WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grex
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WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Grex » Fr 17. Jan 2014, 23:57

Hallo liebe Community,

ich und ein paar Freunde würden gerne dem Schießsport beitreten.
Ich habe gelesen, dass der Antrag ca. 1.5 Monaten dauert, ich bin der jüngste und werde Anfang Februar 21.
Kann ich daher schon jetzt das Gutachten vom Psychologen und den Nachweis vom Waffenhändler holen und mit 20 schon die WBK beantragen?
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Lg
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Magnum828
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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Magnum828 » Sa 18. Jan 2014, 00:01

Waffenführerschein und Gutachten solltest auf alle Fälle machen können.
Den Antrag ausfüllen und mit allen benötigten Dokumenten auf die Behörde kannst ja auch machen - dann siehst eh was der Sachbearbeiter sagt.

Willkommen im Forum :D
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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von rupi » Sa 18. Jan 2014, 00:03

die Dauer der WBK ist von verschiedenen Faktoren abhängig,

zb ob du gleich alle Unterlagen mitbringst oder das Zeugs erst nachträglich nachlieferst
natürlich auch sonstige Faktoren am Behördenweg auf die du aber keinen Einfluss hast

im Forum gibts haufenweise unterschiedliche Wartezeiten zu finden,
bei mir wars Linz mit exakt 14 Tagen ab Antragstellung
(WBKs werden übrigens Montags gedruckt offenbar)

zu deinen konkreten Fragen: ich wüsste nicht dass das Psychologische Gutachten Altersbeschränkt ist, beim Waffenführerschein kanns sein, glaub ich aber fast nicht
aber das sind alles Fragen wo dir ein Anruf auf der BH sicher mehr weiterhilft
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Grex
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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Grex » Sa 18. Jan 2014, 00:08

Wow das ging ja schnell!, vielen Dank für die konkrete Aussagen.

Möchte nur nicht, dass ich das Gutachten vom Psychologen hole und der Sachbearbeiter dann meint, dass ich das Gutachten mit 21 hätte machen sollen und somit für den WBK Antrag nicht ausreicht.
Ich werde zur Sicherheit noch bei der BH in Linz anrufen, danke!
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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Stickhead » Sa 18. Jan 2014, 18:18

Soweit ich Informiert bin, musst du zum Zeitpunkt der Bewilligung 21 Jahre alt sein. Das heisst, mit der faktischen Ausstellung des Dokumentes.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von sepp » Sa 18. Jan 2014, 20:07

Mir wurde gesagt du kannst den Psychotest und den Waffenführerschein vorher machen.
Die Antragstellung erst mit 21 Jahren(Geburtstag) frühestens - allerdings unbedingt darauf
achten dass der Zeitpunkt der vorher absolvierten Dinge dann nicht zulange zurück liegt.

Mir wurde bei einer Auskunft beim Sachbearbeiter(Linz) was von maximal 6 Monaten gesagt :!:

Besser direkt dort anrufen und Auskunft aus erster Hand holen :idea:

lg sepp :at1:

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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von MDKrauser » Mo 20. Jan 2014, 02:42

Jep Sepp hat Recht.

Bei dem WBK-Antrag musst du 21 sein. Und ja, die Dokumente wie der Psychotest halten nur 6 Monate.
Das heißt wenn du mit 20 den Waffenfuhrerschein und den Psychotest machst, musst du schaun das du innerhalb von diese 6 Monate deinen 21 Geburtstag hast und die WBK beantragst.
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Magnum828 » Mo 20. Jan 2014, 03:03

Da er anfang februar 21 wird, wird sich das wohl ausgehen..
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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Stickhead » Mo 20. Jan 2014, 08:56

Die Antragstellung sollte auch vorher kein Problem sein. Unter gewissen Umständen könnte man eine WBK ja auch mit 18 bekommen (§ 21 Abs 3 WaffG). Mit 21 erlangt man dann quasi den Rechtsanspruch gemäß § 21 Abs 1 WaffG.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Heisenberg » Mo 20. Jan 2014, 10:46

Servus,

Ich hab auch vor kurzen versucht die WBK vor vollendung meines 21. Lebensjahr zu beantragen. Mir wurde jedoch mitgeteilt dass ich warten muss (war in Wien) - ergo nahm ich mir an meinen Geburtstag frei und war um 9 in der Behörde :D

Das psychologische Gutachten und die Waffenführerschein kannst du davor machen, hat aber nur 6 Monate gültigkeit, was in deinem Fall keinen Problem ist, da du ja bald Geburtstag hast.

LG
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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 20. Jan 2014, 13:36

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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Stickhead » Mo 20. Jan 2014, 13:44

Jo, aber rechtlich ist es zulässig.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Bud Spencer

Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 20. Jan 2014, 13:47

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Stickhead » Mo 20. Jan 2014, 14:25

Es gibt bei den Waffenangelegenheiten keine Eingabegebühr mehr.. also einfach hingehen mit der Anmerkung: zum Geburtstag dann bitte Bewilligen :mrgreen:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit 20 beantragen, und mit 21 bekommen?

Beitrag von Grex » Mo 20. Jan 2014, 23:22

Alles klar, vielen Dank ;) War beim Weitgasser, er meinte ich muss zuerst das sychologische Gutachten machen, danach zu ihm Waffenführerschein machen, dann zur BH Linz.

Eine Frage noch, ich würde gerne an Sportschiessen, sprich Anfangs auf Schießstände, danach würde ich gerne das IPSC mal probieren.
Soll ich daher als Begründung angeben, "Sportschiessen" oder doch lieber "SV" ? (Behörde Linz).
Hab gehört, beides ist ein Grund den der Staat eigentlich annehmen muss, doch im Forum hab ich jetzt doch gelesen, dass einige Schwierigkeiten hatten/haben, wenn sie Sportschiessen als Grund für den WBK angegeben haben.
Zuletzt geändert von Grex am Mo 20. Jan 2014, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
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