Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

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spareribs
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Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von spareribs » Mi 30. Okt 2013, 09:31

von einem Österreicher .........

Altersnachweis gemailt, wie gewünscht, Geld überwiesen..........wie es sich gehört.

aber keine Lieferung, keine Antwort auf meine Mails, E-Gun sperrt ihn ab 06.11.2013

trotzdem keinerlei Reaktion............

der dürfte das Gewehr 2x verkauft haben :tipphead:

wäre mir jetzt eh schon egal, aber mein Geld möchte ich wenigstens zurück ...

hat jemand mit sowas Erfahrung ?

hilft ein DAS Rechtschutz ? oder ist das auch sinnlos ??
Zuletzt geändert von spareribs am Fr 15. Nov 2013, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
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nokru
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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von nokru » Mi 30. Okt 2013, 09:39

ohne jetzt zu wissen was bei deinem rechtschutz inkludiert ist, kannst du aber folgendes machen:

zur polizei gehen und anzeige erstatten - wenn ers zweimal verkauft hat, aber nur einmal hatte, ist das betrug

zahlungsklage bei gericht einreichen - am dienstag ist meistens amtstag - da bieten richter kostenlose rechtsberatung und hilfe an - zahlungsklage selbst kostet nur ein paar euro, entweder er zahlt dann binnen zwei wochen und die sache ist erledigt, er beruft binnen vier wochen, nach den vier wochen kannst du dann nen exekutierbaren titel - aber die details kannst dann eh beim amtstag erfragen

deckt das deine RS versicherung, kannst das ganze auch vom anwalt machen lassen

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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von chris34G4 » Mi 30. Okt 2013, 09:47

Zur Polizei und Anzeige machen!
Meist wirkt ein Brief der Beamten an den "Verkäufer" schon Wunder.
.

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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von MDKrauser » Mi 30. Okt 2013, 09:51

Eventuell auch die Überweisung stonieren lassen von der Bank oder Kreditkarteninstitut, je nach dem wie du es bezahlt hast.
Bei Kreditkarte sind die sehr Kundenfreundlich und geht ohne Probs.
Wie das bei der Hausbank ist, weiß ich nicht ob es da eine Frist oder dergleichen gibt...
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Mandella » Mi 30. Okt 2013, 10:00

Hast du schon versucht ihn anzurufen?
Einen Anruf von einer Nummer die er nicht kennt, wird er doch hoffentlich annehmen.
Vielleicht kannst du damit etwas erreichen.
Denn Mails kann man ganz leicht ignorieren.

Ansonst bleibt dir echt nur eine Betrugsanzeige und der Weg übers Gericht.
Es kann nur passieren, daß du zwar einen exekutierbaren Titel in der Hand hast, aber trotzdem durch die Finger schaust, weil der Typ dein Geld nicht mehr hat und auch nix pfändbares bei ihm im Haushalt ist.
Würde dann bedeuten, daß du zwar Recht und Rechte hast, aber trotzem dein Geld futsch ist.
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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Stickhead » Mi 30. Okt 2013, 10:05

Ich würde eine E-Mail schicken und ihn darauf hinweisen, dass ich ihn
1. bei der Polizei anzeigen werde,
2. Schadenersatz geltend machen werde und
3. auch die Waffenbehörde darüber informieren werde,
wenn er nicht umgehend rücküberweist.

Wenn jemand so ein Arschloch ist, hat er nichts anderes verdient. Mit dieser Schiene bin ich bisher (bei nicht waffenrelevanten Angelegenheiten) immer gut ausgestiegen.

Edit: Ach ja: Hab auch schon mal die Mail "CC" einer fiktiven Anwaltskanzlei geschickt :D

Bei sowas muss man mit der Artillerie auffahren!

Ach ja und eine klare Frist für die Erledigung setzen!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Hauni » Mi 30. Okt 2013, 10:07

Ja, Rechtschutz hilft. Es ist ja ein gültiger Kauf zu Stande gekommen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Du brauchst auf alle Fälle die vollständige Adresse des Gegenüber, zumindest wars bei meiner Rechtsschutzversicherung so.

Dann bekommt der Gegenüber ein eingeschriebenes Schreiben in dem er zur Lieferung aufgefordert wird. Wenn das nicht der Fall ist, wird der fällige Betrag eingeklagt und das wird dann für das Gegenüber richtig teuer.

Bei der Polizei kannst auch eine Betrugsanzeige machen. Da kanns halt passieren das sie blöde Fragen stellen (muss aber nicht sein).

