FFW vom Partner mitnehmen ok?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- helmsp
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FFW vom Partner mitnehmen ok?
Moin,
die Frage mag blöd klingen jedoch hatten meine Frau und ich eben diese Diskussion, ergo wende ich mich an den Profis hier:
Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?
lg
die Frage mag blöd klingen jedoch hatten meine Frau und ich eben diese Diskussion, ergo wende ich mich an den Profis hier:
Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?
lg
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Wenn du hinreichend Plätze hast mE alle drei. Vielleicht einen 'Übernahmezettel' schreiben?
Liebe Grüße, Philipp
Liebe Grüße, Philipp
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.
Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Das hatte ich meinem zuständigen Sachbearbeiter gefragt und er sagte mir das dies erlaubt ist.
Denn ihr könntet ja heute zwei Waffen untereinander getauscht haben bzw. eben ein gegenseitiger Verkauf.
Dies wäre dann eben erst innerhalb der 6 Wochenfrist der Behörde anzuzeigen
Du brauchst natürlich für die Anzahl der von dir aktuell transportierten Waffen die
entsprechenden Plätze auf deiner WBK
lg sepp
Denn ihr könntet ja heute zwei Waffen untereinander getauscht haben bzw. eben ein gegenseitiger Verkauf.
Dies wäre dann eben erst innerhalb der 6 Wochenfrist der Behörde anzuzeigen

Du brauchst natürlich für die Anzahl der von dir aktuell transportierten Waffen die
entsprechenden Plätze auf deiner WBK

lg sepp

- helmsp
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
In anderen Worten:
Nachdem ich nur zwei Plätze auf meiner WBK habe darf ich zwar ihre Waffe auch transportieren und schiessen jedoch zu keiner Zeit alle drei bei mir haben sondern entweder A und B, A und C oder B und C?
Nachdem ich nur zwei Plätze auf meiner WBK habe darf ich zwar ihre Waffe auch transportieren und schiessen jedoch zu keiner Zeit alle drei bei mir haben sondern entweder A und B, A und C oder B und C?
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
helmsp hat geschrieben:In anderen Worten:
Nachdem ich nur zwei Plätze auf meiner WBK habe darf ich zwar ihre Waffe auch transportieren und schiessen jedoch zu keiner Zeit alle drei bei mir haben sondern entweder A und B, A und C oder B und C?
richtig

wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!
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- helmsp
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Cool! Dann hätte ich jetzt endlich einen triftigen Grund ihr bei Tasmanian Tiger eine Pistol Bag zu kaufen, irgendein Hello-Kitty-Patch draufzuknallen und zu sagen "Trag dein Klumpert selber"



