WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gipflzipfla
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von gipflzipfla » Mo 11. Jul 2011, 14:41

OC Tom hat geschrieben:Hy,

mein Freund hat heute den Brief bekommen das er sich ab morgen die WBK abholen kann.

LG
Tom

:clap: :clap: :clap:

Gratuliere!
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
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CCNIRVANA
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von CCNIRVANA » Mo 11. Jul 2011, 14:56

@gipflzipfa
Hast ja recht :clap:
Bin nur kein Freund von: Zuerst hinhauen, dann nachschauen!

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Mr 47
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von Mr 47 » Mo 26. Aug 2013, 17:57

Ist zwar schon etwas älter der Thread, aber hier passts am besten rein:

Ein Bekannter (Ex-Zivildiener) von mir würde gern mal mit mir schießen gehn.
Darf er das, da ja ein Waffenverbot auch au Schießplätzen gilt?

Bin mir da nicht ganz sicher, weil ich hier schon oft gelesen habe, dass das Waffenverbot für Zivis Kat C und D-Waffen nicht einschließt.

IT Guy
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von IT Guy » Mo 26. Aug 2013, 18:15

Als Zivi hat er kein Waffenverbot. Es ist ihm nur der Besitz von Kat.B und das Führen verboten.
Auf dem Schießplatz darf er.

Noldi
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von Noldi » Mo 26. Aug 2013, 20:24

Lies einfach das Waffengesetz mal durch. Zivis haben laut Waffengesetz kein Waffenverbot. Deswegen wird in manchen Bundesländern auch Zivis legal die Jagdkarte ausgestellt. Ein jagen ohne gegen das Zivildienstgesetz zu verstoßen ist damit halt nicht möglich. Aber das Verbot Kat B Waffen zu besitzen und das Führverbot laut dem Zivildienstgesetz heben sie auf Antrag eh auf und zwar bei Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses sehr schnell. Dauert ca. 1 Woche. Wierlange es bei Sportschützen dauert? Keine Ahnung.



Zivis haben laut § 5 Abs 5 Zivildienstgesetz für Kat B Waffen ein Besitzverbot plus für alle Waffen ein Führverbot. Das Waffengesetz sagt dass die bloße Innehabung dem Besitz gleichgestellt ist. Aber § 14 Waffengesetz sagt dass die Bestimmungen über den Besitz und das Führen auf behördlich genehmigten Schießstätten nicht gelten.

Ergo: Zivis dürfen auf behördlich genehmigten Schießstätten schießen gehen.

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Mr 47
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von Mr 47 » Mi 28. Aug 2013, 12:25

Ok, danke!

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