Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Skytten
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Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Skytten » Di 11. Mär 2014, 15:07

Ist es erlaubt selbst erstandene Langwaffen der Kategorie C bei Bekannten zu lagern?
Ein Beispiel:
Herr A hat eine Langwaffe der Kategorie C erstanden, besitzt aber keinen zur Lagerung notwendingen Sicherheitsschrank.
Herr B, ein guter Freund des Herrn A, besitzt bereits 2 Langwaffen und bewahrt diese in einem Waffenschrak, welcher 5 Langwaffen fasst, auf. Das bedeutet es bleiben noch 3 Plätze frei.

Ist es Herrn A mit dem Einverständnis von Herrn B erlaubt, seine Waffe im Schrank von Herrn B aufzubewahren?

Lichtgestalt
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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Lichtgestalt » Di 11. Mär 2014, 15:17

Spannend wir die Frage wenn bei einer Verwahrungskontrolle von B-Waffen, die Polizei auch die C-Waffen lt. ZWR "sehen" wollen und die C-Waffe ist nicht da.

Bitte gleich vorweg, ich möchte nicht eine Diskussion nach dem Motto "dürfen's des denn" u.s.w. anstacheln. Gelebte Praxis wird es dennoch werden bzw. ist es teilweise schon.

Bud Spencer

Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Bud Spencer » Di 11. Mär 2014, 15:36

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Hellboy
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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Hellboy » Di 11. Mär 2014, 15:38

Skytten hat geschrieben:Ist es erlaubt selbst erstandene Langwaffen der Kategorie C bei Bekannten zu lagern?
Ein Beispiel:
Herr A hat eine Langwaffe der Kategorie C erstanden, besitzt aber keinen zur Lagerung notwendingen Sicherheitsschrank.
Herr B, ein guter Freund des Herrn A, besitzt bereits 2 Langwaffen und bewahrt diese in einem Waffenschrak, welcher 5 Langwaffen fasst, auf. Das bedeutet es bleiben noch 3 Plätze frei.

Ist es Herrn A mit dem Einverständnis von Herrn B erlaubt, seine Waffe im Schrank von Herrn B aufzubewahren?


es ist erlaubt, wenn gegen herrn B kein waffenverbot besteht und den verwahrungsvorschriften entsprochen wird (eh logisch)
sollte die polizei fragen bei der kontolle, verweist du drauf, dass die waffe ausgelagert/an einen freund verliehen ist

rubylaser694
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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von rubylaser694 » Di 11. Mär 2014, 15:39

WaffG
Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33 (8) Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.

Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D
§34 (4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

Raven
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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Raven » Di 11. Mär 2014, 16:22

Rein theoretisch braucht Herr A ja nur einen versperrbaren Waffenkoffer..
Und nicht mal das, falls im Haus des Hr. A alle über 18 sind und keine Fremden das Haus betreten, darf er die Kat. C + D theoretisch einfach in den Kleiderschrank stellen..
Oder an die Wand hängen oder was auch immer...

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Skytten
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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Skytten » Di 11. Mär 2014, 19:02

Vielen Dank für all die Antworten!

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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Hausmasta » Di 11. Mär 2014, 19:12

Skytten hat geschrieben:Herr B, ein guter Freund des Herrn A, besitzt bereits 2 Langwaffen und bewahrt diese in einem Waffenschrak, welcher 5 Langwaffen fasst, auf. Das bedeutet es bleiben noch 3 Plätze frei.

Denkfehler...es gibt keinen Waffenschrank mit freien Plätzen - Waffenschränke sind immer zu klein :mrgreen:

yoda
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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von yoda » Di 11. Mär 2014, 21:00

Bud Spencer hat geschrieben:
Lichtgestalt hat geschrieben:Bitte gleich vorweg, ich möchte nicht eine Diskussion nach dem Motto "dürfen's des denn" u.s.w. anstacheln. Gelebte Praxis wird es dennoch werden bzw. ist es teilweise schon.


Wenn man sich alles gefallen lässt :roll:

Najo irgendwann bleibt einem halt dann nur noch die Luftpistole...

Wolltens bei dir die Kat.C letztens nicht auch sehen ? Hast sie dann hergezeigt oder es verweigert ?

Lichtgestalt
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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Lichtgestalt » Di 11. Mär 2014, 23:46

Na, er hat denen seine Luftpistole gezeigt :mrgreen:

Bud Spencer

Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von Bud Spencer » Mi 12. Mär 2014, 06:24

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 08:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von approach_lowg » Mi 12. Mär 2014, 11:44

Skytten hat geschrieben:Ist es erlaubt selbst erstandene Langwaffen der Kategorie C bei Bekannten zu lagern?
Ein Beispiel:
Herr A hat eine Langwaffe der Kategorie C erstanden, besitzt aber keinen zur Lagerung notwendingen Sicherheitsschrank.
Herr B, ein guter Freund des Herrn A, besitzt bereits 2 Langwaffen und bewahrt diese in einem Waffenschrak, welcher 5 Langwaffen fasst, auf. Das bedeutet es bleiben noch 3 Plätze frei.

Ist es Herrn A mit dem Einverständnis von Herrn B erlaubt, seine Waffe im Schrank von Herrn B aufzubewahren?


Ja das kannst du machen. Nö es ist nicht richtig dass die Waffe gemeldet werden muss wegen den 6 Wochen - das ist ja nur wenn die Waffe verkauft wurde. Was aber zu tun ist, eine Überlassungserklärung bis auf Wiederruf an die bestimmte Person.

LG
Numquam Retro

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Re: Lagerung von Langwaffen bei Bekannten

Beitrag von yoda » Mi 12. Mär 2014, 16:06

Bud Spencer hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Wolltens bei dir die Kat.C letztens nicht auch sehen ? Hast sie dann hergezeigt oder es verweigert ?


Na bei mir wolltens, dass I Kanonen registrier die im europ. Feuerwaffenpass von meinem verstorbenen Vater drinnen waren aber scho längst verkauft waren.
-> Ich hab ihnen bestimmt gesagt, dass sie sich brausen gehen können und auf bestehende Rechtslage verwiesen und dass ich sicher nix registrier was sich nicht in meinen Besitz befindet.

Seitdem kein Wort mehr von denen. Leute lassts euch nicht alles gefallen! Das WaffG hat auch für die Behörden zu gelten!

Obwohl es viele nicht wahrhaben wollen, wir sind immer noch ein Rechtsstaat... :roll:

Gut gemacht :clap: , hätte ich ihnen auch gesagt an deiner Stelle.

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