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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Auf jeden Fall einen solchen Zettel schreiben. Eigentlich gleich in zweifacher Ausfertigung, weil Überlassung UND Erwerber eine solche Dokumentation benötigen (stell dir vor, der Überlasser hat gerade an diesem Tag eine Waffenverwahrungskontrolle, die überlassene Waffe fehlt jedoch ... adieu Zuverlässigkeit)!Helmal hat geschrieben:...Vielleicht einen 'Übernahmezettel' schreiben?
Am besten gleich ein paar Dokumente vorausfüllen und nur das Datum und die Unterschriften freilassen. Nennt sich "§ 28 Abs. 2, WaffG 1996 - private Überlassung einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe" und beinhaltet:
1) Angaben über die Waffe
Waffenart (Pistole, Revolver, SLB, SLF,...)
Hersteller/Marke
Modell/Type
Kaliber
Waffennummer
2) Angaben über die Personen (alles jeweils von Überlasser und Erwerber)
Herr/Frau
Vorname
Nachname
Geburtsdatum und -ort
Wohnadresse
Waffendokument: Art, Nr., Datum der Ausstellung, Behörde
3) Ort und Datum der Überlassung
4) Unterschriften von beiden (Überlasser und Erwerber)
Die Verband hat auch so ein Dokument zum Downloaden: http://iwoe.at/img/Waffenformular.pdf
Sollte die Überlassung längerfristig sein, muss innerhalb von 6 Wochen an die Behörde(n) gemeldet werden!
- helmsp
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Schnittbrot, ich glaube du hast mich missverstanden.
Kurz nochmals von oben zitieren: "Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?"
Die Waffe A läuft auf ihre WBK, Waffe B und C läuft auf meiner WBK. Überlassungen wurden alle richtig und ordnungsgemäß ausgefüllt.
Kurz nochmals von oben zitieren: "Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?"
Die Waffe A läuft auf ihre WBK, Waffe B und C läuft auf meiner WBK. Überlassungen wurden alle richtig und ordnungsgemäß ausgefüllt.
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
sniffer hat geschrieben:helmsp hat geschrieben:In anderen Worten:
Nachdem ich nur zwei Plätze auf meiner WBK habe darf ich zwar ihre Waffe auch transportieren und schiessen jedoch zu keiner Zeit alle drei bei mir haben sondern entweder A und B, A und C oder B und C?
richtig
hi
es geht icht um dad transportieren undschiessen sondern um die innehabung
im waffenrecht ist die innehabung dem besitz gleichgestellt
wenn du der besitzer einer waffe bist, bist du auch der inhaber
und du darfst ned mehr als in deinem fall zwei waffen innehaben
ob deine dritte zuhause im tresor liegt auf den du zugang hast oder bei dir im rangebag liegt dass du mit ast das ist gleichgueltig
ist so nicht zulaessig solange es nicht gegenseitige ueberassungserklaerungen gibt...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Hallo helmsp,helmsp hat geschrieben:Schnittbrot, ich glaube du hast mich missverstanden.
Kurz nochmals von oben zitieren: "Angenommen meine Frau besitzt Waffe A und ich B und C. Darf ich Waffe A ohne meiner Frau mit zum Schiessstand nehmen?"
Die Waffe A läuft auf ihre WBK, Waffe B und C läuft auf meiner WBK. Überlassungen wurden alle richtig und ordnungsgemäß ausgefüllt.
ich denke, das habe ich schon verstanden, aber ich glaube, jetzt verstehe ich es nicht mehr

Meinst du mit "Überlassungen wurden alle richtig und ordnungsgemäß ausgefüllt.", dass ihr zum Zwecke der kurzfristigen Ausleihung eine solche Überlassung gemacht habt? Also deine Frau als Überlasser von Waffe A und du als Erwerber von Waffe A.
Oder meinst du irgendwelche tatsächlichen Verkäufe zwischen euch beiden in der Vergangenheit?
Grundsätzlich (aber das wurde ja schon geschrieben) kannst du nicht eine weitere erwerben, wenn du keinen freien WBK-Platz hast. Also müsste in so einem Fall eine gegenseitig Überlassung stattfinden, damit keiner seine Anzahl überschreitet.
Aber falls deine Frage darauf abzielen sollte, dass du "eh nur kurz mal zum Schießstand mit der Waffe der Frau (ohne deren Anwesenheit) fährst", dann gilt eben genau das von mir oben Beschriebene.
Zwar gibt es eine Ausnahme bzgl. des möglichen Zugriffes auf eine Anzahl der KatB-Waffen, was im selben Haushalt lebende nahe Verwandte und Ehegatten betrifft (leider habe ich diesbezüglich keine Quelle parat), aber grundsätzlich gilt nicht, wieviele Waffen du transportierst, sondern auf wieviele du Zugriff hast.
Fazit des langen Geschwafels:
Wenn du 2 Plätze mit Waffen B und C hast und deine Frau 1 (oder 2) Plätze mit Waffe A hat, könnt ihr sie im gemeinsamen Safe verwahren. Wenn du (ohne deine Frau) allerdings mit Waffe A zum Schießstand willst, müsst ihr grundsätzlich 2 Überlassungen (jeweils in zwei Ausfertigungen) erstellen, selbst wenn es nur für 1 Stunde ist: Du "erwirbst" Waffe A und überlässt Waffe B oder C. Deine Frau überlässt Waffe A und erwirbt Waffe B oder C. Sobald du vom Schießstand zurückgekommen bist, kannst du die Zettel vernichten.
Verstehe mich bitte richtig: wo kein Kläger da kein Richter, aber sollte irgendetwas während deines Schießstandbesuches vorfallen (z.B. eine Verwahrungskontrolle deiner Frau in Abwesenheit der auf sie gemeldeten Waffe), wirds echt blöd.
P.S. während ich mich da mit Geschreibsel abgemüht habe, hat gewo das Selbe nur kürzer geschrieben

