Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)
Dringlicher Antrag
der Abg. Schneglberger und Steidl betreffend einheitliche Zugangs- und Kontrollregelungen
für alle Waffenbesitzer in Österreich
Das österreichische Waffengesetz, welches im Jahr 1996 sowohl an das Recht der Europäi-schen Union (RL 91/477/EWG), als auch an das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) angepasst wurde und mit 1. Juli 1997 in Kraft trat, regelt unter anderem den Erwerb, den Besitz und das Führen von Waffen. Schusswaffen werden dabei nach einem System staatlicher Einflussnahme auf ihren Erwerb und Besitz in verbotene, genehmigungspflichtige, melde-pflichtige und freie Waffen klassifiziert bzw. kategorisiert.
Die Kategorie A umfasst Kriegsmaterial und verbotene Waffen. Dazu gehören zB vollautomati-sche Waffen oder Pumpguns. Der Erwerb und das Führen solcher Waffen ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt.
Genehmigungspflichtige Waffen der Kategorie B, das sind beispielsweise Faustfeuerwaffen oder Repetierflinten, dürfen nur Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte er-werben. Das Führen solcher Waffen ist nur Waffenpassbesitzern erlaubt.
Waffen der Kategorie C und D sind meldepflichtig. Hierbei handelt es sich um Schusswaffen mit gezogenem (C) oder glattem (D) Lauf. Zur Kategorie C zählen Repetierbüchsen und Bock-büchsflinten zur Kategorie D gehören Doppelflinten und Bockflinten. Der Erwerb dieser Waffen ist ab 18 Jahren frei, muss aber der Behörde gemeldet werden. Führen darf man sie jedoch nur als Waffenpassbesitzer oder als Inhaber einer Jagdkarte.
Grob gesprochen darf ein Waffenpassbesitzer alle Waffen außer jene der Kategorie A kaufen und mit sich führen. Als Volljähriger darf man sich Waffen der Kategorie C und D kaufen und muss dies lediglich der Behörde melden. Als Inhaber einer Jagdkarte darf man diese Waffen darüber hinaus auch mitführen.
Während Personen, die einen Waffenpass erstmals beantragen, mit einem Gutachten nach-weisen müssen, dass sie nicht dazu neigen - insbesondere unter psychischer Belastung - mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (Prüfung der Verlässlich-keit), müssen Volljährige, die eine Waffe erwerben oder Jagdkartenbesitzer, die eine Waffe sogar mitführen dürfen und im Umgang mit der Waffe geübt sind, eine solche Verlässlichkeits-prüfung nicht absolvieren.
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErlRV 457 BlgNR XX. GP, 55) wird dazu ausge-führt, dass „Inhaber einer Jagdkarte bereits anlässlich ihrer Jagdprüfung nach landesgesetzli-chen Vorschriften durchwegs auf Ihre Verlässlichkeit im Umgang mit Waffen geprüft werden“ weshalb „ein Absehen von der Beibringung eines solchen Gutachtens für diesen Personenkreis sachgerecht erscheine“.
Eine Argumentation der man aus Sicht der Salzburger SPÖ nur schwer folgen kann. Das Salz-burger Jagdgesetz, LGBl. 100/1993 idgF, sieht im Bezug auf den Umgang mit Waffen einen theoretischen und einen praktischen Teil bei der Jagdprüfung vor. Im theoretischen Teil müssen Kenntnisse in der Waffen- und Schießkunde einschließlich der zu beachtenden Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln nachgewiesen werden. Im praktischen Teil der Prüfung hat der Prüfungswerber nachzuweisen, dass er mit der Handhabung der Jagdwaffen ausreichend ver-traut ist und die zur Ausübung der Jagd erforderliche Treffsicherheit beim Schießen aufweist. Wird die erforderliche Trefferanzahl nicht beim ersten Versuch erreicht, ist dem Prüfungswerber zu einem späteren Zeitpunkt ein zweiter Versuch zu gestatten.
Welcher dieser Teile dazu geeignet ist ein psychologisches Gutachten zu ersetzen, das Auf-schluss darüber gibt, ob jemand in Stresssituationen dazu neigt mit Waffen unvorsichtig umzu-gehen oder sie leichtfertig verwendet bleibt ein Rätsel. Noch schlimmer gestaltet sich dies bei Volljährigen, die sich ohne jegliche Hürde ab dem Tag ihrer Volljährigkeit Waffen der Kategorie C oder D kaufen dürfen. Egal ob sie die notwendige Verlässlichkeit schon für den Beitz einer solch gefährlichen Waffentgattung mitbringen oder nicht.
Weiters werden Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte alle fünf Jahre von der Behörde auf ihre Verlässlichkeit hin überprüft. Volljährige Waffenbesitzer oder Jäger (sofern sie keinen Waffenpass haben) nicht. In den oben zitierten Erläuterungen zur RV wird zur wiederkehrenden Verlässlichkeitsprüfung ausgeführt, dass diese bei der Erteilung der waffen-rechtlichen Bewilligung nur eine Momentaufnahme darstellt und es „deshalb geboten erscheint“, wegen der besonderen Bedeutung dieser Voraussetzung das weitere Vorliegen der Verlässlichkeit nach Ablauf einer bestimmte Zeitdauer […] zu prüfen. Warum volljährige Waf-fenbesitzer und Jäger von dieser wiederkehrenden Überprüfung ausgenommen sind ist nicht nachvollziehbar.
