Am Schießstand mit Kat. C + B
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
@Trenck
Das es einen Fall gibt war mir nicht bewusst. Das man Schwierigkeiten kriegt wenn eine Waffe gestohlen wird ist mir klar, aber bis vorhin fehlte mir der konkrete Fall. In der Art: Was passiert wenn ich an einem Ausserirdischen einen Scheckbetrug begehe.
Auf den Schießständen die ich kenne ist Waffen am Körper tragen ein Problem. Das wird nicht geduldet.
Sind schon mal Waffen auf einem Schießstand gestohlen worden oder ist das ein theoretisches Problem?
Das es einen Fall gibt war mir nicht bewusst. Das man Schwierigkeiten kriegt wenn eine Waffe gestohlen wird ist mir klar, aber bis vorhin fehlte mir der konkrete Fall. In der Art: Was passiert wenn ich an einem Ausserirdischen einen Scheckbetrug begehe.
Auf den Schießständen die ich kenne ist Waffen am Körper tragen ein Problem. Das wird nicht geduldet.
Sind schon mal Waffen auf einem Schießstand gestohlen worden oder ist das ein theoretisches Problem?
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
trenck hat geschrieben:...
Wenn ich mich nicht sehr irre, ist bei einem Schießstand streng genommen nicht einmal die Verwahrung einer Kat. C Waffe im Auto erlaubt. Gab es da nicht neulich ein Urteil, dass dann keine Kat. C Waffe im Auto gelassen werden darf, wenn für einen potenziellen Dieb auf Grund der Umgebung daraus geschlossen werden kann, dass im Auto Waffen vorhanden sein könnten? Und das ist beim Parkplatz eines Schießstandes ja wohl der Fall.
Trenck
hi
ich kenne einen fall wo das am parkplatz vor dem gasthaus nach einer treibjagd der fall war
da wurden dann in der folge gleich auf einen schlag a dutzend weidmaenner angezeigt weil bei allen die flinten im auto gelegen sind
muss um 2005 rum gewesen sein
ich glaube der fall ist auch im RIS abrufbar
mag sein dass es auch einen fall betreffend schiessstand gibt
wie gesagt:
kat B im auto: nie, dem gesetz nach ned mal fuers tanken die 5min an der zapfsaeule
kat C/D:
tagsueber: ich glaube 6 stunden und
in der nacht: soweit ich mich erinnere drei stunden
aber nur von aussen nicht einsehbar und nicht an orten an denen eine waffe im auto vermutet werden koennte (zb am parkplatz vor einem schiesstand)
steht aber eh alles in den diversen erlaessen ...
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Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Danke gewo! Verdammt, dann den Range Bag nicht aus den Augen lassen am Schießstand.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Wie ichs mir gedacht habe, das Thema ist doch heißer als man am Anfang vermutet!
Danke Gewo für deine guten Hintergrundinfos!
lg
Danke Gewo für deine guten Hintergrundinfos!

lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Ich habe heute Antwort von der Firma Siegert bekommen. Die Sachlage im Zangtal ist nun klar:
Sehr cool, dann brauch ich mir dort wenigstens keine Sorgen mehr machen!
lg
Sehr geehrter Herr XXX!
Die Antwort ist recht einfach:
Auf behördlich genehmigten Schießstätten (also Zangtal) gelten die sonst strengen Bestimmungen in dieser Hinsicht nicht. Sie können Ihre Waffe somit im Holster führen, denn das gilt nicht als "führen".
Mit freundlichen Grüßen
SIEGERT GesmbH & Co KG
Dr. Jürgen Siegert
Sehr cool, dann brauch ich mir dort wenigstens keine Sorgen mehr machen!

lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Ha, danke für die Info. Werd ich das nächste mal im Zangtal versuchen, mal schauen welche Blicke ich ernte 


Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
k-a-g hat geschrieben:Ha, danke für die Info. Werd ich das nächste mal im Zangtal versuchen, mal schauen welche Blicke ich ernte
Gern!
Jo ich auch, wird sicher lustig am LW-Stand wenn grad a Schippl Jaga do is und ich ganz böse mit G17 am Holster meine Ruger American ausführe!

lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Dürfte bei mir mit AUG und Glock im Holster dann sicher auch lustig werden 


Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
k-a-g hat geschrieben:Dürfte bei mir mit AUG und Glock im Holster dann sicher auch lustig werden
Stoak! Des is auch a super Kombi!

