Verwaltungsstrafgesetz 1991
Nicht strafbar ist, wer durch Notstand entschuldigt ist.
Darunter versteht man eine Stitunation, in der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen wird, um einen umittelbar drohenden Nachteil von sich selbst oder einem anderen abzuwenden und der Schaden aus dieser Handlung nicht schwerer wiegt als der Nachteil, den die abwenden soll.
Meiner Meinung nach sollte kurzfristiges Führen in solchen Situationen nicht bestraft werden da keine kriminelle Absicht dahinter steckt, ganz im Gegenteil.
Das wäre ungefähr so als würde ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen weil ich eine Autoscheibe einschlage um eine Person aus dem Fahrzeug zu befreien.
Der obige Absatz stellt das eigentlich klar, aber ich bin kein Jurist und hab leider zu wenig Ahnung wie das dann in der Praxis behandelt werden würde und welche Gesetze da evt. noch berücksichtigt werden müssen.