Umsomehr als es sich bei Waffen der Kategorie C und D um besonders gefährliche, durch-schlagskräftige Waffen handelt.
Im Umgang mit jeder Art von Waffe ist höchste Sensibilität und Vorsicht geboten.
Auch Waffenbesitzer und Jäger welche keine Waffenbesitzkarte oder keinen Waffenpass besit-zen sind vor psychischen Veränderungen nicht gefeit. Schicksalsschläge, ein bewegtes Berufs-leben, Mobbing, Stress, Arbeits- und Erfolgsdruck sind Einflüsse, die auch vor oben genannter Personengruppe nicht halt machen und die die Psyche eines Menschen nachhaltig negativ beeinflussen können. Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen bei Waffenbesitzern können - zum Schutz Aller - nur Gebot der Stunde sein. Denn der Besitz von Waffen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die gesamte Gesellschaft dar.
Alle Personen die eine Waffe besitzen, müssen sich ihrer immensen Verantwortung bewusst sein. Es geht nicht an, dass gefährliche Waffen ohne vorherige Überprüfung der Verlässlichkeit gekauft und ohne wiederkehrende Prüfung besessen, mitgeführt und benutzt werden dürfen. Die Hürde für den Waffenerwerb muss ausnahmslos für alle gleich hoch angesetzt werden. Nicht zuletzt die erschütternden Geschehnisse im niederösterreichischen Annaberg haben die-ses Thema wieder ins Licht gerückt. Zwar können die strengsten Regelungen und Kontrollen solche Tragödien nie gänzlich verhindern, aber sie tragen dazu bei, dass das Risiko erheblich minimiert wird. Zu denken gibt in diesem Zusammenhang die mediale Aussage des Flachgauer Bezirksjägermeisters der meinte: „Mich wundert, dass bisher bei uns noch keiner ausgerastet ist.“ Handlungsbedarf ist dringend gegeben!
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher dazu folgenden
Dringlichen Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Salzburger Jagdgesetz verpflichtend die Beibringung eines psychologischen Gutachtens vor Antritt zur Jagdprüfung zu verankern, mit dem die Prüflinge nachweisen müssen, dass sie nicht dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwen-den.
2. Die Salzburger Landesregierung wird weiters aufgefordert, sich bei der Bundesregierung mit Nachdruck dafür einzusetzen, eine Novelle des Waffengesetzes auszuarbeiten in der normiert wird,
2.1. dass sich Volljährige, die eine Waffe der Kategorie C oder D erwerben wollen, im Vor-feld einer Verlässlichkeitsüberprüfung unterziehen müssen sofern sie einer solchen nicht bereits nach einer anderen Rechtsvorschrift unterzogen wurden.
2.2. dass sich ausnahmslos alle Waffenbesitzer in Österreich einer wiederkehrenden Ver-lässlichkeitsprüfung zu unterziehen haben.
3. Dieser Antrag wird dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Bericht-erstattung und Antragstellung zugewiesen.
Gemäß § 60 (4) Landtagsgeschäftsordnungsgesetz wird die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.
Salzburg, am 2. Oktober 2013
Schneglberger
Steidl
Land zwar nicht zuständig aber es geht schon los
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Re: Land zwar nicht zuständig aber es geht schon los
Der Auftakt zum Angriff auf das Recht des Waffenbesitzes für rechtstreue mündige Bürger... Ich hab nicht damit gerechnet das es so bald nach der Wahl passiert, das es aber auf irgendeine Art und Weise kommt hab ich aber schon geglaubt. Dachte die warten auf eine "Serie von Jagdunfällen"
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Land zwar nicht zuständig aber es geht schon los
Wer ist das dochmal...
http://salzburg.spoe.at/persons/landtag ... neglberger
http://www.salzburg.gv.at/lt-spoe-steidl
Damit wir wissen, wer dahinter steckt.

http://salzburg.spoe.at/persons/landtag ... neglberger
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Damit wir wissen, wer dahinter steckt.
Re: Land zwar nicht zuständig aber es geht schon los
Abgesehen davon, daß der Satz "Denn der Besitz von Waffen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die gesamte Gesellschaft dar." schlechtes Deutsch ist, ist er so ziemlich das Dümmste was ich seit Langem gelesen habe. Österreich hat eines der liberalsten Waffengesetze in der EU und es passiert so gut wie Nichts mit legalen Waffen - und illegalen Waffen kann man mit Gesetzen keinen Riegel vorschieben.
Weil es hier um ein ernstes Thema geht lasse ich es mal bis auf Weiteres stehen - auch wenn es ein reines Politikthema ist. Also liebe Moderatoren bitte nicht gleich löschen
Weil es hier um ein ernstes Thema geht lasse ich es mal bis auf Weiteres stehen - auch wenn es ein reines Politikthema ist. Also liebe Moderatoren bitte nicht gleich löschen

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Re: Land zwar nicht zuständig aber es geht schon los
Ok Varminter hats leider versaut, Thema wird hiermit gesperrt...wer dahinter steckt steht nämlich schon im Antrag selber und die Farbenspielerein haben hier nichts verloren. Also Varmi, noch so eine Aktion wie der blaue Montag und das hier und du wirst dir - so leid es mir tut - eine andere Spielwiese suchen müssen.
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