Händler meldet Waffe falsch..?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von the_law » Mo 6. Jan 2014, 10:50

hallo gemeinde,..

´n guter kumpel hat sich mit folgendem problem an mich gewand...

er kaufte sich anfang letztes jahr einen selbstlader (kk) bei einem händler und nahm diesen , wie üblich, nach der bezahlung gleich mit nach hause, die meldebstätigung sollte vom händler in ein paar tagen nachgeschickt werden.

einige wochen später war von der waffenmeldung noch immer keine spur, beim anruf des händler meinte dieser nur das er momentan sehr viel zu tun hat und noch nicht dazu gekommen ist, die ausgestellte rechnung sollte im falle einer überprüfung ausreichen...

weitere wochen später, inzwischen schon gut 4 monate, bekam der waffenkäufer nach mehrmaligen anrufen nun eine waffenmeldung für´s ZWR ausgefertigt, üblicherweise bekam er bis dahin eine meldung die an die zuständige BH ging :think:

jetzt im neuen jahr hatte er eine überprüfung bei der nur seine restlichen 2 ffw´s auf der liste aufschienen, vom selbstladegewehr war keine rede :shock:
dieses ist in einem seperaten tresor versperrt und wurde somit nicht überprüft...

wie soll mein kumpel nun weiter vorgehen??
Zuletzt geändert von the_law am Mo 6. Jan 2014, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von BigBen » Mo 6. Jan 2014, 10:54

Er soll den Händler darauf hinweisen dass er gegen geltendes Recht verstösst und ihm eine Nachfrist für die ZWR Registrierung setzen...mit der Androhung sich ansonsten an die zuständige BH zu wenden und auf den Sachverhalt hinzuweisen. Wenn dann alles passt, zukünftig einen anderen, seriöseren Händler suchen-
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von Centershot » Mo 6. Jan 2014, 11:08

....zukünftig einen anderen, seriöseren Händler suchen :!:

Genau das ist die Lehre die man daraus ziehen sollte...

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von JPS1 » Mo 6. Jan 2014, 11:12

the_law hat geschrieben:jetzt im neuen jahr hatte er eine überprüfung bei der nur seine restlichen 2 ffw´s auf der liste aufschienen, vom selbstladegewehr war keine rede :shock:
dieses ist in einem seperaten tresor versperrt und wurde somit nicht überprüft...


Also meine Bh (Korneuburg) lässt auch alle anderen im ZWR erfassten Waffen überprüfen (unabhängig von Kategorie) - keine Ahnung, ob das überall so ist - würde aber ggf dafür sprechen dass auch die nachträgliche Meldung gar nicht durchgeführt worden ist... vulgo gar nicht im ZWR ist (mit welcher Kategorie auch immer).

Für deinen Kumpel ist wichtig, dass er in dem Fall gegen keine Meldepflicht verstoßen hat, denn

RIS WaffG 1996 hat geschrieben:§ 28. (3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Abs. 2 vorletzter Satz gilt. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.


insofern +1 für Ben

und +1 für Centershot

Bei Gewo/CSP hat auch mal eine Meldung nicht gepasst (Zahlendreher in der Waffennummer) - das war aber mit einer Email sofort (=Sonntag nachmittag!) korrigiert und hat bei der Kontrolle 3 Monat später dann auch gepasst - zumindest haben die Polizisten sich nicht beschwert :)

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von the_law » Mo 6. Jan 2014, 11:25

meldet jetzt der korrekte händler noch immer eine kat B an die zuständige behörde oder trägt er diese jetzt direkt ins zwr ein?
bei letzterem wäre alles ja in ordnung, kumpel hat ja das meldeformular mit den korrekten daten drauf, auch wenn das meldedatum mit dem kaufdatum nicht annähernd übereinstimmt.

stehen tun ja dann alle waffen, ob b-c-d im register...wobei man ja immer wieder hört das das hinten und vorne nicht funktioniert :whistle:

persönlich habe ich die aufregung von meinem kumpel im ersten moment nicht so ganz verstanden, mir selbst ist es auch schon 2 mal passiert das nach der "alten" methode ich auf einmal mehr ffw´s besitzen hätte sollen als ich tatsächlich im bestand hatte, einige davon waren schon seit jahren ordnungsgemäß abgemeldet, andere hatte ich noch nie besessen :roll:

Bud Spencer

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 6. Jan 2014, 11:32

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von JPS1 » Mo 6. Jan 2014, 11:36