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Hallo,
Interessantes Thema, also wenn ich am Schiesstand auf all meine Sachen so aufpassen muss und Angst haben muss das sie mir meine sachen klauen wenn ich abkleben gehe suche ich mir einen neuen Stand.
Wenn ich das Zeug Fahrlässig stehen lasse und ich mich nicht darum kümmere verstehe ich es ja noch, aber beim abkleben das ist schon eine harte nummer.
Gott sei Dank habe ich so ein Erlebniss noch nicht gehabt das mir am Stand was gestohlen worden ist.
Mfg Zwie
Interessantes Thema, also wenn ich am Schiesstand auf all meine Sachen so aufpassen muss und Angst haben muss das sie mir meine sachen klauen wenn ich abkleben gehe suche ich mir einen neuen Stand.

Wenn ich das Zeug Fahrlässig stehen lasse und ich mich nicht darum kümmere verstehe ich es ja noch, aber beim abkleben das ist schon eine harte nummer.

Gott sei Dank habe ich so ein Erlebniss noch nicht gehabt das mir am Stand was gestohlen worden ist.
Mfg Zwie

- Kapselpracker
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- Beiträge: 1595
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
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Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Bitte was für Schießstände sind den das wo ich nicht mit einer geholsterten Waffe herum laufen darf?
mfg Andi
mfg Andi
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Kapselpracker hat geschrieben:Bitte was für Schießstände sind den das wo ich nicht mit einer geholsterten Waffe herum laufen darf?
mfg Andi
hi
alle staende auf denen nach ISSF bzw SGKP regeln geschossen wird
dort ist im reglemenet (das auch im trainig gilt) geregelt dass nach dem kommando "sicherheit herstellen" die waffe mit
- entnommenen magazin
- geoeffnetem schlitten und
- lauf in richtung kugelfang
abgelegt werden muss
und vermutlich viele jagdliche
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Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
abgelegt werden muss
...um das gehts ja.ich kenn auch keinen Stand wo man mit geholsteter Knarre rumlaufen darf.
Insbesondere die Waffe zum Scheibenwechsel mitnehmen ist u.a. als schwerer Sicherheitsverstoss in den Standregeln oft zu finden.
- Kapselpracker
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Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
gewo hat geschrieben:...dass nach dem kommando "sicherheit herstellen" die waffe mit
- entnommenen magazin
- geoeffnetem schlitten und
- lauf in richtung kugelfang
abgelegt werden muss
und vermutlich viele jagdliche
Schön und gut, in den Regeln steht ja auch irgendwo das solange "Sicherheit herstellen" herrscht,
niemand an den Schießstand herantreten darf geschweige den an den Waffen oder Munition hantieren darf.
Das das auch eingehalten wird obliegt der Standaufsicht, und somit kann dort auch niemand eine Waffe an sich bringen, oder ?
mfg Andi
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Kapselpracker hat geschrieben:Schön und gut, in den Regeln steht ja auch irgendwo das solange "Sicherheit herstellen" herrscht,
niemand an den Schießstand herantreten darf geschweige den an den Waffen oder Munition hantieren darf.
Das das auch eingehalten wird obliegt der Standaufsicht, und somit kann dort auch niemand eine Waffe an sich bringen, oder ?
hi
soferne es eine standaufsicht gibt und dieses standaufsicht sich dafuer zustaendig fuehlt schon
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