
auf meinem sportgerät steht zB auf einer Seite drauf: "vom BMI zum Verkauf in AT freigegeben" - der Platz auf der anderen Seite ist noch frei. da kommt vielleicht nachträglich eine Gravur: "vom BMLV in AT wieder verboten"

Bud Spencer hat geschrieben:Das ist das Problem der firmenkonstruktion.
Die BAR Match ist von fn geferitgt. (Europ. Sektion und NICHT die in Utah USA)
Egal es ist augenscheinlich nur die Match eingestuft.
Derzeit gibt es aber von der BAR
-Bar Zenith HC
-Bar Zenith
-Bar Shorttac Longtrac
-Bar Gen III
-Bar Match
-Bar Mk1BMF Zollrichtlinie idgF
Kein Kriegsmaterial sind ua.:
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;
b) halbautomatische Gewehre für Patronen mit Zentralfeuerzündung, sofern das Magazin einen festen Bestandteil (nicht abnehmbar) der Waffe bildet und nicht mehr als 5 Patronen aufnehmen kann;
c) der Remington "Wood(s)master"; das Gewehr Winchester 100; das Gewehr FN (Browning Selbstladebüchse BAR); die Selbstladebüchsen Heckler und Koch SL6, SL7 und 770 1)
Kleine jur. Anm meinerseits das ist eine demonstrative Aufzählung keine taxative!
d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.Rechtsvorschrift für Kriegsmaterialverordnung, Fassung vom 14.02.2014
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a)Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.