Ich weiß, allerdings wars mir bei dem einen Gewehr, dass damals im ZWr war dann auch schon egal - zumals im gleichen Schrank wie B war (die C&D im anderen Schrank waren noch nicht im ZWR haben dementsprechend niemanden interessiert :whistle:)

War für mich in dem Fall trotzdem praktisch - so wusst ich wenigstens, dass die korrigierte Registrierung geklappt hat :lol:

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von yoda » Mo 6. Jan 2014, 11:45

Bud Spencer hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:stehen tun ja dann alle waffen, ob b-c-d im register...wobei man ja immer wieder hört das das hinten und vorne nicht funktioniert :whistle:


Ja es stehen alle drinnen. Selbst kann man aber online nur C&D einsehen. BTW eigentlich solls jetzt schon so halbwegs laufen. Aber mal abwarten bis Juni ;)

@ JPS1
Wenn die BH Korneuburg so handelt, so ist das nicht gesetzeskonform. Es sind NUR B-Waffen zu überprüfen! Alles andere sofern nicht über 20 und an einem Ort geht die nix an!


Das ist falsch, bitte verbreite nicht solche Fehlinformationen. Gemäß 2.Waffengesetz Durchführungsverordnung gilt: "(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen."

D.h. wenn die Überprüfung des aktuellen Besitzstandes (die Kategorie ist nicht beschränkt in der Verordnung) angeordnet wurde, ist es von der Polizei zu überprüfen. Ich würde mich da nicht weigern, allerdings kann man natürlich sämtliche Kat. C Waffen in der Zwischenzeit verkauft haben.....

Bud Spencer

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 6. Jan 2014, 12:12

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:22, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von gewo » Mo 6. Jan 2014, 12:16

the_law hat geschrieben:jetzt im neuen jahr hatte er eine überprüfung bei der nur seine restlichen 2 ffw´s auf der liste aufschienen, vom selbstladegewehr war keine rede :shock:
dieses ist in einem seperaten tresor versperrt und wurde somit nicht überprüft...
wie soll mein kumpel nun weiter vorgehen??


servus

das zwr besteht aus mehren teilen

die kat b meldungen die haendler eingeben werden zwar in derselben maske eingegeben wie die kat c und die kat d dmeldungen, aber sie landen nicht sofort in der datenbank sondern muessen erst von zustaendigen sachbearbeiter auf der bh ueberprueft und freigeschalten werden
das scheint offenbar teilweise lang zu dauern

der haendler hat seine gesetzlichen verpflichtungen erfuellt wenn er die meldung innerhalb von sechs wochen ab kaufdatum vornimmt
da gibt es keine ausnahmen

der waffenbesitzer kann aus einer irrtuemlich nicht oder nicht zeitgerecht uebermittelten b meldung jedenfalls keinen nachteil haben

da die eingabe ins ZWR im gegenstaendluhen fall dann ja offenbar erfolgt ist wird die waffe bei der naechsten verwahrungsueberpruefung dann auf der liste sein ...
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von yoda » Mo 6. Jan 2014, 12:23

Bud Spencer hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:
Das ist falsch, bitte verbreite nicht solche Fehlinformationen. Gemäß 2.Waffengesetz Durchführungsverordnung gilt: "(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen."

D.h. wenn die Überprüfung des aktuellen Besitzstandes (die Kategorie ist nicht beschränkt in der Verordnung) angeordnet wurde, ist es von der Polizei zu überprüfen. Ich würde mich da nicht weigern, allerdings kann man natürlich sämtliche Kat. C Waffen in der Zwischenzeit verkauft haben.....


So jetzt lest nochmal brav und genau ;) :
Überprüfung der Verwahrung

§ 4. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf usw usf

Folgendes bzieht sich daher nur auf Waffen der Kat. A und B da anderweitige Kats in folgenden absätzen nicht erwähnt werden.

Verlassen würd ich mich nicht drauf, wenn die Behörde die Überprüfung des aktuellen Besitzstandes anordnet (auch Kat.C und Kat.D) ist das aufgrund der Durchführungsverordnung wahrscheinlich OK (Urteile hab ich keine gefunden). Die Anordnung der Behörde ist aber auf jeden Fall vorzuweisen, da steht dann eh drauf was die Behörde der Polizei aufgetragen hat.

Man könnte es schon so verstehen wie du sagst, wenn die Behörde aber bei der Überprüfung die Kat.C Waffen auch draufschreibt (was manche Behörden anscheinend machen) und du dich weigerst werden sie dir im schlimmsten Fall die WBK wegnehmen, dann musst bis zum Vwgh gehen und wenn du Glück hast bekommst nach ein paar Monaten oder Jahren deine WBK wieder, wenn du Pech hast auch nicht.

