupt in den Waffenführerschein + Psycho Test zu investieren ?
Hätte jemand Erfahrung als NICHT-EWR-Bürger und WBK und kann mir Tipps geben ?


hi

ueblich bei NICHT-Eu buergern ist eine befristung der WBK
zuerst fuer 1 jahr
dann fuer drei jahre und ab dann fuer fuenf jahre
ich glaube sie verlangen aber dann jedesmal den psychotest neu bei den verlaengerungen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Wraith78 » So 18. Aug 2013, 00:05

Als Tipp , was ist der übliche / beste Argument wenn man danach gefragt wird " warum ". ich kann wohl schlecht sagen dass ich gerne Schieße und Faszination Waffen mir gefällt. Bis meinen 19ten Lebensjahr , noch in Russland , haben wir wöchentlich geschossen aufm Land draußen.

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von trenck » So 18. Aug 2013, 09:09

Wraith78 hat geschrieben:Als Tipp , was ist der übliche / beste Argument wenn man danach gefragt wird " warum ". ich kann wohl schlecht sagen dass ich gerne Schieße und Faszination Waffen mir gefällt.


Die Gründe musst Du beim WBK-Antrag schriftlich anführen, und da würde ich, wie woolf gesagt hat, sowohl Schießsport als auch Selbstverteidigung nennen. Falls Du auch noch gefragt wirst (z.B. beim Psychotest) einfach den Schießsport als ersten nennen, dass er Dir gefällt, weil er die Konzentrationsfähigkeit erhöht, etc. In .at ist für die Ausübung des Schießsports übrigens keine Mitgliedschaft in einem Verein erforderlich.

Noch etwas: ich würde bereits vor dem WBK-Antrag der Verband beitreten und die dabei angebotene Waffenrechtsschutz-Versicherung abschließen. Dann hast du bereits einen Versicherungsschutz, falls bei der Bearbeitung Deines Antrages ein Problem auftreten sollten.

Trenck
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Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von RR1000 » So 18. Aug 2013, 09:34

trenck hat geschrieben:
Noch etwas: ich würde bereits vor dem WBK-Antrag der Verband beitreten und die dabei angebotene Waffenrechtsschutz-Versicherung abschließen. Dann hast du bereits einen Versicherungsschutz, falls bei der Bearbeitung Deines Antrages ein Problem auftreten sollten.

Trenck


Um genau zu sein 3 Monate vorher, denn nach 3 Monaten Mitgliedschaft bist du automatisch versichert, musst auch nix extra abschließen.

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Wraith78 » So 18. Aug 2013, 13:36

@ Trenck & RR1000

Ich denke euch vielmals !

Ich bin auf einen interessanten Link gestoßen : http://www.querschuesse.at/cms/index.ph ... &Itemid=22

So wie es aussieht man hat Glück und alles ist Problemlos oder eben nicht und das ganze wird zu einer ewigen Tortour.

Meine Frage daher : Ist man Bezirks mäßig gebunden im Bezug auf die Anlaufstelle für den Antrag ? Also wenn ich aus dem 15ten komme , muss ich zur der BPD im 15ten gehen ?

Wenn NICHT , kann mit jemand eine " freundliche " Anlaufstelle empfehlen wo es weder " waffengegner " sitzen noch blutsaugende Bürokraten die eher GEGEN den Bürger Arbeiten ?

liebe grüsse

Mixa

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von trenck » So 18. Aug 2013, 14:53

Wraith78 hat geschrieben:So wie es aussieht man hat Glück und alles ist Problemlos oder eben nicht und das ganze wird zu einer ewigen Tortour.

Meine Frage daher : Ist man Bezirks mäßig gebunden im Bezug auf die Anlaufstelle für den Antrag ? Also wenn ich aus dem 15ten komme , muss ich zur der BPD im 15ten gehen ?


Ich fürchte ja. Hier
http://www.iwoe.at/inc/nav.php?cat1=TOP&cat2=Service

steht:
Der Antrag auf Ausstellung dieser Dokumente ist bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Bezirkspolizeikommissariat des Hauptwohnsitzes persönlich einzubringen.