Den Auftrag bei der Bank stornieren geht nur, wenn überhaupt, ein paar Tage später...

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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Raven » Mi 30. Okt 2013, 10:17

Überweisungen können bis zu 2 Wochen (Wenn ich nicht irre) zurückgebucht werden....

Ab auf die Bank und einfach mal wiederholen versuchen.. dann kontaktiert er dich entweder oder die Sache is Erledigt.. oder so...

Kann natürlich sein, daß er dir dann nen Besen schickt und behauptet, es wäre ein Gewehr gewesen und die Kohle wiederhaben will...

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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von rubylaser694 » Mi 30. Okt 2013, 10:37

Kann natürlich sein, daß er dir dann nen Besen schickt und behauptet, es wäre ein Gewehr gewesen und die Kohle wiederhaben will...

Dann muss man alles mit Fotos dokumentieren. Verpackung, was gekommen ist, Paketaufkleber,...
Wenn das passiert so schnell wie möglich eine Betrugsanzeige machen, falls noch nicht gemacht.

Mit viel Mails herumschreiben oder telefonieren verplempert man nur unnötig Zeit.
Betrüger sollen dabei lernen das man so etwas nicht macht!
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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von andishp » Mi 30. Okt 2013, 10:48

Link von der Auktion hier im Forum und eventuell im Verband Forum posten.
Vielleicht kennt den Verkäufer jemand und kann vermitteln.
Es kann ja auch ein Missverständnis sein ...
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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Counterstriker » Mi 30. Okt 2013, 11:00

Raven hat geschrieben:Überweisungen können bis zu 2 Wochen (Wenn ich nicht irre) zurückgebucht werden....

Du irrst. Rückbuchung ist nur bei Daueraufträgen möglich.
Eine Überweisung kann man allenfalls stoppen, wenn sie noch nicht gebucht wurde.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von spareribs » Mi 30. Okt 2013, 11:04

[quote="Mandella"]Hast du schon versucht ihn anzurufen?
Einen Anruf von einer Nummer die er nicht kennt, wird er doch hoffentlich annehmen.
Vielleicht kannst du damit etwas erreichen.
Denn Mails kann man ganz leicht ignorieren.

Danke,Leute, für die Tipps !

habe tatsächlich seine Telefonnummer herausgefunden und bereits kontaktiert.
hat lt. seiner Aussage keine mails bekommen, mein mail aber mit dem altersnachweis aber doch...
sehr komische Sache, aber ich bekomme mein Geld wieder.
FAZIT: bei dem steigere ich nie mehr mit !
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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Stickhead » Mi 30. Okt 2013, 11:05

Schlechte Bewertung nicht vergessen ;)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Fox » Mi 30. Okt 2013, 11:08

Hatte so ein ähnliches Problem mit einem BRD-Bürger.
Sache ersteigert,Geld Überwiesen,aber keinerlei Reaktion von diesem Verkäufer.Mehrere mails,aber NIX.
Nach 2 Monaten habe ich ihm ein Mail geschickt,mit der Androhung ,eine Anzeige gegen ihn einzubringen.
Oh Wunder.auf einmal war das Ding in der Post.
Er hat mich aber darüber wissen lassen,nie wieder bei ihm etwas zu Ersteigern. :naughty:
Wurde ebenfalls von E-Gun gesperrt. :whistle:
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Re: Gewehr bei E-Grunz ersteigert, bezahlt , aber N I X

Beitrag von Mandella » Mi 30. Okt 2013, 11:52

spareribs hat geschrieben:
Mandella hat geschrieben:Hast du schon versucht ihn anzurufen?
Einen Anruf von einer Nummer die er nicht kennt, wird er doch hoffentlich annehmen.
Vielleicht kannst du damit etwas erreichen.
Denn Mails kann man ganz leicht ignorieren.


Danke,Leute, für die Tipps !

habe tatsächlich seine Telefonnummer herausgefunden und bereits kontaktiert.
hat lt. seiner Aussage keine mails bekommen, mein mail aber mit dem altersnachweis aber doch...
sehr komische Sache, aber ich bekomme mein Geld wieder.
FAZIT: bei dem steigere ich nie mehr mit !


Na bitte. Mit einem Telefonat ist alles geregelt.

Ob er die Mails bekommen hat, oder auch nicht, läßt sich (leider) nicht nachprüfen.
Aber wichtig ist mal, daß du dein Geld wieder bekommst.
Keiner versenkt gerne unnötig sein sauer verdientes Bares.
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