Wenn du als WBK Inhaber das Repetiergewehr im Vorzimmer hinter der Tür stehen lässt ist deine WBK garantiert weg, auch wenn die Überprüfung der Verwahrung nicht angeordnet wurde.
Zuletzt geändert von yoda am Mo 6. Jan 2014, 12:39, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von gewo » Mo 6. Jan 2014, 12:27

Bud Spencer hat geschrieben:.....
So jetzt lest nochmal brav und genau ;)
Überprüfung der Verwahrung
§ 4. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf
Folgendes bzieht sich daher nur auf Waffen...


hi

also ich lese hier dass der INHABER bestimmter waffen kontrolliert werden darf
von der art der kontrolle ist da keine rede

und kontrolliert wird er auf seine waffenrechtliche zuverlaessigkeit
zu der wohl auch die einhaltung der meldebestimmungn fuer meldepflichtige waffen gehoeren kann
diese kann man kaum anders feststellen, als dadurch dass man diese meldepflichtigen waffen mit dem ZWR abgleicht

ganz so einfach ist das thema also nicht sobald zum zeitpunkt der verwahrungskontrolle kat c und kat d waffen besessen und zu diesem zeitpunkt auch dort verwahrt werden
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von the_law » Mo 6. Jan 2014, 12:30

dann passt ja alles, danke für die antworten zum ursprünglichen thema :mrgreen: , da es hier hier jetzt ein bisserl abzutriffte droht 8-)

auf der bh in der zuständigen abteilung ging es im letzten jahr ziemlich drunter und drüber, gut möglich das sich dadurch einiges verzögert hat...die neuen sb´s müssen sich ja auch erst einmal einarbeiten :whistle:

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von kuni » Mo 6. Jan 2014, 12:41

gewo hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:jetzt im neuen jahr hatte er eine überprüfung bei der nur seine restlichen 2 ffw´s auf der liste aufschienen, vom selbstladegewehr war keine rede :shock:
dieses ist in einem seperaten tresor versperrt und wurde somit nicht überprüft...
wie soll mein kumpel nun weiter vorgehen??


servus

das zwr besteht aus mehren teilen

die kat b meldungen die haendler eingeben werden zwar in derselben maske eingegeben wie die kat c und die kat d dmeldungen, aber sie landen nicht sofort in der datenbank sondern muessen erst von zustaendigen sachbearbeiter auf der bh ueberprueft und freigeschalten werden
das scheint offenbar teilweise lang zu dauern

der haendler hat seine gesetzlichen verpflichtungen erfuellt wenn er die meldung innerhalb von sechs wochen ab kaufdatum vornimmt
da gibt es keine ausnahmen

der waffenbesitzer kann aus einer irrtuemlich nicht oder nicht zeitgerecht uebermittelten b meldung jedenfalls keinen nachteil haben

da die eingabe ins ZWR im gegenstaendluhen fall dann ja offenbar erfolgt ist wird die waffe bei der naechsten verwahrungsueberpruefung dann auf der liste sein ...


Auch bei mir wurde von einem großen Salzburger Händler eine Steyr SPP nicht gemeldet. Ist mir bei einem Gespräch mit dem Referenten aufgefallen.

Es war kein Problem die Waffe mit der Rechnung nach zu melden, dauerte wenige Minuten (Mappe mit allen Unterlagen hatte ich mit). Der Referent hat das dann mit dem Händler geklärt. Das anscheinend sehr eindrucksvoll und lautstark (lt. seiner Sekretärin), ich bekam auf jeden Fall ein Brief mit einer Entschuldigung vom Händler - habe dort aber nie mehr etwas gekauft (Fa. Sxxxx, Salzburg).

ABER der Hit kommt: lt. meinem Referent macht zwar der Händler die Eintragung, aber der Kunde ist für die Richtigkeit verantwortlich und muss die Richtigkeit der Eintragung kontrollieren. D.h. wenn der Händler vergisst wird auch der Endkunde bestraft. Es wäre lt. Referenten wieder eine der vielen Besonderheiten im WaffGesetz. Würde bei einer Kontrolle die Waffe gefunden werden, und die Rechnung ist älter als 6 Wochen wird einmal ein Verfahren eröffnet. Was das erste ist kann sich eh jeder vorstellen. Die Klärung kann dann einige Wochen/Monate dauern....

LG

PS: vergleichbar mit den Kärntner Brieftauben und den Falken - auch hier haften die Jäger unverschuldet....

Bud Spencer

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 6. Jan 2014, 12:44

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.

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