Hane hat geschrieben:zum eigentlichen Thema: genaue Gesetzeslage gibt es scheinbar nicht, oder?
hi
dazu muesstest du mal "genaue gesetzeslage" definieren
das gesetz verlangt eine "sorgfaeltige verwahrung" die "keinen zugriff fuer nicht berechtigte" erlaubt
zum thema munition im auto ist mir keine verordnung und kein erlass bekannt
der rest ist daher interpretation und judikatur
und mir waere auch kein OGH urteil bekannt, ich konnte jedenfalls im RIS nichts dazu finden ..
aber das ist keine eigenheit des waffenrechtes
das gesetze die do`s und dont´s nicht in exceltabellen auflisten JA/NEIN das ist bei allen arten von gesetzen so
denk nur mal ans reissverschlusssystem fuer das einordnen im KFG bzw der Stvo
da ist sich noch ein jahrzehnt nach der einfuehrung nicht mal der OGH selber gruen und produziert laufend sich widersprechende urteile ....