Der Hauptwohnsitz entscheidet also. Aber, wie wir hier sagen, "zu Tode gefürchtet ist auch gestorben", also nicht vom Plan abbringen lassen. Am besten gleich die Verband Mitgliedschaft beantragen, und nach den drei Monaten gleich die WBK beantragen. Den Waffenführerschein und das psychologische Gutachten kannst Du in der Zwischenzeit besorgen. Übrigens, wegen dem Gutachten, hier ist die Liste der Psychologen:
http://www.iwoe.at/inc/nav.php?id=205&c ... t2=Service

Unbedingt einen Psychologen unter
II. Liste der im Register des Bundesministerums für Inneres eingetragenen Begutachtungsstellen
nehmen, auf keinen Fall zum Kuratorium für Verkehrssicherheit gehen! Dort sitzen die Waffengegner!

Wegen einer konkreten Psychologenempfehlung: ich selbst wurde vor meiner WBK-Erteilung nicht getestet (das gab es früher noch nicht), aber vielleicht kann ein jüngerer Formumsteilnehmer noch seine Erfahrungen mitteilen.

Trenck
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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Floody » So 18. Aug 2013, 17:51

trenck hat geschrieben:Wegen einer konkreten Psychologenempfehlung: ich selbst wurde vor meiner WBK-Erteilung nicht getestet (das gab es früher noch nicht), aber vielleicht kann ein jüngerer Formumsteilnehmer noch seine Erfahrungen mitteilen.

http://www.waffentest.at/

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Helmal » Do 22. Aug 2013, 00:38

Floody hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:Wegen einer konkreten Psychologenempfehlung: ich selbst wurde vor meiner WBK-Erteilung nicht getestet (das gab es früher noch nicht), aber vielleicht kann ein jüngerer Formumsteilnehmer noch seine Erfahrungen mitteilen.

http://www.waffentest.at/

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Wraith78 » Do 22. Aug 2013, 14:39

Hallo !

Danke Euch für die tollen Tipps !

Den Test werde ich wie von Euch empfohlen bei waffentest.at machen !

Ich habe mich im Verband angemeldet und auch Kopien von meinen Reisepass/Aufenthaltstitel/Heiratsurkunde ( da Namensänderung ) geschickt. Ich werde auch eine Mitgliedschaft beantragen , glaub 39.- kostet Sie. Ich spekuliere auf das Fachwissen der Leute was das " rechtliche " angeht und ich dann als Mitglied auch einen Rechtsbeistand hätte falls mir die WBK " verweigert " wird.

Nun sind es schon 2 Tage her seit ich mich im Forum angemeldet habe , bin aber leider noch immer nicht aktiviert. Weiß einer von euch wie lange mann ca. auf die Forum Freischaltung warten muss ?

liebe grüße

Mixa

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Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von RR1000 » Do 22. Aug 2013, 15:13

Wraith78 hat geschrieben:Hallo !

Danke Euch für die tollen Tipps !

Den Test werde ich wie von Euch empfohlen bei waffentest.at machen !

Ich habe mich im Verband angemeldet und auch Kopien von meinen Reisepass/Aufenthaltstitel/Heiratsurkunde ( da Namensänderung ) geschickt. Ich werde auch eine Mitgliedschaft beantragen , glaub 39.- kostet Sie. Ich spekuliere auf das Fachwissen der Leute was das " rechtliche " angeht und ich dann als Mitglied auch einen Rechtsbeistand hätte falls mir die WBK " verweigert " wird.

Nun sind es schon 2 Tage her seit ich mich im Forum angemeldet habe , bin aber leider noch immer nicht aktiviert. Weiß einer von euch wie lange mann ca. auf die Forum Freischaltung warten muss ?

liebe grüße

Mixa


Die Versicherung gilt aber erst 3 Monate nach Anmeldung.

Die Freischaltung kann schon ein paar Tage dauern.

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Re: WBK für nicht-EWR Bürger

Beitrag von Wraith78 » Do 22. Aug 2013, 16:24

Hallo.

Ja das mit den 3 Monaten habe ich gelesen.

Ich weiß nicht ob ich nun besser warten soll bis ich Mitglied bin oder es vorher alleine mit der WBK versuchen soll ..

3 Monate ist doch schon ne lange Zeit ..

Was meint Ihr bzw was würdet Ihr an meiner Stelle tun ?

Liebe Grüße

Mixa

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