- helmsp
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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Schnittbrot hat geschrieben:Fazit des langen Geschwafels:
Wenn du 2 Plätze mit Waffen B und C hast und deine Frau 1 (oder 2) Plätze mit Waffe A hat, könnt ihr sie im gemeinsamen Safe verwahren. Wenn du (ohne deine Frau) allerdings mit Waffe A zum Schießstand willst, müsst ihr grundsätzlich 2 Überlassungen (jeweils in zwei Ausfertigungen) erstellen, selbst wenn es nur für 1 Stunde ist: Du "erwirbst" Waffe A und überlässt Waffe B oder C. Deine Frau überlässt Waffe A und erwirbt Waffe B oder C. Sobald du vom Schießstand zurückgekommen bist, kannst du die Zettel vernichten.
Dann haben wir uns eh richtig verstanden. Passt, danke!

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Re: FFW vom Partner mitnehmen ok?
Hmm stimmt...das ist mir eigentlich noch nicht in den Sinn gekommen (momentan auch noch nicht so wichtig da meine 1 besitzt und ich auch nur 1)...
Weil ich mir immer gedacht hab das wenn i dann zwei hab und aber mal mit ihre Glock allein ballern gehn will, das i das ruhig machen kann weil i ja dann nur 1 mithabe aufn schießstand und alles paletti is egal wem die Glock gehört aber das i ja dann im dem Moment eigentlich Zugriff auf 3 habe ( 2 im Safe und die Glock), auch wenn i scho im Auto Sitze mit de Glock und unterwegs bin, "besitze" ich dann 3 quasi wo nur 2 erlaubt sind, an das hab i jetzt Net gedacht.
Jösas... Was man da alles bedenken muss...
Aber wie soll man das mir nachweisen können, zb wenn ich aufn Heimweg polizeikontrolle hätte?
Edith: Aber wie is das dann zu verstehen wenn ich sagen wir Waffe a
und b besitze und Freundin ihre Waffe c und wir wollen gemeinsam schießen gehen und ich nehm Waffe à und sie c mit?
Müssen wir dann (mit einem Auto fahrend) getrennte taschen nehmen wo jeweils die eigene Waffe drinn is und am besten abgeschlossen? Oder dürf ma da eine gemeinsame Tasche nehmen. Einerseits denk ich mir bei der gemeinsamen Tasche das man ja eh jur Zugriff auf die erlaubten 2 hat, andererseits hab ich dahin
noch die Waffe b im Safe also is dann wieder 3 Stück und verboten.
Seh ich das richtig oder verenn i mich da jetzt in was?
Weil ich mir immer gedacht hab das wenn i dann zwei hab und aber mal mit ihre Glock allein ballern gehn will, das i das ruhig machen kann weil i ja dann nur 1 mithabe aufn schießstand und alles paletti is egal wem die Glock gehört aber das i ja dann im dem Moment eigentlich Zugriff auf 3 habe ( 2 im Safe und die Glock), auch wenn i scho im Auto Sitze mit de Glock und unterwegs bin, "besitze" ich dann 3 quasi wo nur 2 erlaubt sind, an das hab i jetzt Net gedacht.
Jösas... Was man da alles bedenken muss...
Aber wie soll man das mir nachweisen können, zb wenn ich aufn Heimweg polizeikontrolle hätte?
Edith: Aber wie is das dann zu verstehen wenn ich sagen wir Waffe a
und b besitze und Freundin ihre Waffe c und wir wollen gemeinsam schießen gehen und ich nehm Waffe à und sie c mit?
Müssen wir dann (mit einem Auto fahrend) getrennte taschen nehmen wo jeweils die eigene Waffe drinn is und am besten abgeschlossen? Oder dürf ma da eine gemeinsame Tasche nehmen. Einerseits denk ich mir bei der gemeinsamen Tasche das man ja eh jur Zugriff auf die erlaubten 2 hat, andererseits hab ich dahin
noch die Waffe b im Safe also is dann wieder 3 Stück und verboten.
Seh ich das richtig oder verenn i mich da jetzt in was?
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat