Stickhead hat geschrieben:Wegen der Zulässigkeit der Überprüfung von C und D-Waffen würd ich mal in den Erlass des BMI reinschauen
hi
ich fuerchte vfgh urteil schlaegt bmi erlass .....
Stickhead hat geschrieben:Wegen der Zulässigkeit der Überprüfung von C und D-Waffen würd ich mal in den Erlass des BMI reinschauen
Stickhead hat geschrieben:Gibts ja nix, oder?
Bud Spencer hat geschrieben:haunclesam hat geschrieben:Aber gelten nicht für die Verwahrung der Kat C Waffen andere Bestimmungen? Denn wenn diese nur von Berechtigten zugänglich sind (über 18, kein Waffenverbot) sollte doch der Verwahrung diesbezüglich schon genüge getan sein, oder?
Das ist ja selbstverständlich und das war in der Diskussion auch gar nicht relevant. Es geht darum, dass die Behörden rechtlich nicht unbedingt eine Handhabe zur Kontrolle von Kat. C Waffen haben. Scheint derzeit eh eher eine sache einzelner Behörden zu sein. Ähnlich der Amtsarztsache in Vorarlberg. Wenn man sichs gefallen lässtNur soll man nacher nicht jammern.
Bud Spencer hat geschrieben:haunclesam hat geschrieben:Aber gelten nicht für die Verwahrung der Kat C Waffen andere Bestimmungen? Denn wenn diese nur von Berechtigten zugänglich sind (über 18, kein Waffenverbot) sollte doch der Verwahrung diesbezüglich schon genüge getan sein, oder?
Das ist ja selbstverständlich und das war in der Diskussion auch gar nicht relevant. Es geht darum, dass die Behörden rechtlich nicht unbedingt eine Handhabe zur Kontrolle von Kat. C Waffen haben. Scheint derzeit eh eher eine sache einzelner Behörden zu sein. Ähnlich der Amtsarztsache in Vorarlberg. Wenn man sichs gefallen lässtNur soll man nacher nicht jammern.
Bud Spencer hat geschrieben:Oder andere Faktoren bestehen, die eine mangelnde Verlässlichkeit zulassen, kann von der Behörde ein Entzugsverfahren eingeleitet werden, ebenso kann eine nachfrist gesetzt werden.